Wichtig! Meldepflicht
Die Echinokokkose ist seit 1. Januar 2001 eine meldepflichtige Erkrankung (Infektionsschutzgesetz §7 Abs. 3). Die Meldung erfolgt nicht-namentlich direkt an das Robert Koch-Institut, Berlin (RKI) durch Laborleiter und behandelnde Ärzte. Die Meldung kann nur auf dem Original-Durchschlagbogen des RKI gemacht werden; er kann beim RKI, Abt. Infektionsepidemiologie über Fax 030 / 4547 - 3533 oder email ifsg-labinfo(a)rki.de angefordert werden. Nähere Hinweise auf der Seite des RKI unter dem Stichwort "Infektionsschutzgesetz". __________________________________________________________________________
Freiwillige Meldung an das Europäische Echinokokkose Register
Wir bitten alle Ärzte, ihre Patienten mit alveolärer Echinokokkose zusätzlich auch an das Register zu melden. Es werden fortlaufend alle Neuerkrankten, aber auch alle Patienten mit lange bekannter Diagnose erfaßt. Der Erhebungsbogen umfaßt einen kurzen klinischen Teil und einige Fragen an die Patienten selbst. Vielen Dank für Ihre Hilfe! Meldebogen in pdf-format
An dieser Stelle ein herzlicher Dank an Alle, die bisher die Arbeit des Registers mit ihren Meldungen unterstützt haben! Zahl der Fallmeldungen an das Echinokokkose Register bis 2005.
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