Urheberrecht für E-Learning Materialien: Übergangsjahr 2016

Universität Ulm

In einer gemeinsamen Pressemeldung gaben die KMK und die VG Wort am 08.12.2015 bekannt, dass die Pflicht zur Einzelerfassung von im E-Learning verwendeten Materialien nun doch nicht am 1.1.2016 beginnt, sondern um ein Jahr aufgeschoben wird. Lesen Sie hier mehr!

Die VG-Wort und die Kultusministerkonferenz (KMK) haben am Dienstag zeitgleich in einer Pressemitteilung über den Stand der Vertragsverhandlungen zu §52a UrhG informiert. Die sog. Einzelfallvergütung wird demnach – falls ein vereinfachtes Verfahren gefunden wird – frühestens ab 2017 eingeführt.

Für Dozierende bedeutet das konkret, dass die aktuelle rechtliche Situation ein weiteres Jahr bestehen bleibt. Die aktuelle Lage zu §52a UrhG erläutert im Detail unser Flyer „Was darf ich in der Online-Lehre?“ Wenn Sie wissen möchten, wie Sie im Moment Material in E-Learning nutzen können, beraten die entsprechenden Stellen des kiz und des ZEL jede Anfrage individuell. 

Dr. Tatjana Spaeth-Hilbert, ZEL: Opens window for sending emailzel(at)uni-ulm.de, Telefon -23076
Uli Hahn, kiz: Opens window for sending emailuli.hahn(at)uni-ulm.de, Telefon: -31485