Zuständigkeit

Die Zuständigkeit der Ethik-Kommissionen in Baden-Württemberg ist in § 5 des Heilberufe-Kammergesetzes geregelt. Für den Hochschulbereich gilt zusätzlich § 9 des Landeshochschulgesetzes (LHG). Hiernach ist die Ethik-Kommission der Universität Ulm zuständig für alle Personen, die Mitglied der Universität Ulm sind.

Benötigte Unterlagen

Eine Originalversion plus eine Version auf elektronischem Datenträger (CD-ROM / E-Mail-Attachment)

Für AMG-Studien nach der neuen Rechtslage stehen KEINE eigenen Antragsformulare zur Verfügung !! Die Antragstellung ist entsprechend der AMG-Novelle und GCP-Verordnung vom August 2004 durchzuführen: Die benötigten Unterlagen nach §§40,41 AMG und §7 GCP-V müssen plus Modul 1, Modul 2 und Checkliste eingereicht werden.

Für MPG-Studien nach der neuen Rechtslage stehen KEINE eigenen Antragsformulare zur Verfügung !! Die Antragstellung ist entsprechend der MPG-Novelle vom 29.07.2010 und MPKP-Verordnung vom 10.05.2010 durchzuführen: Die benötigten Unterlagen nach §22 MPG und §3 MPKP-V müssen elektronisch beim DIMDI (Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information) in Köln eingereicht werden.