Die Entstehungsgeschichte des Humboldt-Studienzentrums

Mit Beschluss vom 18. Juni 1986 hat der Senat der Universität Ulm die Einrichtung einer Gemeinsamen Kommission gemäß § 26 Humboldt-Studienzentrums für Geisteswissenschaften beschlossen und in der Sitzung vom 4. Februar 1987 die Zuständigkeits- und Geschäftsordnung für diese Gemeinsame Kommission genehmigt. Der Gemeinsamen Kommission gehören Angehörige aus allen Fakultäten der Universität Ulm (damals drei Fakultäten) an, die Dienstaufsicht wird jeweils rotierend durch den Dekan einer Fakultät geregelt.

Die 1986 eingerichtete Kommission wurde die Aufgabe übertragen, das Konzept für die Einrichtung eins geistesswissenschaftlichen Begleitstudienganges sowie für ein Humboldt-Studienzentrum für Geistewissenschaften vorzulegen. Die ersten Vorlesungen in Philosophie am Humboldt-Studienzentrum fanden im Sommersemester 1986 statt.

Am 12. Juni 1987 hat das Ministerium für Wissenschaften und Kunst seine Zustimmung zur Studien- und Prüfungsordnung für das geisteswissenschaftliche Begleitstudium an der Universität erteilt.

Das Humboldt-Studienzentrum für Geisteswissenschaften selbst wurde mit Erlass vom 12. Juli. 1989, mit dem das Ministerium für Wissenschaft und Kunst die vom Verwaltungsrat der Universität Ulm am 12. Juni 1989 beschlossene Verwaltungs- und Benutzungsordnung genehmigte, gegründet. Die Philosophie hat damit ihren institutionellen Rahmen an der naturwissenschaftlich-technisch-medizinisch ausgerichteten Universität Ulm gefunden.

Die Gründung des Humboldt-Studienzentrums hat im Zeichen der Reformulierung der Universitätsidee gestanden: Der Name steht für ein Programm, das in Ulm auf die Formel "Universität in der Universität" gebracht wurde.

Seinem formellen Status nach ist das Humboldt-Zentrum eine allen Fakultäten zugeordnete wissenschaftliche Einrichtung nach § 28 UG. Gemäß § 28, 5 hat der Verwaltungsrat der Universität Ulm am 12. Juni 1989 eine Verwaltungs- und Benutzungsordnung beschlossen, die das Ministerium für Wissenschaft und Kunst mit Erlass vom 12. Dezember 1989 genehmigt hat.

Leitung

In der Verwaltungs- und Benutzungsordnung ist im Sinne des § 28, 6 UG eine kollegiale und befristete Leitung vorgesehen. Dem gemäss schlagen die Mitglieder des Zentrums aus ihrer Mitte Personen vor, von denen der Senat fünf für die Dauer von zwei Jahren als Vorstand des Zentrums bestellt. Der Vorstand wählt, wiederum für zwei Jahre, eines seiner Mitglieder zum Sprecher des Zentrums und eines zum Stellvertreter des Sprechers.

In der Geschäftsordnung des Vorstandes ist ein Wissenschaftlicher Beirat vorgesehen, der den Vorstand in Fragen der Lehre und Forschung und der Besetzung der Stiftungsprofessur berät. Dem wissenschaftlichen Beirat gehören namhafte Gelehrte aus der gesamten Bundesrepublik an.

Die Angehörigen des Zentrums setzen sich aus ordentlichen und korrespondierenden Mitgliedern zusammen.

Ordentliche Mitglieder können sein: Professoren der Universität Ulm, Honorarprofessoren der Universität Ulm, Hochschul- und Privatdozenten der Universität Ulm, Lehrbeauftragte für Geisteswissenschaften für die Dauer ihres Auftrags.

Korrespondierende Mitglieder können Professoren und Privatdozenten anderer wissenschaftlicher Einrichtungen sein, die die Ziele des Zentrums nach § 1 der Verwaltungs- und Benutzungsordnung aktiv unterstützen.

Als Aufgaben des Zentrums legt die Verwaltungs- und Benutzungsordnung in §1, Absatz 3, fest:

  • Sicherstellung und Ausbau der geisteswissenschaftlichen Begleitstudien
  • Erörterung und Diskussion geisteswissenschaftlicher Fragen iminterdisziplinären Kontext der Universität Ulm
  • die Planung, Koordination und Durchführung von Forschungsprojekten, ggf. im Verbund mit anderen Universitäten

Das Zusammenwirken der Fakultäten erfolgt in einer Gemeinsamen Kommission im Sinne von § 26 UG. Das Nähere wird durch eine Geschäfts- und Zuständigkeitsordnung geregelt.

Die Kommunikations- und Arbeitsformen des Humboldt-Zentrums sind die einer wissenschaftlichen Akademie. Der Entfaltung des wissenschaftlichen Lebens und des intensiven Austauschs der Mitglieder dienen regelmäßige Sitzungen.

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