kiz
- 1:
Service-Bereich Bibliothek. - 2:
Service-Bereich Informationstechnik.- 2.1:
Online-Statusabfrage. - 2.2:
Netzwerk. - 2.3:
Sicherheit & Zertifikate. - 2.4:
Kommunikationsdienste. - 2.5:
Campus-Systeme.- 2.5.1:
Hochschuldiensteportal. - 2.5.2:
Chipkarte. - 2.5.3:
WWW-Service. - 2.5.4:
E-Learning (ILIAS & Moodle). - 2.5.5:
EvaSys. - 2.5.6:
Projektmanagement (Redmine).
- 2.5.1:
- 2.6:
Rechner & Compute-Server. - 2.7:
Software & Betriebssysteme. - 2.8:
Datenhaltung. - 2.9:
Dienste für die Verwaltung.
- 2.1:
- 3:
Service-Bereich Medien. 4: - 5:
Accounts / Logins / Downloads. - 6:
Formulare / Anträge / Aufträge. - 7:
Kurse / E-Learning. 8: - 9:
Wir über uns. - 10:
Das kiz von A bis Z.
Chipkarte
Funktionen
Die Chipkarte der Universität Ulm dient als Ausweis für diverse Funktionen und Applikationen im Bereich der gesamten Universität:
- Ausweis für Mitglieder der Universität Ulm
(Studierende, Beschäftigte, weitere Mitglieder) - Gästeausweis
- Bibliotheksausweis
- Elektronischer Schlüssel für den Zugang zu PC-Pools und anderen Räumen
- Identifikation an Selbstbedienungsterminals (SB-Terminals)
- Elektronische Börse
- Kopierkarte
SB-Terminals
Am Eingang Süd (neben dem Mensa-Eingang), am Eingang Nord und im Eingangsbereich des Bibliotheksgebäudes sind spezielle SB-Terminals aufgestellt. An diesen Terminals können folgende Funktionen genutzt werden:
- PIN- und Super-PIN-Änderungen
- Anzeige der auf der Chipkarte gespeicherten Daten
- Update des Thermochromicstreifens und der gespeicherten Daten
- Passwortänderungen von kiz-Accounts (für Studierende)
- Kauf eines Druckkontingents (für Studierende)
FAQs zur Chipkarte
Alle anzeigen / Alle verbergen
-
Welche Chipkarte benötige ich?
-
Die Mitglieder der Universität Ulm, insbesondere alle Beschäftigten, bekommen einen Mitgliedsausweis. Zu diesem Personenkreis gehören auch Vorkliniker. Gäste der Universität, z. B. Gastwissenschaftler und Stipendiaten, erhalten Gästekarten von Ihrer Abteilung. Wer Dienste der Universität in Anspruch nimmt, ohne ihr anzugehören oder ihr Gast zu sein, z. B. als Benutzer der Bibliothek, benötigt eine kiz-Servicekarte. Kliniker erhalten eine kiz-Servicekarte. Es gibt noch weitere Kartentypen, z. B. solche für Alumnis. Diese brauchen nicht beantragt zu werden.
-
Wie bekomme ich eine Chipkarte?
-
Sie können bei der für Sie zuständigen ausgebenden Stelle (s. u.) mit dem dafür vorgesehenen Formular eine Chipkarte beantragen. Die Erstausgabe ist bei Studierenden und den anderen Mitgliedern der Universität kostenfrei. Für die erneute Ausgabe einer Chipkarte, z.B. bei Verlust, wird laut Gebührenordnung der Universität eine Aufwandsentschädigung von 15 EUR erhoben. Für Gastkarten werden die Kosten von der beantragenden Abteilung eingezogen. Bei Karten, die aufgrund eines technischen Defekts ersetzt werden müssen, entfällt die Aufwandsentschädigung.
Ausgebende Stellen
Studierende
Studierendensekretariat, OE M23/M24, Albert-Einstein-Allee 11, Tel.: 0731/50-24444 Fax: 0731/50-22085
Mitglieder der Universität
ZUV Abteilung I-2, Helmholtzstraße 16, Tel.: 0731/50-25111, Fax: 0731/50-25177
Institute, Abteilungen (für Gastkarten)
kiz, OE O26, Tel.: 0731/50-22486, Fax: 0731/50-22471
Die Abteilung erhält ein Kontingent von Gastkarten bei der angegebenen Stelle des kiz und verwaltet diese dann selbst. Bei Verlust einer Gastkarte wendet sich der Gast zunächst an die Abteilung, die die Karte ausgegeben hat.Institute, Abteilungen (Kopierkontingentkarten)
ZUV, Abteilung IV-2, Helmholtzstraße 16, Tel.: 0731/50-25059, Fax: 0731/50-25064
Nichtmitglieder der Universität
kiz, Bibliotheks-Zentrale, Albert-Einstein-Allee 37, Tel.: 0731/50-30000
-
Was sollte ich über die elektronische Börse auf meiner Karte wissen?
-
Die wichtigste Information zu diesem Thema lautet: Das elektronische Geld auf Ihrer Karte ist praktisch Bargeld. Das Guthaben einer verlorengegangenen Karte kann nicht ersetzt werden, da ein unehrlicher Finder genau wie Sie mit der Karte bezahlen kann. Das elektronische Zahlsystem identifiziert Sie mit einer auf der Karte gespeicherten "Kontonummer". Ein Zusammenhang mit Daten, die nichts mit dem bargeldlosen Zahlungsverkehr zu tun haben, beispielsweise Ihrem Namen oder Ihrer Matrikelnummer, kann nur mit Ihrer Zustimmung hergestellt werden. Wenn Sie wegen eines Defekts Ihrer Karte oder einer Namensänderung eine neue Karte bekommen, kann das Guthaben Ihrer alten Karte auf die neue übertragen werden. Machen Sie dazu die ausgebende Stelle auf das Guthaben aufmerksam und bringen die alte Karte mit. Die eigentliche Übertragung nimmt das Studentenwerk vor, da dieses das bargeldlose Zahlsystem betreibt.
-
Was muss ich beim Umgang mit der Karte beachten?
-
Ein pfleglicher Umgang mit der Karte versteht sich von selbst. Sie sollten sie keiner extremen Hitze oder mechanischer Beanspruchung aussetzen. Die Karte darf nicht beschriftet, beklebt oder in einer anderen Weise verändert werden. Für solche Schäden haften Sie selbst. Wenn Sie sie wie Ihre Scheckkarte behandeln, können Sie mit einer langen Lebensdauer der Karte rechnen.
-
Was muss ich bei einem Defekt der Karte tun?
-
Eine defekte Karte erkennen Sie daran, dass sie an den Kartenlesern zum Türöffnen keinerlei Reaktion auslöst. Andere Geräte wie die SB-Terminals geben möglicherweise eine Meldung aus. Die ausgebende Stelle Ihrer Karte kann Ihnen eine Ersatzkarte ausstellen. Sollte der Defekt von Ihnen zu vertreten sein, wird eine Gebühr erhoben. Befindet sich noch elektronisches Geld auf der defekten Karte, kann dieses übertragen werden.
-
Was muss ich bei Verlust der Karte tun?
-
In Ihrem eigenen Interesse müssen Sie einen Verlust der Chipkarte schnellstmöglich bei der ausgebenden Stelle melden. Diese Meldung kann mit den dafür vorgesehenen
Formularen durch Brief oder Fax, per E-Mail oder durch persönliches Erscheinen bei der ausgebenden Stelle erfolgen. Bitte machen Sie bei einer Meldung per E-Mail diejenigen Angaben, die Sie auch auf dem entsprechenden Formular hätten machen müssen. Um Missbrauch zu verhindern, müssen Sie sich entweder mit einem amtlichen Ausweis oder durch Angabe derjenigen Super PIN, die Sie bei Ausgabe Ihrer Karte erhalten haben, ausweisen. -
Welche persönlichen Daten werden auf der Karte aufgedruckt bzw. in ihr gespeichert?
-
Aufgedruckt werden bei Studierenden Name, Vorname (bei mehreren Vornamen der erste), Namenszusätze, Matrikelnummer, Fakultätszugehörigkeit, Gültigkeitsende, ULUB-Nr. und das Lichtbild. Bei Beschäftigten und weiteren Mitgliedern der Universität entfällt die Matrikelnummer und die Fakultätszugehörigkeit. Im Chip gespeichert werden Matrikelnummer oder ersatzweise laufende Nummer, Versionsnummer, Gültigkeitsende, PIN, Super-PIN, ULUB-Nr. und Daten für die Zahlfunktion, insbesondere die Nutzergruppe (Rabattstaffel). Gastkarten sind unpersönlich.
-
Wer hat Zugriff auf die im Chip gespeicherten Daten?
-
Der Speicher des Chips der Karte ist in 16 Sektoren eingeteilt, die mit Schreib und Leseschlüsseln geschützt sind. Den verschiedenen Anwendungen sind verschiedene Sektoren zugeordnet, in denen sich nur die Daten befinden, die die jeweilige Anwendung benötigt. So kann beispielsweise die Bibliotheksanwendung nur die ULUB Nummer und das Gültigkeitsende lesen, nicht aber die Matrikelnummer oder die Rabattstaffel.
-
Wozu dienen die PIN und Super-PIN der Karte?
-
Bei personalisierten Karten sind die Funktionen am Selbstbedienungsterminal mit der PIN geschützt. Nach dreimaliger Fehleingabe wird die Karte gesperrt. Dann können Sie mit Ihrer Super PIN eine neue PIN setzen. Die bei der Kartenausgabe gültige Super PIN benötigen Sie auch, wenn Sie Ihre Chipkarte bei einem Verlust sperren lassen wollen und nicht persönlich bei der ausgebenden Stelle vorbeikommen.
-
Wer kennt meine PIN beziehungsweise Super-PIN?
-
Die zum Zeitpunkt der Kartenausgabe gültigen PINs müssen natürlich im Chipkartendatenverwaltungssystem gespeichert sein, sonst könnten sie nicht als Bestandteil Ihres Datenspiegels ausgedruckt werden. Wenn Sie sie (am SB Terminal) ändern, was Sie unbedingt tun sollten, sind Sie der einzige, der die neuen Werte kennt. Bei dieser Änderung werden nämlich nur Daten auf Ihrer Karte modifiziert. Vergessen Sie Ihre PIN, dann können Sie mit Ihrer Super PIN (wiederum am SB Terminal) eine neue setzen. Vergessen Sie auch Ihre Super PIN, dann wenden Sie sich bitte an Ihre ausgebende Stelle.
-
Was muss ich über den Datenschutz wissen?
-
Im Chipkartendatenverwaltungssystem und auf der Chipkarte sind persönliche Daten über Sie gespeichert. Dies ist kein Selbstzweck, sondern dient nur dazu, die Funktionen der Chipkarte zu ermöglichen. Ein sparsamer Umgang mit Daten ist oberstes Gebot. Das bezieht sich nicht nur auf die Speicherung, sondern auch auf die Verarbeitung von Daten.
Die wichtigste gesetzliche Vorschrift im Zusammenhang mit dem Datenschutz ist das Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Nach § 5 LDSG haben Sie unentgeltlich Anspruch auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (§ 21 LDSG), auf Berichtigung, Löschung und Sperrung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten nach Maßgabe der §§ 22 bis 24 LDSG, auf Auskunft aus dem Verfahrensverzeichnis (§ 11 LDSG) und auf das Vorbringen von Einwendungen eines schutzwürdigen, in der persönlichen Situation begründeten Interesses gegen die Verarbeitung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten (§ 4 Abs. 6 LDSG). Vorstehende Ansprüche werden durch Antrag geltend gemacht. Weiterhin haben Sie das Recht, den Landesdatenschutzbeauftragten anzurufen (§ 27 LDSG) und gegebenenfalls Schadensersatz nach § 25 LDSG zu verlangen.
Zusammen mit Ihrer Chipkarte erhalten Sie eine Aufstellung Ihrer im Chipkartendatenverwaltungssystem gespeicherten persönlichen Daten sowie dieses Informationsblatt.
-
Wie wird die Chipkarte an den Kopierern verwendet?
-
Die (private) elektronische Börse aller Chipkarten kann an den Kopierern zum Bezahlen verwendet werden. Nur bei Mitgliedsausweisen muss dazu vor Einschieben der Karte in den Leser am Kopierer die Enter-Taste gedrückt werden.
Dienstkopien können mit Mitgliedsausweisen angefertigt werden, wenn diese Funktion nicht auf Antrag bei der Wirtschaftsabteilung gesperrt wurde und der Einrichtungs- bzw. Institutsleiter bei der Beantragung der Chipkarte seine Zustimmung nicht verweigert hat. Außerdem gibt es bei der Wirtschaftsabteilung erhältliche Kopierkontingentkarten (prepaid-Karten).
-
Wo finde ich weitere Informationen?
-
Das "Merkblatt zur Chipkarte (PDF):
deutsch |
englisch" enthält alle wichtigen Informationen zur Chipkarte. Im Zusammenhang mit der Chipkarte stehende Formulare finden Sie auf unserer
Formularseite. Unter der E-Mail-Adresse
chipkarte(at)uni-ulm.de erreichen Sie die kartenausgebenden Stellen und den Leiter des Chipkartenprojektes. Dies ist auch die richtige Adresse für Anregungen und natürlich auch für Kritik.
Helpdesk
Mo - Fr 8 - 18 Uhr
+49 (0)731/50-30000
helpdesk(at)uni-ulm.de
Web-Formular für Anfragen
[mehr]



