Open Access in Horizon 2020

Das achte Forschungsrahmenprogramm der EU bringt eine essentielle Neuerung im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Projektergebnissen: Sämtliche Publikationen haben in der Form des Open Access zu erfolgen. Wir empfehlen Ihnen pro Projektpartner mindestens 5000 € für Publikationsgebühren in Ihrem Antrag vorzusehen, da hier der OA-Fonds der Universität nicht greift. Da die Verlagswelt extrem weitläufig ist und die Rechtslage je nach Land variiert, bieten wir Ihnen eine fundierte Beratung zur Thematik „Publizieren mit Open Access“.

zu Horizon Europe

Wie erfülle ich die Open-Access-Pflicht in Horizon 2020?

Jeder der einen Projektantrag in Horizon 2020 bewilligt bekommen hat, ist verpflichtet freien Zugang zu seinen im Rahmen des Projekts entstehenden Publikationen im Sinne des Open Access sicherzustellen. Die Grundlage hierfür wird durch Artikel 29.2 des Model Grant Agreement in Horizon 2020 gelegt. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Publikationen entsprechend nachgewiesen werden.

Eine maschinenlesbare elektronische Kopie Ihres veröffentlichten PDFs:

  • Entweder das finale Verlags-PDF (i.d.R. kostenpflichtiger Gold Open Access), oder
  • Eine finale Version Ihrer Veröffentlichung, inklusive der Änderungen die durch das Peer-Review vorgeschlagen wurden, i.d.R. nicht im Verlags-Layout. Beachten Sie die Embargozeiten und Konditionen zur Zweitveröffentlichung der jeweiligen Zeitschriften.
  • Pre-Prints (z.B. auf arXiv.org) genügen den Anforderungen nicht.

Forscher sollen in einem Repositorium für wissenschaftliche Volltexte veröffentlichen. Sie dürfen dieses frei wählen. Wir empfehlen die Veröffentlichung auf dem institutionellen Repositorium der Universität Ulm OPARU vorzunehmen. In diesem Fall wird der Nachweis der Publikationen automatisch auf der EU-Plattform OpenAIRE und im Participant Portal geführt. Wer seine Zweitveröffentlichung auf OPARU vornimmt, muss den Nachweis auf OpenAIRE also nicht selbst erledigen!

Alternativ kann ein fachliches Repositorium oder ein zentrales Repositorium genutzt werden. Die EU-Kommission empfiehlt allen Forschern, die an ihrer Heimateinrichtung kein Repositorium haben, Zenodo zu nutzen.

Der Nachweis in einem Repositorium hat so schnell wie möglich zu erfolgen, spätestens zum Zeitpunkt der Publikation.

Bitte beachten Sie hierzu:

  • Dies ist nur problemlos möglich , wenn eine elektronische Version vom Verlag (Verlags-PDF) am Tag der Publikation zur Verfügung steht, die Sie für die Zweitveröffentlichung nutzen dürfen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn in einem OA-Journal publiziert wird, oder wenn ein Artikel bewusst mit einer CC-Lizenz veröffentlicht wird (goldener Weg).
  • In allen anderen Fällen muss die Publikation spätestens am Tag der Veröffentlichung, bei Bedarf mit einem Embargo versehen, in einem Repositorium hinterlegt werden. Die Zweitveröffentlichung muss einen Link auf den Originalartikel beinhalten. Eine Freischaltung der Zweitveröffentlichung muss spätestens nach 6 Monaten erfolgen (in STM-Fächern, bei SSH-Fächern sind es 12 Monate). Bei Bedarf können Sie vor der Veröffentlichung in einem Repositorium Rücksprache mit dem Team Publikationsmanagement genommen werden.

Es gilt:

  • Bei Verlagspublikationen in subskriptionsbasierten Journals etwaige Embargozeiten beachten bevor Sie einen Autorenvertrag unterschreiben!
  • Auch beim veröffentlichen in Open-Access-Journals muss der Nachweis in einem Repositorium und auf OpenAIRE geführt werden!

Hierzu berät Sie gerne das Team Publikationsmanagement des kiz.

Beachten Sie bitte auch, dass die Kosten für Open Access förderfähig sind. Sie müssen diese Mittel allerdings bereits bei Antragsstellung geltend machen!

OPARU, unser institutionelles Repositorium, ist OpenAIRE 3.0-compliant: Sämtliche Publikationen, die auf der Publikationsplattform der Universität Ulm „OPARU“ hochgeladen werden, sind automatisch auch im EU-Portal OpenAIRE nachgewiesen. So können Sie einfach durch Zweitveröffentlichung Ihrer Open-Access-Pflicht aus H2020 nachkommen.

Erfahren Sie mehr über OpenAIRE und die Vorteile, die sich für EU-Projekte in FP7 und Horizon 2020 ergeben.

Detaillierte Informationen zur OpenAIRE-Compliance

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Uli Hahn (Open-Access-Beauftragter)