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Zulassungssatzung Sensorsystemtechnik

Die Zulassungssatzung für den weiterbildenden berufsbegleitenden Masterstudiengang Sensorsystemtechnik wurde am 28. Mai 2013 in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm (Nr. 15, Seite 133 - 136) veröffentlicht.

Zugangsvoraussetzung ist neben einem ersten Hochschulabschluss auf dem Niveau von mindestens drei Studienjahren in Elektrotechnik, Mikrosystemtechnik, Technischer Informatik, Maschinenbau, Physik oder vergleichbarer Studiengänge eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel mindestens einem Jahr.
Über die Zulassung zum Studium entscheidet ein Zulassungsausschuss, der aus mindestens zwei Personen der Fakultät für Ingenieurwissenschaften und Informatik besteht. Die Bewerbungsfrist für eine Einschreibung zum Wintersemester 2013/2014 endet am 31. Juli 2013.

Initiates file downloadZulassungssatzung der Universität Ulm für den weiterbildenden berufsbegleitenden Masterstudiengang "Sensorsystemtechnik"

31.05.2013 11:39 Alter: 7 Tage