neuer Tarifvertrag über Altersteilzeit für schwerbehinderte Arbeitnehmer
Am 10. August 2012 ist der neue Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeitfür den Bereich des Arbeitgeberverbandes des öffentlichen Dienstes des Landes Baden-Württemberg (TV AZ BW) in Kraft getreten.
Danach können Arbeitnehmer, denen eine Schwerbehinderung anerkannt ist, aber auch ihnen Gleichgestellte, ab dem 55. Lebensjahr ihr Arbeitsverhältnis in Altersteilzeit fortführen.
Details sind dem Tarifvertrag und der ergänzenden Durchführungshinweise des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen Baden-Württemberg zu entnehmen.
Den Durchführungshinweisen sind auch zwei Anlagen beigefügt: Berechnungsbeispiele und ein Muster für einen Altersteilzeitarbeitsvertrag. Alle Dokumente sind nachstehend hinterlegt.
Die Personalabteilung der Universität Ulm ist unterrichtet.
Für Informationsgespräche steht Ihnen auch die Schwerbehindertenvertretung gerne zur Verfügung.
Tarifvertrag über Altersteilzeitarbeit
Durchführungshinweise des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen Baden-Württemberg
Muster Altersteilzeitarbeitsvertrag
Herzlich Willkommen
auf der Homepage der
Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen an der Universität Ulm
- gewählt von den Mitarbeitern der Universität Ulm mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen
Neben der Schwerbehindertenvertretung für die Beschäftigten der Universität Ulm und wissenschaftlichen Mitarbeiter am Universitätsklinikum gibt es für die Studierenden folgende Anlaufstellen:
Studentenwerk Ulm
Zentrale Studienberatung
künftig auch eine Kontaktstelle im Sozial-Referat der Studierendenvertretung
Infos bzw. Weiterleitungen sind im Menüpunkt "
für Studierendefür Studierende" zu finden.

Kontakt
Dirk Gabriel
Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen an der Universität Ulm
Albert-Einstein-Allee 11
89081 Ulm
Tel: +49 731 50-22288
Unser Büro befindet sich in O25.3.305
Für Institute und Einrichtungen mit laufenden Bewerbungsverfahren
Die Schwerbehindertenvertretung ist in allen Personalangelegenheiten einzubeziehen. Im Bewrbungsverfahren ist sie ebenfalls ab Eingang von Bewerbungsunterlagen einzubinden. Ob und in welchem Umfang sich schwerbehinderte Bewerber um eine ausgeschriebene Stelle bemühen, ist der Schwerbhindertenvertretung mittels einem
Formblatt unmittelbar mitzuteilen.
