neuer Tarifvertrag über Altersteilzeit für schwerbehinderte Arbeitnehmer

Am 10. August 2012 ist der neue Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeitfür den Bereich des Arbeitgeberverbandes des öffentlichen Dienstes des Landes Baden-Württemberg  (TV AZ BW) in Kraft getreten.

Danach können Arbeitnehmer, denen eine Schwerbehinderung anerkannt ist, aber auch ihnen Gleichgestellte, ab dem 55. Lebensjahr ihr Arbeitsverhältnis in Altersteilzeit fortführen.

Details sind dem Tarifvertrag und der ergänzenden Durchführungshinweise des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen Baden-Württemberg zu entnehmen.
Den Durchführungshinweisen sind auch zwei Anlagen beigefügt: Berechnungsbeispiele und ein Muster für einen Altersteilzeitarbeitsvertrag. Alle Dokumente sind nachstehend hinterlegt.

Die Personalabteilung der Universität Ulm ist unterrichtet.

Für Informationsgespräche steht Ihnen auch die Schwerbehindertenvertretung gerne zur Verfügung.

Initiates file downloadTarifvertrag über Altersteilzeitarbeit

Initiates file downloadDurchführungshinweise des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen Baden-Württemberg

Initiates file downloadBerechnungsbeispiel

Initiates file downloadMuster Altersteilzeitarbeitsvertrag

 

Herzlich Willkommen

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Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen an der Universität Ulm

- gewählt von den Mitarbeitern der Universität Ulm mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen

Neben der Schwerbehindertenvertretung für die Beschäftigten der Universität Ulm und wissenschaftlichen Mitarbeiter am Universitätsklinikum gibt es für die Studierenden folgende Anlaufstellen:

Studentenwerk Ulm
Zentrale Studienberatung
künftig auch eine Kontaktstelle im Sozial-Referat der Studierendenvertretung

Infos bzw. Weiterleitungen sind im Menüpunkt "Opens internal link in current windowfür Studierendefür Studierende" zu finden.

 

 

Kontakt

Dirk Gabriel

Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen an der Universität Ulm
Albert-Einstein-Allee 11
89081 Ulm

Tel: +49 731 50-22288

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Für Institute und Einrichtungen mit laufenden Bewerbungsverfahren


Die Schwerbehindertenvertretung ist in allen Personalangelegenheiten einzubeziehen. Im Bewrbungsverfahren ist sie ebenfalls ab Eingang von Bewerbungsunterlagen einzubinden. Ob und in welchem Umfang sich schwerbehinderte Bewerber um eine ausgeschriebene Stelle bemühen, ist der Schwerbhindertenvertretung mittels einem Formblatt unmittelbar mitzuteilen.