Computational Science and Engineering (CSE)
Bachelor Studiengang

Sie studieren CSE. Das sollten Sie wissen.

Die gesetzliche Grundlage jeden Studiengangs bildet das Landeshochschulgesetz (LHG) hier in Ulm von Baden-Württemberg. Die allgemeinen Bestimmungen zur Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang an der Universität Ulm sind in deren Rahmenordungen geregelt. Durch die Kooperationsvereinbarung der Universität Ulm mit der Hochschule Ulm ist vereinbart eine gemeinsame Studien- und Prüfungsordnung zu erstellen. Dieser Verordnung regelt unter anderem Fristen, Prüfungen, Berufspraktikum und Bachelorarbeit, zeigt die Ziele und die Inhalte des Studiums auf.

Der Studiengang CSE ist an der Universität der Fakultät "Mathematik und Wirtschaftswissenschaften" und an der Hochschule der Fakultät "Grundlagen" zugeordnet.

Die Aufgaben des Studiendekans übernimmt der Vorsitzende der "Gemeinsamen Kommission". Die "Gemeinsame Kommission" übernimmt für den gemeinsamen Studiengang anstelle den Fakultäten eine Reihe von Zuständigkeiten, wie das Auswahlverfahren, Erstellung des Modulhandbuches und andere. Die Universität und die Hochschule bestellt einen gemeinsamen Zulassungsausschuss und einen gemeinsamen Prüfungsausschuss.

Die wichtigsten Informationen für Studierende zum Bachelor-Studiengang CSE finden Sie auf Universitätsseiten und auf Hochschulseiten, so diese nicht gemeinsam geregelt sind.

Ablauf des Studiums / Module

Im Studienplan CSE finden Sie den Semesterplan mit der Zusammenstellung der Studienfächer. Dieser soll als Anhalt dienen in welcher Reihenfolge Sie die Module absolvieren sollen.

Die Inhalte, Ziele, Verantwortlichkeiten der einzelnen Module werden im Modulhandbuch beschrieben. (Verlinkung erfolgt, sobald die offizielle Freigabe gegeben wurde - wenn Sie Informationen benötigen, wenden Sie sich an die Studienberater) 

Links zu den Modulen (falls vorhanden)

Zum 1. Semester:

  • ...

Zum 2. Semester:

Prüfungen

  • Orientierungsprüfung (§5 FSPO): diese Prüfung hat zum Ziel dem Studierenden frühzeitig aufzuzeigen, ob er die richtige Studienwahl getroffen hat und den Anforderungen gewachsen ist.

    Die Orientierungsprüfung besteht aus einer der beiden Modulprüfungen 
    "Höhere Mathematik I" ODER "Höhere Mathematik II"
    Eine dieser Prüfungen müssen Sie bis spätestens Ende des 2. Fachsemesters bestehen. Die Orientierungsprüfung dürfen Sie nur einmal wiederholen.

    Wenn Sie Fragen haben oder sollte Ihr Studium nicht wie gewünscht verlaufen, suchen Sie möglichst frühzeitig einen Fachberater auf.
  • Modulprüfungen erfolgen in der Regel schriftlich oder mündlich. Bei CSE kommen auch alternative Prüfformen wie z.B. die Bearbeitung und Präsentation eines Projektes vor.
    Die Prüfform wird zu Beginn der betreffenden Lehrveranstaltung durch den Prüfer bekannt gemacht. (§13 FSPO)
  • Wiederholungen von Modulprüfungen: Nicht bestandene Prüfungen können einmal wiederholt werden. Bei höchstens sechs Modul(teil-)prüfungen (Pflicht- und Wahlpflicht) können die Modulprüfung oder die Modulteilprüfungen jeweils dreimal wiederholt werden. (Ausnahme: Orientierungsprüfung) (§14 FSPO)

Fristen

Die studienbegleitenden Prüfungen ermöglichen Ihnen eine stärkere Selbstkontrolle des Studienerfolgs.(mehr siehe MWK Baden-Württemberg) Um hohe Abbrecherquoten und überlange Studienzeiten zu senken müssen Sie durch Einhaltung einiger Fristen Ihre erzielten Fortschritte belegen. (§7 FSPO)

  • Orientierungsprüfung "HM I" oder "HM II" bis zum Ende des 2. Semesters
  • Alle Module des ersten und zweiten Fachsemesters müssen bis zum 4. Fachsemester abgelegt sein.
  • Der Abschluss des Bachelor-Studiums muss nach dem 10. Fachsemester erfolgen.
  • Verlängerungsmöglichkeit bei verlängertem Berufspraktikum von 3 Monaten (maximal 6 Monate)

(Hinweis: Das Ende eines Semesters entspricht dem Ende des Prüfungszeitraums für die Wiederholungsprüfung)

Berufspraktikum

Im Bachelorstudiengang CSE ist ein Berufspraktikum verpflichtend. (§11 FSPO)

  • Umfang mindestens 3 Monate (15 LP)
    Verlängerung möglich um 3 Monate (+15 LP)
    Verlängerung möglich um 6 Monate (+30 LP)
    Das zusätzliche Berufspraktikum kann auf Antrag als Zusatzfach ins Zeugnis mit aufgenommen werden.
    Es wird empfohlen das Berufspraktikum im Umfang von 3 Monaten im Anschluss an den Prüfungszeitraum des 5. Fachsemesters zu absolvieren. Ein verlängertes Berufspraktikum soll zusammenhängend im 6. Fachsemester absolviert werden.

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Studienfachberater.

 

Haben Sie noch Fragen? Wenden Sie sich an die Fachberatung!

Von studentischer Seite bekommen Sie Informationen und Hilfestellungen durch die Fachschaft Mathematik der Universität Ulm.

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  • University of Applied Science
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  • Telefon 0731 50-16814