Zentrum für Lehrerbildung
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Wir über uns. - 2:
Lehrerbildung an der Universität Ulm.- 2.1:
Der Weg zur Lehrerin / zum Lehrer. - 2.2:
Spezifische Studienvoraussetzungen . - 2.3:
Der Aufbau der Studiengänge. - 2.4:
Prüfungsordnungen. - 2.5:
Modulbeschreibungen. - 2.6:
Vorlesungsverzeichnis. - 2.7:
Fächerangebot an der Universität Ulm. - 2.8:
Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium (EPG). - 2.9:
Bildungswissenschaftliches Begleitstudium. - 2.10:
Schulpraxissemester. - 2.11:
Module Personale Kompetenz (MPK). - 2.12:
Erste Staatsprüfung. - 2.13:
Wissenschaftliche Arbeit. - 2.14:
Mündliche Prüfungen. - 2.15:
Ermittlung der Gesamtnote. - 2.16:
Der Weg zum Vorbereitungsdienst. - 2.17:
Der Vorbereitungsdienst. - 2.18:
Einstellung in den Schuldienst.
- 2.1:
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Prüfungsausschuss Lehramt . - 4:
Stipendien für Lehramtsstudierende. - 5:
Informationen SoSe 2012. - 6:
Informationen WiSe 2012/2013. - 7:
Erstsemesterbroschüre 2009/2010. - 8:
Zentren für Lehrerbildung.
Wie komme ich in den Vorbereitungsdienst?
Der Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg beginnt jährlich im Januar nach den Weihnachtsferien und dauert eineinhalb Jahre. Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst müssen Sie sich bewerben. Hierzu wurde ein Online-Verfahren eingerichtet.
www.vorbereitungsdienst-lehramt-bw.de
Wann muss ich mich für den Vorbereitungsdienst bewerben?
Der Bewerbungsschluss für den im Januar beginnenden Vorbereitungsdienst ist der 15. Juni des vorhergehenden Kalenderjahres.
Auch wenn Sie Ihr Studium erst zum Ende des Sommersemesters (letzte abschließende mündliche Prüfung im Herbst) beenden, und im darauffolgenden Januar in den Vorbereitungsdienst eintreten möchten, ist es notwendig, dass Sie sich bis zu diesem Stichtag beworben haben!
Welche Voraussetzungen benötige ich für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst?
Für ein Zulassung zum Vorbereitungsdienst benötigen Sie neben der erfolgreichen ersten Staatsprüfung
- ein Betriebs- oder Sozialpraktikum,
- einen Erste-Hilfe-Kurs,
- ein amtsärztliches Zeugnis sowie
- ein Führungszeugnis.
Betriebs- oder Sozialpraktikum
Zulassungsvoraussetzung für den Vorbereitungsdienst ein vierwöchiges Betriebs- oder Sozialpraktikum. Details hierzu finden Sie im Informationsblatt des Kultusministeriums.
Informationsblatt zum Betriebs- oder Sozialpraktikum
Der Zeitpunkt für das Betriebspraktikum ist nicht festgelegt. Sie können es vor, während oder nach dem Studium absolvieren. Gleichwertige Leistungen, wie eine längere Berufstätigkeit, eine Berufsausbildung oder eine ehrenamtliche Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen können anerkannt werden.
Erste-Hilfe-Kurs
Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst benötigen Sie einen Erste-Hilfe-Kurs im Umfang von 8 Doppelstunden. Die Teilnahme am Kurs darf nicht länger als zwei Jahre vor dem Zulassungstermin liegen.
Amtsärztliches Zeugnis
Zuständig für das Amtsärztliche Zeugnis ist das Gesundheitsamt, in dem Sie Ihren ersten Wohnsitz haben. Das Zeugnis ist nur zeitlich begrenzt gültig. Beantragen Sie dieses daher frühestens Anfang August!
Führungszeugnis
Ein Führungszeugnis der „Belgart O“ können Sie bei Ihrer Meldestelle beantragen. Das Zeugnis soll bei der Entscheidung über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst nicht älter als drei Monate sein. Betragen Sie es daher frühestens Anfang Oktober!


