Zentrum für Lehrerbildung
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Wir über uns. - 2:
Lehrerbildung an der Universität Ulm.- 2.1:
Der Weg zur Lehrerin / zum Lehrer. - 2.2:
Spezifische Studienvoraussetzungen . - 2.3:
Der Aufbau der Studiengänge. - 2.4:
Prüfungsordnungen. - 2.5:
Modulbeschreibungen. - 2.6:
Vorlesungsverzeichnis. - 2.7:
Fächerangebot an der Universität Ulm. - 2.8:
Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium (EPG). - 2.9:
Bildungswissenschaftliches Begleitstudium. - 2.10:
Schulpraxissemester. - 2.11:
Module Personale Kompetenz (MPK). - 2.12:
Erste Staatsprüfung. - 2.13:
Wissenschaftliche Arbeit. - 2.14:
Mündliche Prüfungen. - 2.15:
Ermittlung der Gesamtnote. - 2.16:
Der Weg zum Vorbereitungsdienst. - 2.17:
Der Vorbereitungsdienst. - 2.18:
Einstellung in den Schuldienst.
- 2.1:
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Prüfungsausschuss Lehramt . - 4:
Stipendien für Lehramtsstudierende. - 5:
Informationen SoSe 2012. - 6:
Informationen WiSe 2012/2013. - 7:
Erstsemesterbroschüre 2009/2010. - 8:
Zentren für Lehrerbildung.
Welchen Umfang haben die mündlichen Prüfungen?
In jedem der beiden gewählten Hauptfächer ist eine abschließende mündliche Prüfung abzulegen. Diese dauert in jedem Fach etwa 60 Minuten. Gegenstand der Prüfung sind in der Regel drei, in Abstimmung mit den Prüfern gewählte Schwerpunktthemen. Über diese werden Sie etwa 40 Minuten geprüft. Die restliche Prüfungszeit entfällt auf die Prüfung von Grundlagen- und Überblickswissen.
Wer prüft mich?
Die Prüfungskommission besteht aus zwei Hochschullehrern der Universität Ulm und einem Vertreter des Landeslehrerprüfungsamts als Vorsitzenden.
Zu welchem Zeitpunkt finden die Prüfungen statt?
Die Prüfung wird an zwei Terminen im Jahr abgenommen.
Beim Frühjahrstermin ist die Prüfung zu Beginn der Vorlesungszeit im Sommersemester, also im April oder Mai. Beim Herbsttermin wird die Prüfung zu Beginn der Vorlesungszeit im Wintersemester, das heißt im Oktober oder November abgenommen.
Wann und wie melde ich mich zu einer Prüfung an?
Die Anmeldung zur Prüfung muss aus organisatorischen Gründen sehr frühzeitig erfolgen. Für den Herbsttermin im April - für den Frühjahrtermin im Oktober. Die Meldeformulare finden Sie auf der Webseite des Landeslehrerprüfungsamts (Außenstelle Tübingen). Die Meldeunterlagen können Sie beim Sprechtag des Landeslehrerprüfungsamts an der Universität Ulm (zweimal jährlich) einreichen.
Kann ich die Prüfungen zu unterschiedlichen Terminen ablegen?
Die beiden mündlichen Prüfungen können bis zum Ende des zehnten Semesters in zwei unmittelbar aufeinander folgende Termine aufgeteilt werden. Nach Ende des zehnten Semesters sind beide Prüfungen zu einem Termin abzulegen.
Gibt es die Möglichkeit für einen Freiversuch oder eine Notenverbesserung?
Die Gymnasiallehrerprüfungsordnung I (GymPO I) sieht diese Möglichkeiten vor. Die genauen Rahmenbedingungen sind in den §§ 26, 27 der GymPO I beschrieben.


