Prüfungsordnungen

Wofür brauche ich eine Prüfungsordnung?

Prüfungsordnungen regeln den rechtlichen Rahmen der Prüfungen, zum Beispiel:

  • Welche Module müssen erfolgreich absolviert werden?
  • Welche Voraussetzungen müssen erbracht sein, um zu einer Prüfung zugelassen zu werden?
  • Wie oft kann eine nicht bestanden Prüfung wiederholt werden?
  • Bis zu welchem Zeitpunkt muss eine Prüfung erbracht werden?
  • Wie fließen die Teilnoten in die Gesamtnote ein?

Welche Prüfungsordnungen sind für das Lehramtsstudium relevant?

Die Lehramtsstudiengänge in Baden-Württemberg sind Staatsexamensstudiengänge. Neben der Ausbildungsstätte Universität ist auch noch der „Staat“, genauer das Kultusministerium an den Prüfungen beteiligt. Daher sind für diese Studiengänge zwei Satzungen von Bedeutung.

Die Gymnasiallehrerprüfungsordnung I (GymPO I) regelt den landeweit einheitlichen Aufbau der Lehramtsstudiengänge sowie diejenigen Prüfungen, die in den Händen des Kultusministeriums liegen.

Die Studien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Universitäten beschreibt den konkreten Aufbau des Studiengangs vor Ort. Dort finden Sie, zum Beispiel welche Module während des Studiums erfolgreich zu absolvieren sind.

Wo ist was geregelt?

Wichtige Regelungen der SPO Lehramt:

  • Die zu besuchenden Module in den einzelnen Bausteinen des Studiums.
  • Art und Umfang der Modulprüfungen.
  • Die Orientierungsprüfung.
  • Die Zwischenprüfung.
  • Wiederholungsmöglichkeiten für nicht bestandene Modul-, Orientierungs- und Zwischenprüfungen.
  • Fristen für die Orientierungs- und Zwischenprüfungen sowie für das Wiederholen von Modulprüfungen.

Wichtige Regelungen in der GymPO I:
Die Gymnasiallehrerprüfungsordnung I regelt den rechtlichen Rahmen der

  • Wissenschaftliche Arbeit und der
  • abschließenden mündlichen Prüfungen in den beiden Fächern.