Sprachenzentrum
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Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
Die Regelungen der Universität Ulm finden Sie in der
Satzung über die erforderlichen Sprachkenntnisse für ein Studium an der Universität Ulm in der Fassung vom 26. Februar 2013.
Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) - Regelmäßig gestellte Fragen
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Was ist die DSH-Prüfung?
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Die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) bestätigt ausreichende Kenntnisse der Deutschen Sprache um für ein Studium an einer deutschen Universität zugelassen zu werden.
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Wann findet die nächste DSH statt?
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Die Universität Ulm bietet keine DSH-Prüfung mehr an.
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Woher bekomme ich mehr Informationen?
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Sie können die
Satzung über die erforderlichen Sprachkenntnisse für ein Studium an der Universität Ulm auf unserer Homepage einsehen.
Weitere Fragen beantwortet Ihnen unsere
Sprachbereichsleiterin Deutsch als Fremdsprache.
Sekretariat
Zentrum für Sprachen und Philologie
Raum: N24/159
Zentrum für Sprachen und Philologie
an der Universität Ulm
Albert-Einstein-Allee 11
89069 Ulm
Telefon +49 (0)731/50-23462
Telefax +49 (0)731/50-23467








