Start und Ablauf

Die Dienststelle teilt Ihnen schriftlich mit, dass Sie Anspruch auf eine Betriebliche Wiedereingliederung haben. Sie entscheiden, ob Sie von der Möglichkeit gebrauch machen möchten und teilen dies der Dienststelle und Koordinations-stelle mit.

In einem ersten vertraulichen Gespräch mit der Koordinationsstelle wird Ihnen das Verfahren erläutert und besprochen, welcher Personenkreis für weitere Maßnahmen einbezogen werden soll.

Beteiligt werden können: der Personalrat, die Schwerbehindertenvertretung, der Betriebsärztliche Dienst.

Zur weiteren Unterstützung stehen auch externe Stellen wie Rehabilitaions-träger und das Integrationsamt, auch Ihr Hausarzt zur Verfügung.

Auch hier gilt: Sie entscheiden!

Sie besprechen krankheitsbedingte Einschränkungen, Ihre Wünsche, Vorstellungen und Befürchtungen. Sie werden über die Möglichkeiten und Grenzen der in Frage kommenden Hilfestellungen informiert, z.B.:

  • Stufenweiser Einstieg in den Berufsalltag 
  • Gespräch mit der Abteilungsleitung vor der Rückkehr
  • eventuelle techn. Umrüstung des Arbeitsplatzes
  • Veränderung der Arbeitsorganisation
  • Beschaffung technischer Hilfsmittel
  • Flexiblere Gestaltung der Arbeitszeit
  • Beratung und Unterstützung bei außerbetrieblichen Maßnahmen

Die nachfolgenden Schritte werden vereinbart. Nur mit Ihrer Zustimmung und Ihrer Unterstützung kann die Betriebliche Wiedereingliederung beginnen und erfolgreich beendet werden.

Auf diesem Weg werden Sie von der Koordinationsstelle begleitet, bei der Organisation der einzelnen Maßnahmen unterstützt.

Kontakt

  • Traudl Hiller
  • Koordinationsstelle zur betrieblichen Eingliederung
  • Universität Ulm
  • Albert-Einstein-Allee 11
  • 89081 Ulm
    Telefon: +49 (0)731/50-30100
  • Dirk Gabriel
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Universität Ulm
  • Albert-Einstein-Allee 11
  • 89081 Ulm
    Telefon: +49 (0)731/50-22288
  • Betriebsärtlicher Dienst
  • Universität Ulm
    Staudingerstr. 5
  • Telefon: +49 (0)731/500-66190

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