Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte der Universität Ulm ist zuständig für das wissenschaftliche Personal und für Studentinnen.

Die Gleichstellungsbeauftragte wird vom Senat aus dem Kreis des wissenschaftlichen Personals der Universität für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. In Baden-Württemberg wird das Amt der Gleichstellungsbeauftragten in der Regel von Professorinnen nebenamtlich ausgeübt, d.h. die Gleichstellungsbeauftragte ist weiterhin als Professorin tätig, erhält jedoch für die Übernahme dieses Amtes eine Reduzierung ihres Lehrdeputats. Die Universitätsgleichstellungsbeauftragte wird bei ihrer Aufgabe von den zwei Stellvertreterinnen und vom Gleichstellungsbüro unterstützt.

Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten:

  • Entwicklung von Konzepten und Maßnahmen zur Gleichstellung
  • Beratung der universitären Organe und Gremien in Fragen der Gleichstellung
  • Überprüfung der Umsetzung und der Auswirkung von Gleichstellungsmaßnahmen
  • Erstattung eines jährlichen Berichts im Senat über die Entwicklung der Gleichstellung
  • Mitwirkung bei Berufungsverfahren
  • Karriereförderung für Nachwuchswissenschaftlerinnen
  • Vorsitz der Senatskommission zur Gleichstellung der Wissenschaftlerinnen und Studentinnen
  • Kooperationen mit anderen Institutionen
  • Mitarbeit an der Auditierung des Universitätsklinikums und der Universität
  • Unterstützung der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten und der Gleichstellungskommission
  • Kooperation mit den Gleichstellungsbeauftragten anderer Hochschulen auf Landes- und Bundesebene
  • Beratung und Unterstützung von Wissenschaftlerinnen und Studentinnen
  • Ansprechpartnerin im Problemfeld der sexuellen Belästigung, Mobbing und Stalking
  • u.v.a.m.

Kontakt

  • Postanschrift
  • Albert-Einstein-Allee 11
  • 89081 Ulm

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Büro Gleichstellungsbeauftragte

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