Organisation

Rechtliche Rahmenbedingungen

An der Universität Ulm gibt es seit 1989 eine vom Senat gewählte Gleichstellungsbeauftragte, die Kraft ihres gesetzlichen Auftrags nach § 4 Landeshochschulgesetz (LHG) zur Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern hinwirkt. Sie ist für die Vertretung der Interessen von Studentinnen und Wissenschaftlerinnen der Universität Ulm und des Universitätsklinikums zuständig. Dieses Amt wird seit 01.04.2010 von Dr. Lucia Jerg-Bretzke wahrgenommen.

Die Gleichstellungsbeauftragte ist Vorsitzende der Gleichstellungskommission nach § 4 Abs. 2 LHG i.V. mit § 19 Abs. 1 LHG: "Der Senat kann eine Frauenkommission als beratenden Ausschuss nach § 19 Abs. 1 einrichten", deren Mitglieder die stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten, Prof. Dr. Anita Marchfelder und Frau Dr. Anja Böckers, die Fakultätsgleichstellungsbeauftragten und deren Stellvertreterinnen der vier Fakultäten und die Studierendenvertretung sind. Des weiteren nimmt aus dem nichtwissenschaftlichen Dienst die Leiterin des Gleichstellungsreferats beratend teil.

Die Gleichstellungskommission unterstützt den Senat in Gleichstellungsfragen und die Gleichstellungsbeauftragte bei ihren Aufgaben, hierzu gehört es u.a. dem Senat einen Vorschlag für die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer bis zu drei Stellvertreterinnen zu machen, der Gleichstellungsplan, der Teil des Struktur- und Entwicklungsplans der Universität Ulm ist, wird alle fünf Jahre von der Gleichstellungsbeauftragten und ihrem Team überarbeitet.

Kontakt