Stipendien, Forschungsförderung und Preise

Christiane Nüsslein-Volhard-Stiftung

Die Christiane Nüsslein-Volhard-Stiftung fördert Wissenschaftlerinnen aller Nationalitäten, die in deutschen Universitäten und Forschungsinstituten als Doktorandinnen forschen.
Es werden finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, die zur Entlastung im Haushalt und bei der Kinderbetreuung beitragen. Diese Mittel können z.B.zur Einstellung von Haushaltshilfen und für zusätzliche Kinderbetreuung verwendet werden.
Die Ausschreibung richtet sich an hervorragende Wissenschaftlerinnen in Fächern der experimentellen Naturwissenschaften und der Medizin, deren Lebensunterhalt bereits durch eine Stelle oder ein Stipendium abgesichert sind.
Näheres entnehmen Sie bitte dem Infoblatt der CNV-STIFTUNG.
Bewerbungen sind zum 31. Dezember eines Kalenderjahres möglich. Den Bewerbungsbogen finden Sie auf der Homepage der CNV-STIFTUNG.

Margarete von Wrangell-Habilitationsprogramm für Frauen Ausschreibung 2013

Zur Förderung des Hochschullehrerinnennachwuchses schreibt die Landesregierung das "Margarete von Wrangell-Habilitationsprogramm für Frauen" aus. Vorrangiges Ziel dieses Programms ist es, qualifizierten Wissenschaftlerinnen zur Habilitation zu ermutigen und sie dazu materiell in die Lage zu versetzen. Die Förderung der Habilitandinnen erfolgt über ein Beschäftigungsverhältnis nach TV-L EG 13. Die Förderdauer beträgt insgesamt 5 Jahre. Sie erfolgt drei Jahre durch das MWK und den Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie zwei weitere Jahre durch die jeweilige Hochschule. Für Medizinnereinnen gelten besondere Regelungen.

Wichtig für Antragstellerinnen aus der Universität Ulm

Bis spätestens 26. Juni 2013 Information an das Gleichstellungsreferat, ob und wer einen Antrag stellt.

Anträge sind über das Gleichstellungsreferat einzureichen.

Universitätsinterner Abgabetermin Donnerstag, der 03.07.2012

Vorschrift des Ministeriums:
Die Antragsunterlagen sind vollständig und - zur Erleichterung der Bearbeitung - sortiert in der angegebenen Reihenfolge, wie in der Richtlinie zur Antragstellung unter Punkt 5 beschrieben, in 4-facher schriftlicher Ausfertigung und in elektronischer Fassung (CD-ROM oder USB-Stick) einzureichen.

Verspätet eingehende und nicht vollständige Anträge werden nicht mehr berücksichtigt!

Voraussetzung für die Antragstellerinnen ist, dass der/die betreuende Hochschullehrer/-in sowie die Fakultät (der Dekan) die Anschlussförderung (Stelle TV-L EG 13) für die Jahre vier und fünf - bei "medizinisch-klinischem" Fach (mit Facharztvoraussetzung) für die Jahre fünf bis sechs - anhand einer Stellungnahme bestätigt. Die Stellungnahme zur Sicherung der Anschlussfinanzierung muss bei Einreichung des Förderantrags beigefügt sein.

Interessentinnen können sich bei der Leiterin des Gleichstellungsreferates der Universität Ulm (Frau Renate Ullemeyer, Tel.: 0731/50-22424) telefonisch und nach Terminvereinbarung persönlich beraten lassen.

Informationen erhalten Sie auch bei der Leiterin der Geschäftsstelle der Landeskonferenzen der Gleichstellungsbeauftragten an den wissenschaftlichen Hochschulen (Frau Dr. Dagmar Höppel, Tel.: 0731/685-82003, Kontakt und Frau Martina Benz, Tel.: 0711/685-82002, Opens window for sending emailbrenz(at)lakog.uni-stuttgart.de).

Weitere Informationen:

Vorlagen für die Antragstellung:

Kontakt

  • Gleichstellungsbeauftragte
    Opens window for sending emailProf. Dr. Anke Huckauf
  • Abteilung für Allgemeine Psychologie
  • Telefon: +49 (0)731/50-31150

  • Stellvertreterinnen
  • N.N.

    Leiterin Gleichstellungsreferat
  • Renate Ullemeyer
  • Montag bis Donnerstag
  • Telefon: +49 (0)731/50-22424
  • Telefax: +49 (0)731/50-12-22424

  • Sekretariat
    Sabine Decker
    Dienstag bis Freitag vormittags
    Telefon: +49 (0)731/50-22426
    Telefax: +49 (0)731/50-12-22426

  • Wissenschaftliche Mitarbeiterin
  • Belastungs- und Bedarfsanalyse
  • Dipl.-Psych. Kerstin Limbrecht
  • Tel.: +49 (0)731/500-61921