Stipendien, Forschungsförderung und Preise

Christiane Nüsslein-Volhard-Stiftung

Die Christiane Nüsslein-Volhard-Stiftung fördert Wissenschaftlerinnen aller Nationalitäten, die in deutschen Universitäten und Forschungsinstituten als Doktorandinnen forschen.
Es werden finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, die zur Entlastung im Haushalt und bei der Kinderbetreuung beitragen. Diese Mittel können z.B.zur Einstellung von Haushaltshilfen und für zusätzliche Kinderbetreuung verwendet werden.
Die Ausschreibung richtet sich an hervorragende Wissenschaftlerinnen in Fächern der experimentellen Naturwissenschaften und der Medizin, deren Lebensunterhalt bereits durch eine Stelle oder ein Stipendium abgesichert sind.
Näheres entnehmen Sie bitte dem Infoblatt der CNV-STIFTUNG.
Bewerbungen sind zum 31. Dezember eines Kalenderjahres möglich. Den Bewerbungsbogen finden Sie auf der Homepage der CNV-STIFTUNG.

ARD/ZDF Förderpreis „Frauen + Medientechnologie“ 2012

Zum vierten Mal seit 2009 werden mit diesem Preis talentierte Frauen für ihre Abschlussarbeiten zu technischen Themen der audio-visuellen Medienproduktion oder –distribution prämiert.
Teilnehmen können ausschließlich Frauen, die an deutschen, österreichischen oder schweizerischen Hochschulen im Bereich der Technik und Ingenieurwissenschaften, der Medienwissenschaften sowie anderer Fachgebiete mit Bezug zur Medientechnologie studieren. Ihre Abschlußarbeit muss zur Erlangung eines akademischen Grades zwischen Januar 2010 und Februar 2012 angenommen worden sein - als Bachelor, Master-, Diplom-, Magister- oder Doktorarbeit. Gesucht werden Abschlussarbeiten, die sich mit technischen Fragen der audio-visuellen Medienproduktion oder -distribution sowie angrenzenden Themenfeldern befassen.
Sie können sich ab sofort bis zum 29. Februar 2012 für den ARD/ZDF Förderpreis "Frauen und Medientechnologie" 2012 direkt online bewerben.

Ulm Brigitte Schlieben-Lange-Programm
Förderprogramm für Nachwuchswissenschaftlerinnen mit Kind

Mit der Fördermaßnahme kann eine bereits begonnene oder unmittelbar bevorsehende Promotion, die Vorbereitung einer Habilitation, die Habilitation selbst oder ein künstlerisches Entwicklungsvorhaben untersützt werden. Das Programm gliedert sich an der Universität Ulm in zwei Förderlinien:

Förderlinie A zur Verhinderung einer Unterbrechung der wissenschaftlichen Qualifiierung.

Förderlinie B zur Ermöglichung des Wiedereinstiegs in die wissenschaftliche Qualifizierung.

Art, Umfang und Höhe der Förderung:
Die Förderdauer der Förderlinie A und B beträgt bei Promotion und Habilitation in der Regel zwei Jahre. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Verlänerung bis zu einem weiteren Jahr möglich. Voraussetzung für eine Verlänerung des Stipendiums ist eine positive Stellungnahme durch die betreuende Fakultät.
Die Förderdauer der Vorbereitung einer Habilitation beträgt maximal ein Jahr.

Die Höhe der monatlichen Förderung beträgt:

Bei Promotion: 1.200 EURO
Bei der Vorbereitung einer Habilitation: 1.400 EURO
Bei Habilitationen: 1.800 EURO
Die Fördermittel stehen für den Lebensunterhalt, für Kinderbetreuungskosten und als Projektmittel (Sachkosten, Reisekosten und/oder wissenschaftliche Hilfskräfte) zur Verfügung.

Zu beachten:

Darstellung der Fakultät wie sie für eine Anschlussfinanzierung der Stipendiatin Sorge trägt, damit die Qualifikationsareit begonnen bzw. beendet werden kann.

Am Donnerstag, den 24.11.2011 findet von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr eine Einführungsveranstaltung im ehemaligen Senatssaal, Albert-Einstein-Allee 5 "Pavillon" statt.

Bewerbungen und Vergabeverfahren:
Anträge für die Förderlinie A und B sind über das Gleichstellungsreferat an den Vizepräsidenten für Forschung, Herrn Professor Dr. Peter Bäuerle, Helmholtzstr. 16, 89081 Ulm, zu richten.

Die Gewährung des Stipendiums obliegt der Hochschulen. Die Bewilligung wird durch die Hochschulen ausgesprochen.

WICHTIG FÜR ANTRAGSTELLERINNEN DER UNIVERSITÄT ULM:
Förderanträge sind im Gleichstellungsreferat einzureichen.

Bewerbungsschluss:
Montag, der 19.12.2011

Verspätete und nicht vollständig eingereichte Anträge werden bei der Stipendienvergabe nicht berücksichtigt!

Es empfiehlt sich, vor einer Bewerbung Kontakt aufzunehmen, insbesondere wenn Fragen zur Aufstellung des Kostenplans oder zu den Absichtserklärungen der Fakultäten bestehen.

Gleichstellungsreferat der Universität Ulm
Renate Ullemeyer, Leiterin des Gleichstellungsreferats
Albert-Einstein-Allee 11 M24 / Zi 239
89081 Ulm
Telefon 0731/50-22424
E-Mail
Fragebogen und Kostenplan bitte per E-Mail anfordern.

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