Arbeitskreis Suchtprophylaxe der Universität Ulm
Der Arbeitskreis Suchtprophylaxe stellt sich vor
Der Arbeitskreis Suchtprophylaxe ist in erster Linie Anlaufstelle für Betroffene, Kollegen und Vorgesetzte und hat seine Aufgaben in der Planung, Koordination und Durchführung von
Informationsveranstaltungen, Aktionsprogrammen, Schulungsmaßnahmen
auf allen Betriebsebenen, Hilfsprogramme für Betroffene
Der Arbeitskreis Suchtprophylaxe unterstützt bei der
Herstellung von Kontakten und Kooperationen mit außerbetrieblichen Institutionen, Umsetzung und Weiterentwicklung der Betriebsvereinbarung
Hilfsangebote im einzelnen:
Motivation zur Verhaltensänderung und Therapie, Beratungsgespräche, Vermittlung von ausserbetrieblichen Hilfsangeboten und Therapiemöglichkeiten, Organisation der Nachsorge und Wiedereingliederung, Begleitung und Unterstützung des Vorgesetzten und der Mitarbeiter bei der Wiedereingliederung
Unser zentrales Anliegen ist Problembewustsein zu schaffen und deutlich zu machen, dass Suchtabhängigkeit eine Krankheit ist, die behandelt werden muss!
Ansprechpartner:
Christine Sommerfeld (Personalrat) Tel.: 33300
Friederike Oexner (Psychosozialer Dienst) Tel.: 69011
Elke Brax (Abteilung Sicherheit) Tel.: 22131
Dirk Gabriel (Vertrauensperson der Schwerbehinderten) Tel. 31803
Annette Maier-Zakrzewski (Personalabteilung) Tel.: 25030
Jürgen Haringer (Betrieblicher Suchthelfer) Tel.: 15008
Dr. Dorothea Kren-Lotspeich (BÄD) Tel.: 66190
Kontaktmöglichkeiten außerhalb:
Drogenhilfe Ulm Alb/Donau e.V.
Suchtkrankenhelfer und Referent des Arbeitskreises Suchtprophylaxe
Weitere Infos zu meiner Person.
Universität Ulm
Wissenschaftliche Werkstatt Galvanik
Meyerhofstr. M25
89081 Ulm
Telefon: 0731 50 15008
Als betrieblicher Suchtkrankenhelfer bin ich bei Suchtproblemen betrieblicher Ansprechpartner für alle Beschäftigten der Universität Ulm
Selbstverständlich unterliegt meine Tätigkeit der Schweigepflicht
Die Dienstvereinbarung "Sucht"
regelt ein einheitliches Vorgehen im Umgang mit Suchtkranken
dient als Leitfaden beim innerbetrieblichen Umgang mit Suchtkranken
regelt das Vorgehen bei nicht einsichtigen Kranken
Dienstvereinbarung "Sucht"
Sucht am Arbeitsplatz
Was tun als Vorgesetzter?
