Zentrale Universitätsverwaltung (ZUV)
- 1:
Dezernat I.- 1.1:
Alumni . - 1.2:
Career Service . - 1.3:
Existenzgründung . - 1.4:
Forschungsförderung und -verträge .- 1.4.1:
AKTUELL. - 1.4.2:
Gewährung von Chancengleichheit durch Drittmittelgeber. - 1.4.3:
Forschungsförderung. - 1.4.4:
Forschungsverträge.
- 1.4.1:
- 1.5:
Forschungsmessen . - 1.6:
Fundraising . - 1.7:
Marketing. - 1.8:
Recht. - 1.9:
Schutzrechte und Patente . - 1.10:
Stipendien. - 1.11:
Struktur und Entwicklung. - 1.12:
Technologietransfer. - 1.13:
Uni-Shop. - 1.14:
Verwaltungsdienste . - 1.15:
Weiterbildung .
- 1.1:
- 2:
Dezernat II. - 3:
Dezernat III. - 4:
Dezernat IV . - 5:
Dezernat V. - 6:
Beauftragte. - 7:
Stabsstelle Qualitätsentwicklung, Berichtswesen und Revision.
Forschungsverträge
Einer Forschungskooperation mit Dritten liegt regelmäßig eine vertragliche Regelung zugrunde (Forschungsvertrag, -auftrag, -vereinbarung, -bestellung), möglicherweise zusätzlich auch eine Geheimhaltungsvereinbarung, ein Letter of Intent, ein Material Transfer Agreement oder ähnliches. Wir möchten Sie dabei unterstützen, hier mit dem Forschungspartner zu einer Vereinbarung zu kommen, die den beiderseitigen Interessen gerecht wird und die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt. Zu diesem Zweck haben wir an dieser Stelle Formulierungshilfen und weitere Informationen für Sie zusammengestellt.
Muster für Forschungsvertrag (deutsch)
Magic Phrases (Formulierungsvorschläge Englisch)
Merkblatt für Vertragsverhandlungen- Infoblatt Kostenkalkulation (in Bearbeitung)
VwV-Kostenfestlegung
Drittmittelrichtlinien (DMRL) und Hinweise zu den DMRL
Wir prüfen Ihre Forschungsverträge aus rechtlicher Sicht und geben gegebenenfalls Empfehlungen für eine Nachbesserung des Textes. Um später eine zügige und unkomplizierte Unterzeichnung der Verträge zu erreichen, empfehlen wir Ihnen, uns Vertragsentwürfe bereits in einem frühen Verhandlungsstadium zuzuleiten.
Bestehen keine rechtlichen Bedenken gegen den Vertrag oder die Annahme einer Bestellung, so veranlassen wir die Unterzeichnung durch den Kanzler. Zu diesem Zweck senden Sie uns bitte die erforderliche Anzahl an Verträgen sowie die ausgefüllte "Erklärung bei Forschungsprojekten mit/Zuwendungen von Dritten". Bitte beachten Sie, dass Professoren und andere Projektleiter Verträge nicht selbst rechtswirksam unterzeichnen können.
Da viele Forschungsverträge eine vertragliche Pflicht zur Einräumung von Arbeitsergebnissen, zu Geheimhaltung und zu Publikationsrechten enthalten, bitten wir Sie, Mitarbeiter nur dann am Projekt zu beteiligen, wenn diese sich formal mit den Vertragsbedingungen einverstanden erklärt haben. Zu diesem Zweck können Sie das nachfolgende Formblatt verwenden:
Die Abwicklung des Vertragsverhältnisses (Rechnungstellung, Mittelverwaltung) erfolgt durch die
Wirtschaftsabteilung.
Kontakt
Forschung und Technologietransfer- Helmholtzstraße 16
- 89081 Ulm | Germany
Judith Kaufmann- Abt. I-1 Forschung und Technologietransfer
- Helmholtzstraße 16 E07a
- 89081 Ulm | Germany
- Telefon: + 49 (0)731/50-25070
- Telefax: + 49 (0)731/50-25098
