Zentrale Universitätsverwaltung (ZUV)
- 1:
Dezernat I.- 1.1:
Forschung u. Technologietransfer. - 1.2:
Recht und Organisation.- 1.2.1:
Amtliche Bekanntmachungen. - 1.2.2:
Mitgliedsausweis / Chipkarte. - 1.2.3:
Engagementnachweis. - 1.2.4:
Hochschulrecht. - 1.2.5:
Satzungen und Ordnungen. - 1.2.6:
Selbstverwaltung und Struktur. - 1.2.7:
Wahlen.
- 1.2.1:
- 1.3:
Entwicklung. - 1.4:
Marketing. - 1.5:
Dezernat I Stichwortsuche.
- 1.1:
- 2:
Dezernat II. - 3:
Dezernat III. - 4:
Dezernat IV . - 5:
Dezernat V. - 6:
Beauftragte. - 7:
Stabsstelle Qualitätsentwicklung, Berichtswesen und Revision.
Engagementnachweis Baden-Württemberg
Seit 2012 gibt es den
Engagementnachweis für bürgerschaftliches Engagement.
Der Nachweis dokumentiert und würdigt erworbenes Fachwissen, Fortbildungen und Besonderheiten des persönlichen Engagements in den jeweiligen Einsatzfeldern. Neben dem ideellen Wert soll das "Zeugnis" sozialer Kompetenz ehrenamtlich Tätigen beim Einstieg ins Berufsleben oder auch beim beruflichen Fortkommen bessere Chancen ermöglichen.
Die Universität Ulm stellt diesen Nachweis aus für Personen, die sich ehrenamtlich an der Uni engagieren, zum Beispiel in Projekten für Schüler oder Studierende, im ZAWiW, dem Botanischen Garten, u.s.w.
Dies gilt in der Regel nicht für Mitglieder der Universität, die im Rahmen ihrer Dienstaufgabe tätig werden.
Antragsberechtigt sind Einrichtungs-/Institutsleiter oder -/-leiterinnen.
Nach Fertigstellung und Unterzeichnung durch den Präsidenten der Universität Ulm erhalten sie den Engagementnachweis zur Aushändigung an die ehrenamtlich engagierte Person.
Da zur Erstellung des Nachweises personenbezogene Daten verarbeitet werden, muss außerdem entweder die engagierte Person ihr Einverständnis dazu erteilen, oder der Antragsteller/die Antragstellerin, wenn zum Beispiel die engagierte Person mit dem Engagementnachweis überrascht werden soll.
Antrag Engagementnachweis
Einwilligung des Nachweisempfängers/der Nachweisempfängerin zur Datenverarbeitung-
Erklärung des Einrichtungs-Institutsleiters bzw. der Einrichtungs-/Institutsleiterin
Hinweis:
Speziell für Studierende gibt es daneben das
Ehrenamtszertifikat
Es dient als Bescheinigung für freiwillige und unentgeltliche Tätigkeiten und kann unter anderem auch bei Bewerbungen eingesetzt werden.
Kontakt
Recht und Organisation- Helmholtzstraße 16
- 89081 Ulm | Germany
Brigitte Stötter
Petra Leicht- Abt. I-2 Recht und Organisation
- Helmholtzstraße 16 E14b
- 89081 Ulm | Germany
- Telefon: +49 (0)731/50-25050, 25089
- Telefax: +49 (0)731/50-25098












