Erfindungen

Wir beraten Sie bei rechtlichen Fragen zu Erfindungen und Gebrauchsmustern und zum Arbeitnehmererfindungsgesetz. Wir sind außerdem zuständig für die Entgegennahme von Erfindungsmeldungen, die Prüfung einer möglicherweise bestehenden vertraglichen Verwertungsverpflichtung und die daraus gegebenenfalls folgende Rechteübertragung auf Dritte.

Für die inhaltliche Beurteilung von Erfindungen und ihren Verwertungsmöglichkeiten arbeiten wir mit dem Dezernat I, Forschung, Entwicklung, Wirtschaftskontakte (Herr Schulz, Tel. 22008) zusammen und kooperieren mit verschiedenen Patentverwertungsagenturen.

Für die Meldung einer Diensterfindung steht Ihnen ein Formblatt zur Verfügung. Sollten Sie die Erfindung in anderer Form melden wollen, bitten wir Sie darauf zu achten, dass uns dennoch alle wesentlichen Informationen zur Beurteilung der Erfindung und ihrer Verwertungsmöglichkeiten vorliegen.

Formulare  

Weitere Informationen finden Sie hier  

Kontakt