Hinweise zur Steuer- und Sozialversicherungspflicht des Zuschusses zur Ferienbetreuung

Zuschuss zur Ferienbetreuung
- Steuer- und Sozialversicherungspflicht

 

Die Universität, das Universitätsklinikum und das Studentenwerk  bieten zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie an mehreren Wochen ein Ferienprogramm für Kinder an und übernehmen einen Teil der Kosten.

Zuschüsse des Arbeitgebers an Beschäftigte zur Ferienbetreuung, die für schulpflichtige Kinder gezahlt werden, stellen einen geldwerten Vorteil dar und werden somit sowohl bei der Ermittlung Ihrer Sozialversicherungsbeiträge als auch der Lohnsteuerberechnung in der Lohn-/Gehaltsabrechnung berücksichtigt.

 

Steuerpflicht

Der gewährte Zuschuss erhöht Ihr steuerpflichtiges Bruttoentgelt und fließt bei Überschreiten der monatlichen Freigrenze (aktuell 44 €) in vollem Umfang in die Steuerberechnung je nach Ihrer individuellen Lohnsteuerklasse ein.

 

Sozialversicherungspflicht

Ihr sozialversicherungspflichtiges Brutto erhöht sich um den gewährten Zuschuss. Der jeweilige Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil wird dann aus dieser Basis errechnet.

 

Stand: November 2011