Zentrale Universitätsverwaltung (ZUV)
- 1:
Dezernat I. - 2:
Dezernat II. - 3:
Dezernat III.- 3.1:
Personalservice. - 3.2:
Personalentwicklung, Gender und Diversity.- 3.2.1:
Familiengerechte Hochschule.- 3.2.1.1:
dual career Service. - 3.2.1.2:
Kinderbetreuung. - 3.2.1.3:
Schulen (inkl. International School). - 3.2.1.4:
Ferienbetreuung 2013. - 3.2.1.5:
mit Kind an der Uni. - 3.2.1.6:
Arbeiten mit Kind. - 3.2.1.7:
Studieren mit Familienpflichten. - 3.2.1.8:
Finanzielle Hilfen. - 3.2.1.9:
Drittmittelprojekte. - 3.2.1.10:
Vertretungspool Sekretariat. - 3.2.1.11:
Pflege. - 3.2.1.12:
Fort- und Weiterbildung. - 3.2.1.13:
Zertifikat familiengerechte hochschule. - 3.2.1.14:
InfoPLUS.
- 3.2.1.1:
- 3.2.2:
Ausbildung. - 3.2.3:
Fortbildung.
- 3.2.1:
- 3.1:
- 4:
Dezernat IV . - 5:
Dezernat V. - 6:
Beauftragte. - 7:
Stabsstelle Qualitätsentwicklung, Berichtswesen und Revision.
Hinweise zur Steuer- und Sozialversicherungspflicht des Zuschusses zur Ferienbetreuung
Zuschuss zur Ferienbetreuung
- Steuer- und Sozialversicherungspflicht
Die Universität, das Universitätsklinikum und das Studentenwerk bieten zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie an mehreren Wochen ein Ferienprogramm für Kinder an und übernehmen einen Teil der Kosten.
Zuschüsse des Arbeitgebers an Beschäftigte zur Ferienbetreuung, die für schulpflichtige Kinder gezahlt werden, stellen einen geldwerten Vorteil dar und werden somit sowohl bei der Ermittlung Ihrer Sozialversicherungsbeiträge als auch der Lohnsteuerberechnung in der Lohn-/Gehaltsabrechnung berücksichtigt.
Steuerpflicht
Der gewährte Zuschuss erhöht Ihr steuerpflichtiges Bruttoentgelt und fließt bei Überschreiten der monatlichen Freigrenze (aktuell 44 €) in vollem Umfang in die Steuerberechnung je nach Ihrer individuellen Lohnsteuerklasse ein.
Sozialversicherungspflicht
Ihr sozialversicherungspflichtiges Brutto erhöht sich um den gewährten Zuschuss. Der jeweilige Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil wird dann aus dieser Basis errechnet.
Stand: November 2011
