Zentrale Universitätsverwaltung (ZUV)
- 1:
Dezernat I. - 2:
Dezernat II. - 3:
Dezernat III.- 3.1:
Personalservice. - 3.2:
Personalentwicklung, Gender und Diversity. - 3.3:
Familiengerechte Hochschule.- 3.3.1:
dual career Service. - 3.3.2:
Kinderbetreuung. - 3.3.3:
Schulen (inkl. International School). - 3.3.4:
Ferienbetreuung 2012. - 3.3.5:
mit Kind an der Uni. - 3.3.6:
Arbeiten mit Kind. - 3.3.7:
Studieren mit Familienpflichten. - 3.3.8:
Finanzielle Hilfen.- 3.3.8.1:
Elterngeld - ALG II, Sozialh....
- 3.3.8.1:
- 3.3.9:
Drittmittelprojekte. - 3.3.10:
Vertretungspool Sekretariat. - 3.3.11:
Pflege. - 3.3.12:
Fort- und Weiterbildung. - 3.3.13:
Zertifikat familiengerechte hochschule. - 3.3.14:
Wertvolle ext. Links und Downloads. - 3.3.15:
Kostenlose App - Tipps rund um die Geburt. - 3.3.16:
Informationsbroschüren. - 3.3.17:
Mobil ohne eigenes Auto.
- 3.3.1:
- 3.1:
- 4:
Dezernat IV . - 5:
Dezernat V. - 6:
Beauftragte. - 7:
Stabsstelle Qualitätsentwicklung, Berichtswesen und Revision.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert ...
über finanzielle Hilfen vom Bund im
Familienwegweiser.
Wer setzt die Leistungen vor Ort um? Wer stellt die relevanten Informationen vor Ort zur Verfügung? Hier finden Sie die
lokalen Ansprechpartner.
Von Ländern und Kommunen werden viele spezielle Leistungen bewilligt und Informationen und Angebote für Familien zur Verfügung gestellt. Der Familienwegweiser hilft unter der Rubrik
Familie regional, die richtigen Adressen und Ansprechpartner für Ihre Anliegen vor Ort zu finden.
Für Studierende mit Kind bzw. schwangere Studentinnen:
Finanzielle Erleichterungen, zusammengestellt durch das Studentenwerk;
von unten Stehendem ergänzend evtl. interessant:
- die Lobby-Card der Stadt Ulm (auf der Seite unten) oder
- die Anerkennung eines Mehrbedarfs falls Studierende während eines Urlaubssemesterst ALGII-Empfänger sind.
Im folgenden werden ein Teil der oben genannten Leistungen und das Landeserziehungsgeld behandelt, auf die Lobby-Card der Stadt Ulm aufmerksam gemacht und mit den für Sie zuständigen Behörden verlinkt.
während der Schwangerschaft und für die Geburt
Finanzielle und sonstige Hilfen bei Schwangerschaft und Geburt (
service bw)
nach der Geburt
Kindergeld
Kindergeld wird monatlich gezahlt. Das Kindergeld beträgt seit 2010 für das erste und zweite Kind 184 €, für das dritte Kind 190 € und für jedes weitere Kind 215 €. Ein Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für jeden Monat, in dem wenigstens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben.
Um Kindergeld erhalten zu können, stellen Sie - sofern Sie Beschäftigte/r des Landes Baden-Württemberg sind und im Inland wohnen - den Antrag beim Landesamt für Besoldung und Versorgung (
LBV).
Kinderzuschlag
Link zur Seite der Agentur für Arbeit
Mehrbedarf bei ALG II
Mehr Geld von der Agentur für Arbeit gibt es evtl. für Sie, wenn Sie ALG II - Empfänger/in sind. Als werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche, Alleinerziehende wird unter bestimmten Voraussetzungen ein
Mehrbedarf übernommen.
Einmalige
Leistungen: Über die Regelleistung (für Sie und ggf. gesonderte Regelleistung für das Kind) hinaus können Sie einmalige Leistungen als Darlehen oder Geld- und Sachleistung erhalten für
- die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte,
- die Erstausstattung für Bekleidung (auch bei Schwangerschaften und Geburt) und
- mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen.
Bundeselterngeld
Wohnsitz in Ba-Wü:
Antrag an die L-Bank Ba-Wü
Wohnsitz in Bayern:
Antrag ZBFS
Das Elterngeld ersetzt das nach der Geburt wegfallende Einkommen bei Voreinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro zu 67 Prozent, bei Voreinkommen von 1.220 Euro zu 66 Prozent und bei Voreinkommen von 1.240 Euro und mehr zu 65 Prozent. Für Geringverdiener mit einem Einkommen unter 1.000 Euro vor der Geburt des Kindes steigt die Ersatzrate schrittweise auf bis zu 100 Prozent: je geringer das Einkommen, desto höher die Ersatzrate. Das Elterngeld beträgt absolut mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro.
Das Mindestelterngeld von 300 Euro erhalten alle, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten, etwa auch Studierende, Hausfrauen und Hausmänner und Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht gearbeitet haben.
Informationen zum Elterngeld beim Bezug von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Rentenzahlungen finden sie
hier.
Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit Mehrlingen wird das Elterngeld erhöht.
Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein nehmen, zwei weitere Monate sind als Option für den anderen Partner reserviert. Das heißt: Zwölf Monate Elterngeld gibt es immer, wenn sich Eltern Zeit für die Betreuung ihres Kindes nehmen.
(Quelle: www.familien-wegweiser.de)
Ihren persönlichen Elterngeldanspruch können Sie unter
www.bmfsfj.de/elterngeldrechner berechnen.
Antragsformulare können Sie auch bei den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg erhalten und Ihren Antrag dort einreichen oder direkt an die L-Bank senden.
Rückwirkend kann Elterngeld für die letzten drei Monate gezahlt werden.
Das Landeserziehungsgeld beträgt bis zu 205 Euro monatlich für das erste und zweite Kind, ab dem dritten Kind in der Familie bis zu 240 Euro monatlich. Es wird im Anschluss an das Elterngeld http://www.l-bank.de/allg/linkarchiv/100273gewährt, in der Regel ab dem 13. oder 15. Lebensmonat des Kindes.
Es gelten die monatlichen Einkommensgrenzen 1380 Euro bei Paaren und 1125 Euro bei allein Erziehenden, sie werden jedoch für Geburten ab dem Jahr 2010 für Paare auf 1.480 Euro und für allein Erziehende auf 1.225 Euro angehoben.
Ein Antrag auf Landeserziehungsgeld kann frühestens ab dem zehnten Lebens- oder Betreuungsmonat des Kindes gestellt werden. Bei späterer Antragstellung können rückwirkend höchstens sechs Monate berücksichtigt werden.
Das Erziehungsgeld als Regelbetrag beträgt bis zu 150 € monatlich für das erste Kind, 200 € für das zweite Kind und 300 € für das dritte Kind. Es wird im Anschluss an das Elterngeld, i. d. R. ab dem 13. oder dem 15. Lebensmonat des Kindes.
Es gelten für Geburten ab 2009 Jahreseinkommensgrenzen für das Familieneinkommen 25.000 € für (Ehe)Partner bzw. Lebenspartner und 22.000 € für Alleinerziehende.
Ein Antrag auf Landeserziehungsgeld kann frühestens ab dem neunten Lebens- oder Betreuungsmonat des Kindes gestellt werden. Bei späterer Antragstellung können rückwirkend höchstens drei Monate berücksichtigt werden.
Sozialleistungen und Hilfen der Stadt Ulm
Lobby- und KinderBonusCard (Flyer)
Mit der
Lobby-Card und der KinderBonusCard erhalten einkommensschwache UlmerInnen Vergünstigungen beim Erwerb von bestimmten Waren (u. a. im Tafelladen), bei Freizeitangeboten und Dienstleistungen.
Stadt Ulm, Abteilung Existenzsicherung, Schwambergerstr. 1, Zimmer 28 oder 32 EG, Tel.: (0731)161-5225 oder -5296
Auf der vorgenannten Seite der Stadt Ulm finden Sie auch weitere Sozialleistung und Hilfen wie z. b. das Wohngeld oder die Rundfunkgebührenbefreiung.
Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten
- Falls Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie bei Ihrem Jugendamt einen Zuschuss zu den Betreuungskosten beantragen.
Für die Einwohner der Stadt Ulm:
Stadt Ulm
Fachbereich Jugend, Familie und Soziales
Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe,
Tageseinrichtungen und Tagespflege
Schwambergerstraße 1
89073 Ulm
Tel. (07 31) 1 61 - 52 57
- Wenn Sie Wissenschaftlerin an der Universität Ulm sind und Ihr unter dreijähriges Kind von einer Tagesmutter betreuen lassen, können Sie einkommensunabhängig einen Zuschuss beim Familienservice beantragen. Im Rahmen eines Förderprogramms stehen Fördermittel bis Februar 2014 zur Verfügung. Bei Interesse kontaktieren Sie bitte Frau Stöckle vom Familienservice (Kontakt rechts).
Kontakt
Abt. III-2 Personalentwicklung,
Gender und Diversity- Helmholtzstraße 16
- 89081 Ulm | Germany
Maria Stöckle- Familienservice
Helmholtzstraße 16, Zi. E.19a- 89081 Ulm | Germany
- Telefon: + 49 (0)731/50-25012
- Telefax: + 49 (0)731/50-25092
- Sprechzeiten: Mo - Mi von 9 bis 12 Uhr,
- per E-Mail auch außerhalb der Sprechzeiten,
- persönliche Beratungsgespräche am besten nach Terminvereinbarung,
- Beratungsgespräche nach Bedarf auch außerhalb der Sprechzeiten
-
Gespräche werden auf Wunsch vertraulich behandelt.
Übersicht über Elterngeld u. Elternzeit

