nach der Geburt


Bundeselterngeld 
Wohnsitz in Ba-Wü: Antrag an die L-Bank Ba-Wü
Wohnsitz in Bayern: Opens external link in new windowAntrag ZBFS

Das Elterngeld ersetzt das nach der Geburt wegfallende Einkommen bei Voreinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro zu 67 Prozent, bei Voreinkommen von 1.220 Euro zu 66 Prozent und bei Voreinkommen von 1.240 Euro und mehr zu 65 Prozent. Für Geringverdiener mit einem Einkommen unter 1.000 Euro vor der Geburt des Kindes steigt die Ersatzrate schrittweise auf bis zu 100 Prozent: je geringer das Einkommen, desto höher die Ersatzrate. Das Elterngeld beträgt absolut mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro.

Das Mindestelterngeld von 300 Euro erhalten alle, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten, etwa auch Studierende, Hausfrauen und Hausmänner und Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht gearbeitet haben.

Informationen zum Elterngeld beim Bezug von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Rentenzahlungen finden sie hier.

Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit Mehrlingen wird das Elterngeld erhöht.

Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein nehmen, zwei weitere Monate sind als Option für den anderen Partner reserviert. Das heißt: Zwölf Monate Elterngeld gibt es immer, wenn sich Eltern Zeit für die Betreuung ihres Kindes nehmen.    
(Quelle: www.familien-wegweiser.de)

Wenn die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein einem Elternteil zusteht, kann dieses Elternteil max. 14 Monate Elterngeld erhalten. In diesem Fall dürfen die Eltern jedoch keine gemeinsame Wohnung haben.

Ihren persönlichen Elterngeldanspruch können Sie unter
www.bmfsfj.de/elterngeldrechner berechnen.

Antragsformulare können Sie auch bei den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg erhalten und Ihren Antrag dort einreichen oder direkt an die L-Bank senden.

Rückwirkend kann Elterngeld für die letzten drei Monate gezahlt werden.



Änderungen Elterngeld für Geburten ab 2013


Die Berechnung des Elterngeldes erfolgt anhand des Bruttoeinkommens, von dem nicht mehr die tatsächlichen Abzüge, sondern ein Pauschalsatz von insgesamt 21 % für Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung in Abzug gebracht werden.

Grundsätzlich können zwar weiterhin Verheiratete durch einen Steuerklassenwechsel in der Schwangerschaft den Nettolohn und damit das Elterngeld erhöhen, aber der Umstieg in der Steuerklasse muss nun mindestens 7 Monate vor der Geburt passieren, um wirksam zu werden.

Geht man während des Bezuges einer Teilzeitbeschäftigung nach, betrug bislang das Elterngeld höchstens 1.755 Euro (65 % von 2.700 Euro). Ab 2013 wird der Betrag, der höchstens als Einkommen berücksichtigt wird, auf 2.770 Euro angehoben, so dass 1.800 Euro Elterngeld pro Monat erzielt werden können.
Auch für Selbstständige und freiberuflich Tätige ändert sich einiges beim Elterngeld.

Kernpunkt dieses neuen Gesetzes ist eine abgewandelte (mit pauschalierten Sätzen) Berechnung des Elterngeldes anhand des Brittoeinkommens – der bisherigen Ermittlung des Elterngeldes lag das Nettoeinkommen zu Grunde.

Quelle: http://www.kindergeld.info/elterngeld/elterngeld-2013.html

Der Kernpunkt dieses neuen Gesetzes ist eine abgewandelte (mit pauschalierten Sätzen) Berechnung des Elterngeldes anhand des Brittoeinkommens – der bisherigen Ermittlung des Elterngeldes lag das Nettoeinkommen zu Grunde.

Quelle: http://www.kindergeld.info/elterngeld/elterngeld-2013.html

Der Kernpunkt dieses neuen Gesetzes ist eine abgewandelte (mit pauschalierten Sätzen) Berechnung des Elterngeldes anhand des Brittoeinkommens – der bisherigen Ermittlung des Elterngeldes lag das Nettoeinkommen zu Grunde.

Quelle: http://www.kindergeld.info/elterngeld/elterngeld-2013.html

Vorgesehen sind vor allem Vereinfachungen bei der Ermittlung des für das Elterngeld maßgeblichen Erwerbseinkommens. Näheres: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=187874.html



Kontakt

Zertifikat seit 2008 audit familiengerechte hochschule