Zentrale Universitätsverwaltung (ZUV)
- 1:
Dezernat I. - 2:
Dezernat II. - 3:
Dezernat III.- 3.1:
Personalservice. - 3.2:
Personalentwicklung, Gender und Diversity.- 3.2.1:
Familiengerechte Hochschule.- 3.2.1.1:
dual career Service. - 3.2.1.2:
Kinderbetreuung. - 3.2.1.3:
Schulen (inkl. International School). - 3.2.1.4:
Ferienbetreuung 2013. - 3.2.1.5:
mit Kind an der Uni. - 3.2.1.6:
Arbeiten mit Kind. - 3.2.1.7:
Studieren mit Familienpflichten. - 3.2.1.8:
Finanzielle Hilfen.- 18289306115--.1:1:
Elterngeld - ALG II, Sozialh....
- 18289306115--.1:1:
- 3.2.1.9:
Drittmittelprojekte. - 3.2.1.10:
Vertretungspool Sekretariat. - 3.2.1.11:
Pflege. - 3.2.1.12:
Fort- und Weiterbildung. - 3.2.1.13:
Zertifikat familiengerechte hochschule. - 3.2.1.14:
InfoPLUS.
- 3.2.1.1:
- 3.2.2:
Ausbildung. - 3.2.3:
Fortbildung.
- 3.2.1:
- 3.1:
- 4:
Dezernat IV . - 5:
Dezernat V. - 6:
Beauftragte. - 7:
Stabsstelle Qualitätsentwicklung, Berichtswesen und Revision.
Elterngeld und ALG II, Sozialhilfe und Rentenzahlungen
Das Elterngeld wird beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag grundsätzlich vollständig als Einkommen angerechnet. Eltern, die vor der Geburt Erwerbseinkünfte hatten, erhalten jedoch einen Elterngeldfreibetrag. Der Elterngeldfreibetrag entspricht dem Einkommen vor der Geburt und beträgt höchstens 300 Euro. Bis zu dieser Höhe ist das Elterngeld beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag anrechnungsfrei und steht den Familien also zusätzlich zu diesen Leistungen zur Verfügung.
Entgeltersatzleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Rentenzahlungen, die während des Elterngeldbezugs für das Einkommen vor der Geburt gezahlt werden, mindern den Elterngeldanspruch, soweit dieses den Mindestbetrag von 300 Euro überschreitet. Bei Unterhaltsansprüchen wird das Elterngeld auf beiden Seiten nur berücksichtigt, wenn es den Betrag von 300 Euro monatlich übersteigt.
