Zentrale Universitätsverwaltung (ZUV)
- 1:
Dezernat I. - 2:
Dezernat II. - 3:
Dezernat III.- 3.1:
Personalservice. - 3.2:
Personalentwicklung, Gender und Diversity.- 3.2.1:
Familiengerechte Hochschule.- 3.2.1.1:
dual career Service. - 3.2.1.2:
Kinderbetreuung.- 18290205765--.1:5:
Kinderkrippe . - 18290306135--.2:5:
Kindergarten. - 18290237605--.3:5:
Betreuung an Uni-Veranstaltungen. - 18290237625--.4:5:
Notfallbetreuung. - 18290216145--.5:5:
sonstige Angebote.
- 18290205765--.1:5:
- 3.2.1.3:
Schulen (inkl. International School). - 3.2.1.4:
Ferienbetreuung 2013. - 3.2.1.5:
mit Kind an der Uni. - 3.2.1.6:
Arbeiten mit Kind. - 3.2.1.7:
Studieren mit Familienpflichten. - 3.2.1.8:
Finanzielle Hilfen. - 3.2.1.9:
Drittmittelprojekte. - 3.2.1.10:
Vertretungspool Sekretariat. - 3.2.1.11:
Pflege. - 3.2.1.12:
Fort- und Weiterbildung. - 3.2.1.13:
Zertifikat familiengerechte hochschule. - 3.2.1.14:
InfoPLUS.
- 3.2.1.1:
- 3.2.2:
Ausbildung. - 3.2.3:
Fortbildung.
- 3.2.1:
- 3.1:
- 4:
Dezernat IV . - 5:
Dezernat V. - 6:
Beauftragte. - 7:
Stabsstelle Qualitätsentwicklung, Berichtswesen und Revision.
Notfallbetreuung für Kinder
„Notfallbetreuung / Backup-Programm“ für Unvorhersehbarkeiten
damit die Studierenden oder Beschäftigten nicht wegen fehlender Kinderbetreuung zuhause bleiben müssen, sondern zur Universität gehen können. Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot. Die Eltern können selbst entscheiden, ob sie in einem Notfall für ihre Kinder dieses Betreuungsangebot nutzen möchten.
Beispiele für unvorhersehbare Notfälle:
Die Regelbetreuung fällt unplanmäßig aus oder
es tritt eine private Notsituation (z.B. ungeplanter Krankenhausaufenthalt) ein oder
betriebliche Belange erfordern die Anwesenheit oder längere Arbeitszeiten, darunter fällt auch eine späte Vorlesung oder
Beschäftigte, die sich in Elternzeit befinden, nehmen an betrieblichen Maßnahmen teil (z.B. Weiterbildungsmaßnahme, Abteilungsausflug)
Es werden damit Fälle erfasst wie z.B. Krankheit eines Elternteils oder der Tagesmutter oder ungeplanter Arbeitsanfall/-einsatz oder späte Vorlesung, nicht aber, wenn das zu betreuende Kind selbst krank ist.
Die Universität Ulm bietet Ihren Hochschulmitgliedern seit Januar 2010 eine Notfallbetreuung für ihre Kinder im
Kinderpark Ulm e. V. an. Beim Familienservice können Betreuungsgutscheine beantragt werden, die beim Abholen des Kindes im Kinderpark eingelöst werden können. Für das Betreuungsverhältnis ist der Kinderpark Ulm e. V. verantwortlich. Informieren Sie deshalb ggf. das Betreuungspersonal beim Kinderpark über Besonderheiten Ihres Kindes wie z. B. eine Behinderung oder eine Allergie.
Wann ist der Kinderpark geöffnet?
Wie lange kann ich mein Kind dort betreuen lassen?
Welche Parkmöglichkeiten gibt es?
Kontakt
Maria Stöckle- Familienservice
Helmholtzstraße 16, Zi. E.19a- 89081 Ulm | Germany
- Telefon: + 49 (0)731/50-25012
- Telefax: + 49 (0)731/50-25092
- Sprechzeiten: Mo - Mi von 9 bis 12 Uhr,
- per E-Mail auch außerhalb der Sprechzeiten,
- persönliche Beratungsgespräche am besten nach Terminvereinbarung,
- Beratungsgespräche nach Bedarf auch außerhalb der Sprechzeiten
-
Gespräche werden auf Wunsch vertraulich behandelt.
Babysitter
Ist Ihr Kind krank? Sind Sie beruflich verhindert?
Wenn Sie einen Babysitter benötigen, können Sie beim Familienservice eine Babysitter-Liste anfordern.


