BEM - Häufig gestellte Fragen

Was ist das BEM?

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) unterstützt Beschäftigte der Universität Ulm, auf Grundlage von § 84 (SGB IX), nach langer bzw. schwerer Erkrankung bei der Eingliederung ins Arbeitsleben. Das BEM-Verfahren können betroffene Beschäftigte als Chance wahrnehmen:

  • wenn es um die Verbesserung der Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz geht
  • wenn aus gesundheitlichen Gründen andere Tätigkeiten in Erwägung gezogen werden müssen
  • wenn sich eine erneute Erkrankung abzeichnet

Die Koordinationsstelle und das BEM-Team begleiten Sie schrittweise zurück ins Arbeitsleben, sofern Ihr Gesundheitszustand in einem Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit steht und Maßnahmen zur Wiedereingliederung möglich sind.

 

Was sind die Ziele des BEM an der Universität Ulm? Welche Chancen und Möglichkeiten entstehen daraus für mich?

Durch das BEM soll eine Rückkehr in den beruflichen Alltag ermöglicht und/ oder künftige  Ausfallzeiten wegen Erkrankungen  minimiert werden. Hauptziel des BEM ist der Erhalt der Arbeitsfähigkeit der/des Beschäftigten und damit die langfristige Sicherung des bisherigen  Arbeitsplatzes.

 

Wem wird das BEM angeboten?

Das BEM wird grundsätzlich allen Beschäftigten der Universität Ulm angeboten – selbstverständlich auch  Teilzeitbeschäftigten und Auszubildenden. Ab dem 31.  Krankentag innerhalb eines Jahres werden Sie angeschrieben und eingeladen an dem betrieblichen Eingliederungsmanagement  teilzunehmen.

 

Wie läuft das BEM ab?

In einem Erstgespräch mit der Koordinationsstelle (Herr Haimerl) wird geklärt,  in welcher Form und unter Einbezug welcher Unterstützung ein BEM sinnvoll ist. In einem weiteren Gespräch findet gemeinsam mit dem BEM-Team und dem/der  betroffenen Beschäftigten eine Fallbesprechung statt. Hier werden mögliche  Auswirkungen ihrer/seiner  Erkrankung auf den Arbeitsplatz erörtert. Der/die Beschäftigte legt ihre/seine  Ziele und Vorstellungen  hinsichtlich ihrer/ seiner Tätigkeit  dar.  Besteht ein Zusammenhang zwischen dem Gesundheitszustand der/des Beschäftigten und dem Arbeitsplatz, werden Maßnahmen festgelegt und durchgeführt. Dies können je nach Fall z.B. sein:

  • Möglichkeiten der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation
  • behinderungsgerechte Ausgestaltung des Arbeitsplatzes
  • zusätzliche Hilfsmittel
  • Verbesserung der technischen und/oder ergonomischen Ausgestaltung des Arbeitsplatzes
  • stufenweise Wiedereingliederung
  • Verringerung der Arbeitsbelastung
  • Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz

Nach spätestens sechs Monaten wird überprüft, ob die getroffenen Maßnahmen erfolgreich waren oder ob anderweitige Maßnahmen notwendig werden.

Jederzeit  kann die/der Beschäftigte  aus dem BEM-Verfahren aussteigen. Alle Unterlagen und Informationen werden streng vertraulich behandelt. 

 

Wer gehört zum BEM Team?

Das Kernteam setzt sich aus der Dienststelle (eine Vertreterin aus der Personalabteilung), dem Personalrat (eine/m Vertreter/in des Personalrates) und der Koordinationsstelle (Herr Haimerl) zusammen.

Nach Bedarf werden unter Zustimmung der/des Beschäftigten folgende Stellen mit einbezogen:

  • Betriebsarzt
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Vorgesetzte
  • Beauftragte für Chancengleichheit
  • Psychosozialer Dienst
  • Externe Experten

Alle Beteiligten im BEM Verfahren verpflichten sich zur vertrauensvollen Zusammenarbeit und zur Wahrung der Vertraulichkeit.

 

Was ist mit dem Datenschutz?

Selbstverständlich unterliegen alle Beteiligten des  BEM-Verfahrens der Schweigepflicht. In der Personalakte wird lediglich vermerkt, ob ein BEM-Verfahren durchgeführt wurde oder nicht  und welche Maßnahmen zur Überwindung bzw. zur  Vorbeugung der Arbeitsunfähigkeit  ggf. ergriffen wurden.  Nach Abschluss des BEM-Verfahrens wird  der Eintrag in der Personalakte noch drei  Jahre aufbewahrt und danach vernichtet.

Alle anderen Unterlagen werden sofort nach Abschluss des BEM-Verfahrens vernichtet.

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