Zentrale Universitätsverwaltung (ZUV)
- 1:
Dezernat I. - 2:
Dezernat II. - 3:
Dezernat III.- 3.1:
Personalangelegenheiten. - 3.2:
Recht, Struktur und Verwaltungsorganisation.- 3.2.1:
Selbstverwaltung und Struktur. - 3.2.2:
Amtliche Bekanntmachungen. - 3.2.3:
Hochschulrecht. - 3.2.4:
Satzungen und Ordnungen. - 3.2.5:
Erfindungen. - 3.2.6:
Urheberrecht. - 3.2.7:
Forschungsverträge. - 3.2.8:
Mitgliedsausweis / Chipkarte.
- 3.2.1:
- 3.3:
Familiengerechte Hochschule.
- 3.1:
- 4:
Dezernat IV . - 5:
Dezernat V. - 6:
Beauftragte. - 7:
Stabsstelle Qualitätsmanagement. - 8:
Stabsstelle Innenrevision.
Mitgliedsausweis / Chipkarte
Als Mitglied der Universität können Sie bei uns einen Mitgliedsausweis in Form einer Chipkarte beantragen. Der Mitgliedsausweis weist Sie unter anderem als Mitglied der Universität aus, ist Bibliotheksausweis in der Universitätsbibliothek, dient für einzelne Gebäudeteile als Zutrittsberechtigung, verfügt über eine elektronische Börse und ggf. über eine Kopierfunktion und gewährt Ihnen einen Rabatt auf Speisen in der Mensa. Weitere Informationen finden Sie auf unserem
Merkblatt.
Bitte beantragen Sie den Mitgliedsausweis mit dem folgenden Formular und vergessen Sie nicht, ein Passfoto beizufügen (elektronisch zugesandte Anträge oder Fotos können wir leider nicht bearbeiten).
Antrag für Beschäftigte und andere Mitglieder der Universität
Sollten Sie Ihren Mitgliedsausweis verloren haben, schicken Sie uns bitte eine Verlustmeldung, damit wir die Karte sperren können. ACHTUNG: die elektronische Börse können wir leider nicht sperren, hier müssen Sie sich direkt an das Studentenwerk wenden.
Gastkarten können bei dienstlichem Anlass von den gastgebenden Instituten direkt beim kiz beantragt werden. Auch die Verlustmeldung erfolgt unmittelbar über das kiz.
Antrag für Gäste
Verlustmeldung Gäste
Eine Rückerstattung oder Umbuchung des auf der elektronischen Geldbörse gespeicherten Geldbetrages ist nur durch das Studentenwerk und nur bei Vorlage der Chipkarte möglich. Bitte wenden Sie sich an Herrn Booch (O25, R 107) oder Herrn Walder (O25, R 109).
Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihren Mitgliedsausweis regelmäßig zu verlängern (vgl. die auf der Karte aufgedruckte Gültigkeitsdauer), da bei dieser Gelegenheit auch Softwareupdates und neue Funktionen auf Ihre Karte gebracht werden. Nur so können Sie die Funktionen der Chipkarte vollumfänglich nutzen. Die Verlängerung können Sie mit Hilfe Ihrer PIN an den SB-Termials (Uni Ost: Eingang Süd, Eingang Nord; Bibliotheksgebäude: Eingangsbereich) selbst vornehmen. Funktionsstörungen werden durch verschiedene
Fehlercodes angezeigt.
Scheiden Sie aus der Universität aus, so senden Sie Ihre Karte bitte zurück an die nebenstehende Kontaktadresse.
Weitere Informationen über den Mitgliedsausweis, seine Funktionen und den Kreis der Berechtigten finden Sie hier:
Chipkarte der Universität Ulm
Rundschreiben Nr. 17 der Universität Ulm vom 24.07.2007 (Kreis der Berechtigten)
Schreiben des kiz vom 04.03.2008 (Mitgliedsausweis als Kopierkarte)
Schreiben des kiz vom 13.08.2008 (Information zu den Gastausweisen)
Kontakt
Abt. III-2 Recht, Struktur und Verwaltungsorganisation- Helmholtzstraße 16
- 89081 Ulm | Germany
Sigrid Schwarz
Brigitte Stötter- Abt. III-2 Recht, Struktur und Verwaltungsorganisation
- Helmholtzstraße 16 E20a
- 89081 Ulm | Germany
- Telefon: +49 (0)731/50-25051, 25050
- Telefax: +49 (0)731/50-25015
