Zentrale Universitätsverwaltung (ZUV)
- 1:
Dezernat I. - 2:
Dezernat II. - 3:
Dezernat III. - 4:
Dezernat IV . - 5:
Dezernat V.- 5.1:
Aktuelles. - 5.2:
Kaufmännisches und infrastrukturelles Gebäudemanagement. - 5.3:
Maschinentechnik. - 5.4:
Gebäudeautomation und Elektrotechnik. - 5.5:
Technische Versorgungszentrale. - 5.6:
Arbeits- und Umweltschutz.- 5.6.1:
Mitarbeiter. - 5.6.2:
Umweltschutz und Entsorgung. - 5.6.3:
Arbeitssicherheit. - 5.6.4:
Erste Hilfe. - 5.6.5:
Brandschutz. - 5.6.6:
Gefahrstoffe. - 5.6.7:
Gentechnik. - 5.6.8:
Infektionsschutz. - 5.6.9:
Isotopenanwendung.
- 5.6.1:
- 5.7:
Downloadbereich.
- 5.1:
- 6:
Beauftragte. - 7:
Stabsstelle Qualitätsentwicklung, Berichtswesen und Revision.
Aufgabenbereich der Arbeitssicherheit
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Frau Brax und Herr Mildner, unterstützen die Mitarbeiter der Universität in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Der Aufgabenbereich umfasst die Beratung in Fragen der Arbeitssicherheit, des Brand- und Explosionsschutzes und der Unfallverhütung bei Planung, Ausführung, Unterhaltung und Betrieb von Arbeitsstätten sowie bie den dabei angewandten Verfahrens- und Arbeitsabläufen.
Die Fachkräfte beraten die Nutzer bei der Erstellung von
Betriebsanweisungen und
Gefährdungsbeurteilungen; des Weiteren können sie die Mitarbeiter bei der Bereitstellung von Arbeitsmaterialien für die Durchführung von Belehrungen und Unterweisungen unterstützen. Die Fachkräfte wirken bei der Bewertung von Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz (Lärm, Klima, Beleuchtung, Belüftung) mit. Auch bei allen Fragen zur Auswahl und Erprobung von persönlicher Schutzausrüstung finden Sie hier qualifizierten Rat. Bei Problemen mit den vielfältigen Anforderungen zur Durchführung der sicherheitstechnischen Überprüfung von Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln wenden Sie sich ebenso an die Fachkräfte.
Frau Brax und Herr Mildner leiten regelmäßige Begehungen in den Einrichtungen vor Ort. Die im Rahmen der Begehung eventuell festgestellten Mängel werden dokumentiert und die Nutzer bei der Durchführung der Mängelbeseitigung unterstützt. Die Abteilung Arbeitsschutz ist bemüht, die Einrichtungsleiter in ihrer Verpflichtung bei der Erfassung prüfpflichtiger Geräte zu entlasten. Bitte nutzen Sie dieses
Formular, um prüfpflichtige Geräte aus Ihrer Einrichtung einzutragen. Übergeben Sie das Formblatt bitte an die Sicherheitsfachkräfte im Rahmen einer Begehung oder senden Sie das Formular an
Frau Münichshofer. Wir werden diese Daten erfassen und Sie in der Organisation der Prüfung unterstützen.
Die regelmäßige Untersuchung und Auswertung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten durch die Fachkräfte dient der Erarbeitung von Maßnahmen zu deren Vorbeugung und Vermeidung.
Vorgehensweise bei Arbeitsunfällen
Das Unfallgeschehen soll - neben der ärztlichen Versorgung - möglichst umfassend im Sinne einer späteren Nachvollziehbarkeit in Hinblick auf mögliche straf- und zivilrechtliche Folgen dokumentiert werden.
- Bevor die im Folgenden beschriebene Dokumentation zum Unfallgeschehen erfolgt, hat die ärztliche bzw. notärztliche Versorgung des Verunfallten absoluten Vorrang (siehe Alarmplan).
- Informieren Sie die Rettungskräfte - je nach Schwere des Unfallgeschehens. Im Zweifelsfall zögern Sie nicht, den Notarzt zu rufen (112).
- Der oder die Verunfallte darf in keinem Fall allein oder in Begleitung eines Kollegen oder einer Kollegin in einem Privatfahrzeug ärztliche Hilfe aufsuchen.
- Die Behandlung eines Arbeits- oder Wegeunfalles sollte in jedem Fall von einem
Durchgangsarzt (von den Berufsgenossenschaften anerkannte Ärzte) durchgeführt werden. - Angaben zur Person.
- Wann und wo geschah der Unfall.
- Angaben zu Zeugen des Unfallgeschehens.
- Mittels (digitaler) Fotografie möglichst frühzeitig das Geschehen umfassend dokumentieren.
- Unfallbeteiligte Gegenstände und Materialien sichern und nach Maßgabe der Gefährdung möglichst nicht verändern
- Erstatten Sie eine Unfallanzeige.
- Informieren Sie unverzüglich die für Sie zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit oder deren Vertreter in der Abteilung V-5.
Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen der Unfallanzeige benötigen, wenden Sie sich bitte an
Frau Münichshofer.
Haben Sie außer einem Körperschaden auch einen Sachschaden erlitten, wenden Sie sich bitte an
Frau Leicht,
Abteilung I-2 Recht und Organisation.
Aushangpflichtige und andere Gesetze und Verordnungen
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Arbeitsstättenverordnung
Arbeitszeitgesetz
Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend
Ladenschlussgesetz
Mutterschutzgesetz
Röntgenverordnung
Betriebsstättenverordnung
Grundsätze der Prävention GUV-R A1
Betriebssicherheitsverordnung
Richtlinie des Europäischen Parlaments über Druckgeräte
Dokumente zum Bereich Arbeitsschutz
Kontakt
Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Frau Dipl.-Ing. Elke Brax
zuständig u.a. für den Bereich Uni-Ost
Telefon +49 (0)731 50-22131
Telefax +49 (0)731 50-22156
Herr Dipl.-Ing. Carlo Mildner
zuständig u.a. für den Bereich Uni-West
Telefon +49 (0)731 50-22130
Telefax +49 (0)731 50-22156
Bearbeitung von Unfallanzeigen
Frau
Jasmin Münichshofer
Telefon +49 (0)731 50-22134
Telefax +49 (0)731 50-22102
Betriebsärztlicher Dienst der Universität Ulm
Telefon +49 (0)731 500-66190
