CUA
- 1:
Dezernat I. - 2:
Dezernat II. - 3:
Dezernat III.- 3.1:
Personalservice. - 3.2:
Personalentwicklung, Gender und Diversity.- 3.2.1:
Familiengerechte Hochschule.- 3.2.1.1:
dual career Service. - 3.2.1.2:
Kinderbetreuung. - 3.2.1.3:
Schulen (inkl. International School). - 3.2.1.4:
Ferienbetreuung 2013. - 3.2.1.5:
mit Kind an der Uni. - 3.2.1.6:
Arbeiten mit Kind. - 3.2.1.7:
Studieren mit Familienpflichten. - 3.2.1.8:
Finanzielle Hilfen.- 18289306115--.1:1:
Elterngeld - ALG II, Sozialh....
- 18289306115--.1:1:
- 3.2.1.9:
Drittmittelprojekte. - 3.2.1.10:
Vertretungspool Sekretariat. - 3.2.1.11:
Pflege. - 3.2.1.12:
Fort- und Weiterbildung. - 3.2.1.13:
Zertifikat familiengerechte hochschule. - 3.2.1.14:
InfoPLUS.
- 3.2.1.1:
- 3.2.2:
Trainee Programmes. - 3.2.3:
Fortbildung.
- 3.2.1:
- 3.1:
- 4:
Dezernat IV . - 5:
Dezernat V. - 6:
Beauftragte. - 7:
Stabsstelle Qualitätsentwicklung, Berichtswesen und Revision.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert ...
über finanzielle Hilfen vom Bund im
Familienwegweiser.
und im Anschluss daran neu ab 1.7.2013:
Betreuungsgeld
Wer setzt die Leistungen vor Ort um? Wer stellt die relevanten Informationen vor Ort zur Verfügung? Hier finden Sie die
lokalen Ansprechpartner.
Von Ländern und Kommunen werden viele spezielle Leistungen bewilligt und Informationen und Angebote für Familien zur Verfügung gestellt. Der Familienwegweiser hilft unter der Rubrik
Familie regional, die richtigen Adressen und Ansprechpartner für Ihre Anliegen vor Ort zu finden.
Für Studierende mit Kind bzw. schwangere Studentinnen:
Finanzielle Erleichterungen, zusammengestellt durch das Studentenwerk;
von unten Stehendem ergänzend evtl. interessant:
- die Lobby-Card der Stadt Ulm (auf der Seite unten) oder
- die Anerkennung eines Mehrbedarfs falls Studierende während eines Urlaubssemesterst ALGII-Empfänger sind.
Im folgenden werden ein Teil der oben genannten Leistungen und das Landeserziehungsgeld behandelt, auf die Lobby-Card der Stadt Ulm aufmerksam gemacht und mit den für Sie zuständigen Behörden verlinkt.
während der Schwangerschaft und für die Geburt
Finanzielle und sonstige Hilfen bei Schwangerschaft und Geburt (
service bw)
nach der Geburt
Kindergeld
Kindergeld wird monatlich gezahlt. Das Kindergeld beträgt seit 2010 für das erste und zweite Kind 184 €, für das dritte Kind 190 € und für jedes weitere Kind 215 €. Ein Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für jeden Monat, in dem wenigstens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben.
Um Kindergeld erhalten zu können, stellen Sie - sofern Sie Beschäftigte/r des Landes Baden-Württemberg sind und im Inland wohnen - den Antrag beim Landesamt für Besoldung und Versorgung (
LBV).
Kinderzuschlag
Link zur Seite der Agentur für Arbeit
Mehrbedarf bei ALG II
Mehr Geld von der Agentur für Arbeit gibt es evtl. für Sie, wenn Sie ALG II - Empfänger/in sind. Als werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche, Alleinerziehende wird unter bestimmten Voraussetzungen ein
Mehrbedarf übernommen.
Einmalige
Leistungen: Über die Regelleistung (für Sie und ggf. gesonderte Regelleistung für das Kind) hinaus können Sie einmalige Leistungen als Darlehen oder Geld- und Sachleistung erhalten für
- die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte,
- die Erstausstattung für Bekleidung (auch bei Schwangerschaften und Geburt) und
- mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen.
Bundeselterngeld
Wohnsitz in Ba-Wü:
Antrag an die L-Bank Ba-Wü
Wohnsitz in Bayern:
Antrag ZBFS
Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die ihr Kind in den ersten Lebensmonaten vorrangig selbst betreuen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind. Elterngeld gibt es für Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer, Beamtinnen bzw. Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende. Neben den leiblichen Eltern können Adoptiveltern, in Ausnahmefällen auch Verwandte bis dritten Grades (wie Urgroßeltern, Großeltern, Tanten und Onkel sowie Geschwister) Elterngeld erhalten.
Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die
- ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
- nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
- mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und
- einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Elternpaare, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro hatten, haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Für Alleinerziehende entfällt der Elterngeldanspruch ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 250.000 Euro im Kalenderjahr vor der Geburt
und im Anschluss daran neu ab 1.7.2013:
Betreuungsgeld
Eltern sollen frei entscheiden können, ob sie ihr Kind privat betreuen oder in einem öffentlich geförderten Angebot - beispielsweise in einer Einrichtung oder von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater - betreuen lassen wollen.
Entscheiden sich die Eltern für eine private Betreuung, dann können diese "Betreuungsgeld" im Anschluss an das Elterngeld erhalten. Das Betreuungsgeld erhalten Eltern von Kindern, die nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden. Das Betreuungsgeld wird ab dem 1. August 2013 gezahlt. Es beträgt im ersten Jahr nach seiner Einführung 100 Euro monatlich für Kinder im zweiten Lebensjahr, ab dem 1. August 2014 dann 150 Euro für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr (max. 22 Monate).
Kann Betreuungsgeld schon vor Beginn des 15. Lebensmonats des Kindes bezogen werden?
Wenn die Eltern das ihnen zustehende Elterngeld bereits verbraucht haben, kann Betreuungsgeld schon vor dem 15. Lebensmonat des Kindes bezogen werden. Damit wird ein nahtloser Bezug von Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz gewährleistet. Der Bezug von Betreuungsgeld endet auch in diesen Fällen nach 22 Monaten und somit vor dem 36. Lebensmonat des Kindes.
Ebenfalls am 1. August 2013 soll auch das Betreuungsgeldergänzungsgesetz (BT-Drs. 11315) in Kraft treten, das neben der Barauszahlung des Betreuungsgeldes besondere Verwendungsoptionen vorsieht: Das Betreuungsgeld soll in zusätzliche Altersvorsorge oder für ein Bildungssparen eingesetzt werden können. Wer sich für diese Optionen entscheidet, soll einen Bonus von 15 Euro erhalten. Damit soll die besondere Bedeutung des Aufbaus einer zusätzlichen Altersvorsorge und eines Bildungssparens unterstrichen und zugleich eine entsprechende Anreizwirkung geschaffen werden.
Das Betreuungsgeld kann grundsätzlich parallel zur dreijährigen Elternzeit beantragt werden. Das Betreuungsgeld wird unabhängig davon gezahlt, ob und in welchem Umfang die Eltern erwerbstätig sind. Die Erwerbsbeteiligung der Eltern, insbesondere der Mütter, soll durch das Betreuungsgeld nicht beeinflusst werden. Denn es geht darum, die Vielfalt der Familienbetreuungsgestaltung zu stärken und flexible Betreuungsmodelle zu unterstützen.
Fragen und Antworten zum Betreuungsgeld
Der Ministerrat hat in einer Sitzung am 25.09.2012 beschlossen, die Anspruchsberechtigung auf Landeserziehungsgeld in Baden-Württemberg für alle Geburten / Adoptionen ab dem 01.10.2012 zu beenden.
Für Geburten / Adoptionen bis 30.09.2012 können Sie im Anschluss an das Bundeselterngeld vom Land Baden-Württemberg Landeserziehungsgeld erhalten.
Näheres
Das Erziehungsgeld als Regelbetrag beträgt bis zu 150 € monatlich für das erste Kind, 200 € für das zweite Kind und 300 € für das dritte Kind. Es wird im Anschluss an das Elterngeld, i. d. R. ab dem 13. oder dem 15. Lebensmonat des Kindes.
Es gelten für Geburten ab 2009 Jahreseinkommensgrenzen für das Familieneinkommen 25.000 € für (Ehe)Partner bzw. Lebenspartner und 22.000 € für Alleinerziehende.
Ein Antrag auf Landeserziehungsgeld kann frühestens ab dem neunten Lebens- oder Betreuungsmonat des Kindes gestellt werden. Bei späterer Antragstellung können rückwirkend höchstens drei Monate berücksichtigt werden.
Weitere Informationen: http://www.zbfs.bayern.de/erziehungsgeld/index.html
Sozialleistungen und Hilfen der Stadt Ulm
Lobby- und KinderBonusCard (Flyer)
Mit der
Lobby-Card und der KinderBonusCard erhalten einkommensschwache UlmerInnen Vergünstigungen beim Erwerb von bestimmten Waren (u. a. im Tafelladen), bei Freizeitangeboten und Dienstleistungen.
Stadt Ulm, Abteilung Existenzsicherung, Schwambergerstr. 1, Zimmer 28 oder 32 EG, Tel.: (0731)161-5225 oder -5296
Auf der vorgenannten Seite der Stadt Ulm finden Sie auch weitere Sozialleistung und Hilfen wie z. b. das Wohngeld oder die Rundfunkgebührenbefreiung.
Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten
- Falls Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie bei Ihrem Jugendamt einen Zuschuss zu den Betreuungskosten beantragen.
Für die Einwohner der Stadt Ulm:
Stadt Ulm
Fachbereich Jugend, Familie und Soziales
Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe,
Tageseinrichtungen und Tagespflege
Schwambergerstraße 1
89073 Ulm
Tel. (07 31) 1 61 - 52 57
- Wenn Sie Wissenschaftlerin an der Universität Ulm sind und Ihr unter dreijähriges Kind von einer Tagesmutter betreuen lassen, können Sie einkommensunabhängig einen Zuschuss beim Familienservice beantragen.
Aus Mitteln des Professorinnenprogramms des Ministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) stehen Fördermittel bis Februar 2014 zur Verfügung. Bei Interesse kontaktieren Sie bitte Frau Stöckle vom Familienservice (Kontakt rechts).
Übersicht über Elterngeld u. Elternzeit

