Warum überhaupt Lizenzen?
On- und offline findet sich eine Vielzahl von Materialien (Texte, Bilder, Videos...), die wir gerne in der einen oder anderen Form weiterverwenden möchten. Grundsätzlich sind alle diese Materialien urheberrechtlich geschützt. Das bedeutet, nur der Urheber hat das Recht, diese Materialien zu verwenden und zu vertreiben. Andere dürfen diese Werke nur anschauen, den Link zu diesem Werk teilen (siehe auch unser Blogbeitrag zu Eingebetteten Inhalten) und für den eigenen Gebrauch ausdrucken. Möchten Sie einen Text, ein Bild oder ähnliches jedoch per Email versenden, in ihren Moodlekurs einstellen (auch als Teil Ihres Skripts oder der Vorlesungsaufzeichnung) oder in abgeänderter Form weiterverwenden, benötigen Sie dafür die Erlaubnis (=Lizenz) des Urhebers bzw., sollte dieser die Verwertungsrechte an einen Verlag abgetreten haben, des Rechteinhabers.
Der Urheber kann seine Werke jedoch auch durch eine sogenannte freie Lizenz zur Verfügung stellen, so dass Andere diese ohne nachfragen zu müssen, in einem bestimmten Umfang nutzen können. Da es für juristische Laien allerdings schwierig ist, den entsprechenden Text zur Regelung der Weiterverwendbarkeit korrekt und individuell zu formulieren, kann diese Erlaubnis zur freien Nutzung mit Hilfe von vorgefertigten Lizenzverträgen unter einer sogenannten CC-Lizenz erfolgen.
Welchen Vorteil bieten CC-Lizenzen?
Die CC-Lizenzen werden von der gemeinnützigen Organisation Creative Commons zur Verfügung gestellt. Diese Organisation stellt sechs verschiedene juristisch korrekt formulierte Standardlizenzverträge kostenfrei zur Verfügung. Der Urheber regelt durch Wahl der entsprechenden Lizenz, welche Rechte genau er Interessierten freigibt. Mit der CC-Lizenz ist also geregelt, wie Sie bestimmte Materialien, die Sie z.B. auf einer Webseite finden, verwenden dürfen.
Für Interessenten an Werken bieten CC-Lizenzen damit den Vorteil, dass sie ihnen (im Rahmen der entsprechenden Lizenz) mehr Freiheiten in der Verwendung von bestimmten Materialien geben als nach dem UrhG erlaubt. Die Kennzeichnung der Werke mit den entsprechenden Icons oder Kürzeln (siehe unten) lassen Interessenten auf einen Blick erkennen, welche Rechte der Urheber freigibt.
Urheber, die ihre angebotenen Werke mit einer CC-Lizenz schützen haben den Vorteil, dass sie mit diesen Lizenzen klar regeln und auch zeigen können, was Andere mit ihren Werken machen dürfen. Wie auch Sie Ihre Werke mit einer CC-Lizenz schützen können, werden wir demnächst in einem eigenen Beitrag erklären.
Welche CC-Lizenzen gibt es?
Die CC-Lizenzen regeln alle, dass der Name des Urhebers bei der Weiterverwendung genannt werden muss (BY ). Darüber hinaus wird geregelt, ob eine Bearbeitung erfolgen darf (ND ), ob die Werke für kommerzielle Zwecke genutzt werden dürfen (NC ) und unter welchen Bedingungen die Werke weitergegeben werden dürfen (SA ). Creative Commons bietet sechs verschieden restriktive Lizenzmodelle an:
Unter der Lizenz mit dem Kürzel BY muss der Name des Urhebers bei der Verwendung genannt werden. Dies ist die am wenigsten restriktive Lizenz. | |
Unter der Lizenz BY-ND muss ebenfalls der Urheber genannt werden. eine Veränderung des Werkes ist nicht erlaubt, es darf also nur in der Originalversion weitergegeben werden. | |
Unter der Lizenz BY-NC muss der Urheber genannt werden, eine kommerzielle Nutzung des Werks ist untersagt. Nach EU-Recht ist damit auch der Verkauf zum Selbstkostenpreis verboten. | |
Die Lizenz BY-NC-ND ist die restriktivste der CC-Lizenzen. Der Name des Urhebers muss genannt werden, weder eine Bearbeitung noch eine Nutzung für kommerzielle Zwecke sind erlaubt. | |
Unter der Lizenz BY-NC-SA dürfen Werke zwar bearbeitet, jedoch nicht kommerziell genutzt werden. Nach Veränderung dürfen die Werke nur unter der gleichen Lizenz weitergegeben werden, eine Freigabe für kommerzielle Zwecke oder eine Sperrung der Bearbeitung ist damit nicht mehr möglich. | |
Unter der Lizenz BY-SA veröffentlichte Werke dürfen schließlich bearbeitet und auch für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Diese Rechte dürfen auch bei Veröffentlichung einer bearbeiteten Version dieser Werke nicht eingeschränkt werden. Dieses Lizenzmodell gilt z.B. grundsätzlich für Materialien, die bei Wikipedia veröffentlicht werden. Möchten Sie also Bilder oder Texte aus Wikipedia z.B. in Ihrem Skript oder Foliensatz in der Original- oder einer veränderten Fassung verwenden, so dürfen Sie das tun, wenn Sie den Urheber benennen und wenn Sie für dieses Skript oder den Foliensatz ebenfalls das Lizenzmodell BY-SA verwenden. Möchten Sie jedoch ein strikteres Lizenzmodell verwenden, müssen Sie die entsprechenden Teile von der strengeren Lizenzierung explizit ausnehmen. |
Die CC-Icons und -Buttons wurden veröffentlicht unter der Lizenz CC BY von creativecommons.org.
Eine gut verständliche Erläuterung der verschiedenen Lizenzmodule finden Sie z.B. auch hier.
Dem Rechteinhaber steht es frei, auf Anfrage weitere Rechte zu gewähren. Möchten Sie also z.B. eine bestimmte Grafik, die unter der Lizenz BY-ND veröffentlicht wurde, für die Verwendung in Ihrem Skript oder Ihren Folien anpassen, so ist das zunächst einmal durch die Lizenz nicht erlaubt. Sie können sich jedoch, z.B. mit einer Email an den Rechteinhaber, das Recht zur Veränderung dieser Grafik einholen.
Und was bedeutet das jetzt ganz konkret für das E-Learning?
- Ohne Erlaubnis des Rechteinhabers (Urheber, Verlage) dürfen Sie Texte, Bilder, Videos etc. nicht verwenden, also weder als Teil Ihrer Materialien (Folien, Skripte, Vorlesungsaufzeichnungen) noch separat per Moodle, Email oder andere Wege mit Ihren Studierenden teilen. Sie dürfen lediglich den Link weitergeben und die entsprechenden Werke anschauen und für Ihren persönlichen Gebrauch ausdrucken.
- Durch einen entsprechenden Hinweis – ein Text oder die entsprechenden Kürzel/Icons für CC-Lizenzen – können Urheber ihre Werke so kennzeichnen, dass ersichtlich ist, welche weiteren Rechte sie Nutzern einräumen (ein Beispiel finden Sie bei diesem Bild des Ulmer Münsters). Sie dürfen also, wenn ein Werk mit einer CC-Lizenz oder einem entsprechenden Hinweis versehen ist, dieses Werk in den Grenzen der Lizenz/des Hinweises nutzen, ohne dass Sie beim Rechteinhaber extra nachfragen müssen. Beispiele für Webseiten, auf denen Sie offene Bildungsressourcen, also Materialien mit über das UrhG hinausgehenden Rechten, werden z.B. in diesem Video vorgestellt. Hier im Blog werden wir demnächst auch in einem eigenen Beitrag auf Quellen für gemeinfreie Materialien eingehen.
Achtung: Fehlt dieser Hinweis auf erweiterte Rechte, gilt das UrhG mit seiner strikten Regelung. - Wenn die Rechte für Ihre Zwecke nicht ausreichen, steht es Ihnen frei, weitere Rechte beim Rechteinhaber anzufordern. Dieser darf Ihnen diese, wenn er das möchte, einräumen. Die Nachfrage lohnt sich also gegebenenfalls.
Alles klar?
Falls Sie noch Fragen zu diesem Thema oder anderen Themen rund um das E-Learning an der Universität Ulm haben, wenden Sie sich gerne an zel(at)uni-ulm.de oder rufen Sie uns an unter -31166.
Ein wichtiger Hinweis zum Schluss:
Zu unserem Team gehören keine juristischen Experten. Wir stellen in diesem Blogbeitrag die Sachlage so dar, wie wir Sie nach gründlicher Recherche und teilweise auch Rücksprache mit unserer Rechtsabteilung verstanden haben. Die Informationen in diesem Beitrag stellen jedoch keinesfalls verbindliche Empfehlungen dar.