Sprachnachweise ausländischer Studienbewerber

Bewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen vor Beginn des Studiums die zur Aufnahme eines Studiums erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nachweisen.

Als gleichwertig anerkannt sind:

  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH 2 oder DSH 3)
  • Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF), der in allen vier Teilprüfungen die TestDaF-Niveaustufe 4 ausweist
  • Bestandener Prüfungsteil "Deutsch" der Feststellungsprüfung an Studienkollegs
  • Nachweise deutscher Sprachkenntnisse (bilaterale Abkommen/sonstige von der KMK und HRK getroffene Vereinbarungen)
  • Großes und Kleines Deutsches Sprachdiplom/Zeugnis der Zentralen Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts
  • Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München

Bei Nachweis von B2 Kenntnissen (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) werden Sie bei Zulassung durch die Universität Ulm eine Einladung zur Initiates file downloadDSH-Prüfung erhalten. Dies gilt nicht für zulassungsbeschränkte Studiengänge. Für diese Studiengänge muss eines der o. g. Sprachnachweise bereits am Ende der Bewerbungsfrist vorliegen.

Kontakt

  • Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-MailRosa-Anna Puccia-Gammaro
  • Abt. II-1 Zulassung
  • Universität Ulm
  • 89069 Ulm
  • Telefon: +49 (0)731/50-24444
  • Telefax: +49 (0)731/50-22074