Study
- 1:
Courses. - 2:
Student Advisory Services. - 3:
UULM PRO MINT & MED. - 4:
Individuelle Studienmodelle. - 5:
Legal Information. - 6:
Application and Enrolment.- 6.1:
Erstes Fachsemester örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge. - 6.2:
1st Semester German, Non-Mobile Foreign Students and EU Citizens. - 6.3:
Studiengänge Medizin und Zahnmedizin. - 6.4:
Advanced Semesters. - 6.5:
Master’s Degree Programmes. - 6.6:
1st Semester Foreign Applicants. - 6.7:
Außerkapazitäre Bewerbung. - 6.8:
Gasthörer. - 6.9:
Hochschulzugang beruflich Qualifizierte. - 6.10:
Lottery. - 6.11:
Combined Honours Programmes. - 6.12:
PhD Students. - 6.13:
Domestic Student Exchange Programmes. - 6.14:
Zeitstudierende. - 6.15:
Admissions Statutes.
- 6.1:
- 7:
Tuition Fees. - 8:
Organisation. - 9:
Organisation. - 10:
Onlinedienste Studium. - 11:
Facts and Figures. - 12:
Programme Societies for Students and Student Representation. - 13:
Combined Honours Programmes and Further Training. - 14:
Sports. - 15:
Angebote für Schüler. - 16:
Schüler-Universität Ulm. - 17:
Health Professions.
Hochschulzugang ohne Abitur (für beruflich Qualifizierte)
Beruflich Qualifizierte, die über eine
berufliche Fortbildung (Meisterprüfung oder eine gleichwertige berufliche Fortbildung) verfügen und einen schriftlichen Nachweis über ein
Beratungsgespräch an einer Hochschule vorlegen, haben einen
direkten Hochschulzugang für alle Studiengänge (allgemeiner Hochschulzugang).
Der allgemeine Hochschulzugang ist durch folgende Unterlagen nachzuweisen:
- Zeugnis der Meisterprüfung oder einer gleichwertigen beruflichen Fortbildung
- Bescheinigung über die Teilnahme am Beratungsgespräch
Zur Prüfung der Gleichwertigkeit einer beruflichen Fortbildung ist das Fortbildungszeugnis sowie die betreffende Fortbildungsverordnung rechtzeitig vor Bewerbungsschluss für den jeweiligen Studiengang vorzulegen.
Beruflich Qualifzierte, die über keine berufliche Fortbildung verfügen, jedoch eine zweijährige Ausbildung abgeschlossen, eine dreijährige Berufserfahrung haben und einen schriftlichen Nachweis über ein
Beratungsgespräch an einer Hochschule vorlegen, können durch das Bestehen einer
Eignungsprüfung den Hochschulzugang für einen Studiengang erwerben, der ihrer Berufsausbildung und der Berufserfahrung jeweils fachlich entspricht (fachgebundener Hochschulzugang).
Kontakt
Susanne Kufner- Abt. II-1 Zulassung
- Universität Ulm
- 89069 Ulm
- Telefon: +49 (0)731/50-24444
- Telefax: +49 (0)731/50-22074
