Study
- 1:
Courses. - 2:
Student Advisory Services. - 3:
UULM PRO MINT & MED. - 4:
Individuelle Studienmodelle. - 5:
Legal Information. - 6:
Application and Enrolment. - 7:
Tuition Fees. - 8:
Organisation. - 9:
Exam Administration. - 10:
Online Services Study and Teaching. - 11:
Facts and Figures (only German). - 12:
Programme Societies for Students and Student Representation. - 13:
Combined Honours Programmes and Further Training. - 14:
Sports. - 15:
Angebote für Schüler. - 16:
Schüler-Universität Ulm. - 17:
Health Professions.
Prüfungen - Frequently Asked Questions
Auf dieser Seite finden Sie Antworten zu rechtlichen und organisatorischen Fragestellungen im Hinblick auf mündliche und schriftliche Prüfungen.
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Allgemeines zur Prüfunganmeldung
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Anmeldungen zu Prüfungen sind bindend. Angemeldete Prüfungen, die ohne genehmigten Rücktritt (durch den Prüfer) nicht angetreten oder absolviert werden, werden als nicht bestanden (5,0) bewertet.
Prüfungsanmeldungen haben bei schriftlichen Prüfungen bis spätestens drei Tage vor Prüfungsdatum zu erfolgen (z.B. Prüfungsdatum 21.02., letzte Anmeldemöglichkeit: 18.02.) Verspätete Anmeldungen sind nicht möglich.
Die bedingte Anmeldung zur Wiederholungsprüfung für Bachelor-/Masterstudierende wurde abgeschafft. Sie müssen sich selbst zu den Wiederholungsprüfungen anmelden.
Zum Zeitpunkt der Prüfung muss der Prüfungling an der Universität Ulm immatrikuliert sein.
Wie funktioniert die Prüfungsanmeldung?
- Für die neuen Bachelor-/Masterstudiengänge, für die die Rahmenordnung gilt, ist die webbasierte Anmeldung zu schriftlichen und mündlichen Prüfungen über das
Hochschuldiensteportal möglich.
Wichtig: Frei wählbare Module müssen weiterhin direkt im Studiensekretariat angemeldet werden (z.B. Freimodul Informatik)
- Studierende in Diplom- und Lehramtsstudiengängen sowie alten Bachelor-/Masterstudiengängen, für die die Rahmenordnung nicht gilt, können weiterhin wie bisher mit
schriftlichem Antrag auf Zulassung beim Studiensekretariat ihre schriftlichen und mündlichen Prüfungen anmelden. Für einen Großteil der Prüfungen ist jedoch die webbasierte Anmeldung über das Hochschulportal möglich. Ob dies für die Prüfungen aus Ihrem Studiengang zutrifft, erfragen Sie bitte direkt bei Ihrem Sachbearbeiter im Studiensekretariat.
- Für die neuen Bachelor-/Masterstudiengänge, für die die Rahmenordnung gilt, ist die webbasierte Anmeldung zu schriftlichen und mündlichen Prüfungen über das
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Prüfungsanmeldung über das Studiensekretariat
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Mündliche Prüfungen
Die Anmeldung zur mündlichen Prüfung im Studiensekretariat kann erst nach Terminabsprache mit dem Prüfer erfolgen. Als Nachweis ist die Unterschrift des Prüfers oder seines Vertreters auf dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung erforderlich. Dazu sind auch die für manche Studiengänge geltenden Sonderregelungen (z.B. Informatik Master, hier ist zusätzlich die Vorlage des abgezeichneten Prüfungsplanes erforderlich) zu beachten. Sie geben den Zulassungsantrag im Studiensekretariat ab und holen den Zulassungsschein zur mündlichen Prüfung rechtzeitig vor der Prüfung ab. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 bis 3 Tage.
Schriftliche Prüfungen
Die Anmeldung zu schriftlichen Prüfungen erfolgt generell über das Hochschuldiensteportal. Dies ist aber nur möglich, wenn alle Zulassungsvoraussetzungen für die jeweilige Prüfung erfüllt sind. Ist eine Anmeldung über das Portal nicht möglich, wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen
Sachbearbeiter im Studiensekretariat.
Anträge zur Zulassung zu schriftlichen und mündlichen Prüfungen, die nicht über das Portal anmeldbar sind, können Sie unabhängig von unseren Öffnungszeiten stellen.
Hierzu beachten Sie bitte:- Füllen Sie den Zulassungsantrag vollständig aus (Unterschrift und Kontaktdaten nicht vergessen!)
- Fügen Sie eventuell vorzulegende Scheine/Leistungsnachweise in Kopie dem Zulassungsantrag bei; eine Auflistung aller
Leistungsnachweise, die Zulassungsvoraussetzungen für Prüfungen sind. - Nutzen Sie eine der folgenden Möglichkeiten:
- Werfen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag in einen der beiden Briefkästen des Studiensekretariats bei Herrn Schaefer/Raum 240/M24 oder Herrn Mangold/Raum 225/M24)
- Senden Sie ihn per Post an das Studiensekretariat der Universität Ulm, 89069 Ulm
- Faxen Sie ihn an 0731 50 22058 - Unvollständige und nicht innerhalb der Anmeldefristen eingegangene Zulassungsanträge können nicht bearbeitet werden, es erfolgt keine Anmeldung zur Prüfung!
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Prüfungsanmeldung über das Hochschuldiensteportal
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Allgemeines
Über das
Hochschulportal ist die Prüfungsanmeldung und der Ausdruck von Bescheinigungen über erbrachte und angemeldete Leistungen möglich. Somit haben Sie die Möglichkeit, sich orts- und zeitunabhängig zu Ihren schriftlichen und teilweise auch mündlichen Prüfungen anzumelden und Ihre Prüfungsergebnisse abzurufen. Beachten Sie, dass Sie nach jeder getätigten Prüfungsanmeldung auch kontrollieren, ob die Anmeldung tatsächlich vollzogen wurde. Hierzu rufen Sie die Information über angemeldete Prüfungen auf. Prüfungen, für die keine Anmeldung vorliegt, werden nicht gewertet (unabhängig davon, ob sie bestanden oder nicht bestanden sind).
Wenn Sie weiterhin Notenspiegel auf Unipapier benötigen, wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen
Sachbearbeiter im Studiensekretariat.
Bitte lesen Sie den nebenstehenden Leitfaden sorgfältig durch. Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an
helpdesk(at)uni-ulm.de. -
Anmeldung zur Bachelor-/Masterarbeit
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Studierende melden ihre Bachelor- oder Masterarbeit (neu) direkt im Studiensekretariat an. Dabei sind die Formulare
Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit und
Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit zu verwenden.
Der Sachbearbeiter im Studiensekretariat prüft, ob die Voraussetzungen zur Anmeldung vorliegen und kontrolliert die fristgemäße Abgabe der Arbeit. Vor dem Studiensekretariat (Zimmer 2203 M24) befindet sich ein Briefkasten, in welchen die Abschlussarbeiten auch außerhalb der Öffnungszeiten fristgemäß eingeworfen werden können.
Die Abschlussarbeiten werden vom Studiensekretariat unverzüglich an den Erst- und evtl. Zweitgutachter versandt. Nach Erhalt der Gutachten und dem Absolvieren aller sonstigen Prüfungsleistungen erstellt das Studiensekretariat das Abschlusszeugnis und die Abschlussurkunde.
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Informationen zu Prüfungen in den Studiengängen Human- und Zahnmedizin
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Medizin
- Staatsexamen
Das
Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie veröffentlicht und aktualisiert laufend Informationen zu den Staatsexamen in Medizin auf seiner Internet-Seite. Dort sind u. a. auch die Approbationsordnungen und Hinweise zu Prüfungsterminen zu finden. Die Anmeldeformulare zu den Staatsexamen werden aktuell zu den jeweiligen Prüfungszeiträumen im Studiensekretariat ausgegeben. - Scheinpflichtige Lehrveranstaltungen
Scheinpflichtige Lehrveranstaltungen können nur besucht werden, wenn zuvor eine
Anmeldung dafür über das Studiendekanat erfolgt ist. Damit ist zugleich die verbindliche Anmeldung zu den in Zusammenhang mit der Lehrveranstaltung erstmalig zu absolvierenden Prüfungen verbunden. Die Anmeldung muss innerhalb der zuvor in der Fakultät für Medizin bekannt gegebenen Anmeldefrist oder für den Fall, dass eine solche nicht bestimmt ist, bis spätestens zum Tag des Vorlesungsbeginns der Universität Ulm für das jeweilige Semester erfolgen. Bei Lehrveranstaltungen für das erste Fachsemester verlängert sich diese Frist um eine Woche. Näheres dazu ist den Studienordnungen für den Studiengang Humanmedizin zu entnehmen.
Zahnmedizin
- Allgemeines
Das
Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie veröffentlicht und aktualisiert ebenfalls laufend Informationen zu den Prüfungen in Zahnmedizin auf seiner Internet-Seite. Dort sind u. a. auch die Approbationsordnungen und Hinweise zu den für die Anmeldung zu den Prüfungen erforderlichen Leistungen zu finden. - Naturwissenschaftliche und Zahnärztliche Vorprüfung sowie Zahnärztliche Prüfung
Die Termine für die Prüfungen sind dem Aushang beim Studiensekretariat zu entnehmen. Die Zulassung zur jeweiligen Prüfung erfolgt auf Antrag (s.
Formularseite). Der Antrag ist zusammen mit allen für die Antragstellung erforderlichen Nachweisen (ausgenommen nachzureichende Scheine) beim Studiensekretariat abzugeben. Abgabetermin ist für die Prüfung im Herbst der 30. April und für die Prüfung im Frühjahr der 30. November.
Die Meldung zur Prüfung ist bindend. Auf ihrer Grundlage erfolgt die Zulassung mit Ladung zur Prüfung, auf der auch die voraussichtlichen Prüfer aufgeführt sind. Die Ladung erfolgt im Regelfall 8 bis 14 Tage vor Prüfungstermin und muss persönlich im Studiensekretariat abgeholt werden.
- Lehrveranstaltungen
Zu den einzelnen scheinpflichtigen Lehrveranstaltungen müssen Sie sich für Veranstaltungen des Winter- und Sommersemesters bis zum Tag des Vorlesungs- bzw. Kursbeginns der Universität Ulm für das jeweilige Semester beim Leiter der Veranstaltung zur Teilnahme anmelden. Zugelassene aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung bzw. durch ZVS im Nachrückverfahren müssen sich spätestens bis zum 10. Kurstag nach Semesterbeginn anmelden (Ausschlussfristen).
Die Scheine werden für regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme im Sinne der Approbationsordnung für Zahnärzte vom jeweils verantwortlichen Leiter der Lehrveranstaltung nach einer Prüfung und Bewertung vergeben.
- Staatsexamen
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Rücktritt von der Prüfung/(Fach-)Ärztliches Attest
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Rücktritt von einer Prüfung
Der Rücktritt von einer Prüfung ohne Begründung ist nur bis spätestens drei Tage vor Prüfungstermin möglich. Danach ist ein Rücktritt nur unter Angabe eines wichtigen Grundes möglich; ein wichtiger Grund liegt in der Regel dann vor, wenn der Prüfling prüfungsunfähig ist.
Beachten Sie bei Prüfungsunfähigkeit, dass Sie noch am Prüfungstag den Prüfer über Ihre Prüfungsunfähigkeit informieren. Lassen Sie sich unverzüglich vom (Fach-)Arzt die Prüfungsunfähigkeit (Unterschrift und Praxisstempel) auf dem
Formular zur Prüfungsunfähigkeit bescheinigen. Atteste, die nach dem Prüfungstermin ausgestellt werden, können nicht als Rücktrittsgrund anerkannt werden.
Das Formular lassen Sie unverzüglich der Universität Ulm - dem Studiensekretariat oder dem Prüfer - zukommen.
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Muss einer der Prüfer während der schriftlichen Prüfung anwesend sein?
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Bei schriftlichen Prüfungen kann eine prüfungsberechtigte Person, die regelmäßig auch die Lehrveranstaltung abhält, anwesend sein, muss aber nicht. Es ist jedoch sicherzustellen, dass eine Aufsichtsperson anwesend ist. Damit soll gewährleistet werden, dass Prüflinge ggf. eine Unruhe im Prüfungsraum oder auch Störungen durch äußere Einwirkungen wie z.B. Lärm unverzüglich rügen und um Abhilfe bitten können. Welche Qualität diese Aufsichtsperson haben soll, liegt in der organisatorischen Verantwortung der Lehrenden. Grundsätzlich reichen wissenschaftliche/nichtwissenschaftliche Hilfskräfte, aber auch sonstige Mitarbeiter aus. Bei beruflich relevanten Prüfungen (alle Prüfungen in den Bachelor-, Master-, Diplom- und Staatsexamensstudiengängen) mit Verwaltungscharakter könnten sich wissenschaftliche Mitarbeiter empfehlen, um ggf. auf Sachkundefragen während der Prüfung besser eingehen zu können, aber auch um gegenüber den Prüflingen bei einem Verdacht eines Täuschungsversuchs bzw. ordnungswidrigen Verhaltens ggf. sicherer und sachgerechter reagieren zu können, um so ggf. Prüfungsrechtsstreite im Vorfeld zu vermeiden. Da es jedoch keine Rechtsprechung zu diesem Thema gibt, sind diese Erfordernisse nicht zwingend - auch bei beruflich relevanten Prüfungen können Hilfskräfte als Aufsichtspersonen eingesetzt werden.
Entscheidend wird jedoch sein, dass Auskunftspersonen, unabhängig von ihrer Qualifikation, über den Prüfungsablauf und die Hinweise zu einer Prüfung (was sollte aus Sicht des Prüfers gesagt werden) sowie denkbare Störungen informiert werden und wissen, wie ein Protokoll darüber zu fertigen und was zu protokollieren ist (Täuschungsversuche, besondere Vorkommnisse, Rügen der Prüflinge etc.). Davon unberührt bleibt die Prüferqualifikation. Selbstverständlich muss derjenige, der die Prüfung bewertet, eine hinreichend fachliche Qualifikation zur Beurteilung der Prüfungsleistung haben. -
Was muss auf dem Klausurdeckblatt stehen?
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Was auf dem Klausurdeckblatt steht, fällt in den Ermessens- und Verantwortungsbereich des Prüfers. Jedoch sollten aus verfahrenstechnischen Gründen zumindest die folgenden Informationen auf dem Klausurdeckblatt enthalten sein:
- Name, Vorname, Matrikelnummer, Studiengang, Abschluss des Studierenden
- Name, Datum und Uhrzeit der Prüfung
- Note und Unterschrift Prüfer
Eine Wordvorlage hierfür finden Sie auf der Exams and Modules FAQ rechten Seite.
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Was muss vor Beginn der Klausur verlesen werden?
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Grundsätzlich muss nichts verlesen werden, wobei gilt: dass dies dem Ermessensbereich des Prüfers zuzurechnen ist, ob er etwas vorliest oder dies unterlässt. Sinnvoll könnte sein, etwas über den Ablauf der Prüfung, die Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen, die Dauer, Hilfsmittel, den Rücktritt von der Prüfung bzw. Sanktionen bei Täuschungsversuchen zu sagen. Man sollte die Prüflinge darauf hinweisen, dass sie mit Absolvieren der Prüfung erklären, dass sie psychisch und physisch prüfungsfähig sind. Für die Mediziner gibt es eine schriftliche "Belehrung der Prüfungsteilnehmer und Prüfer", an welcher man sich orientieren kann.
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Müssen vor Beginn der Klausur die Ausweise der Prüfungsteilnehmer kontrolliert werden?
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Vor der Prüfung sollten die Prüfer/Aufsichtspersonen sich die Liste über die angemeldeten Studierenden aus QISPOS (Hochschuldiensteportal der Universität Ulm) ausdrucken. Die Aufsichtspersonen können über die Studierendenausweise (Matrikelnummer in Verbindung mit dem Namen) die Prüfungsteilnahmeberechtigungen kontrollieren, müssen es aber nicht. Hier liegt es im Ermessen des Prüfers/der Aufsichtsperson zu entscheiden, ob kontrolliert wird. Setzt die Person den Ausweis für die Zulassung zur Prüfung voraus, sollte konsequenterweise auch die Nichtzulassung zur Prüfung erfolgen, wenn sich der Prüfling weder durch einen Studierendenausweis noch durch einen Personalausweis ausweisen kann.
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Wie dürfen Klausurnoten veröffentlicht werden?
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Eine Veröffentlichung ist nicht mehr notwendig, da die Studierenden die Ergebnisse ihrer Prüfungen, sobald diese verbucht worden sind, im Hochschulportal der Universität Ulm online einsehen und ausdrucken können.
Grundsätzlich ist eine Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse im Internet unter Angabe der Matrikelnummer selbst bei Einwilligung durch die Studierenden nicht zulässig, da über Suchfunktionen im Internet leicht ein Zusammenhang mit weiteren im Netz befindlichen Daten Studierender herzustellen ist.
Möchte der Prüfer trotz der Einsichtmöglichkeit der Studierenden im Hochschulportal eine eigene Veröffentlichung der Ergebnisse vornehmen, ist folgendes zu beachten:
Jeder Prüfungsteilnehmer, der die Note im Internet (nicht Hochschulportal) abrufen möchte, bekommt für seine Prüfung eine Nummer, die er sich merkt und deren Zuordnung keinem anderen Prüfungsteilnehmer zugänglich ist. Im Internet wäre dann neben dieser Nummer die Note der Prüfung zu finden. Bedenken Sie, dass bei einer Nummernvergabe aufgrund der Sitzreihenfolge es für Klausurteilnehmer möglich ist, sich auch die Nummern der Sitznachbarn sowie weiterer Klausurteilnehmer zu merken. Verteilen Sie daher die Nummern nicht nach der Sitzreihenfolge, sondern durch andere Verfahren. Ein Vorhalten der Prüfungsergebnisse im Internet ist dabei nur in einem bestimmten engen Zeitfenster zulässig (30 Kalendertage).
Contacts
Studiensekretariat/Office of the Registrar/Examination Office
Central Student Advisory Services
Chairmen/Chairwomen of the examination boards
Downloads
Formulare und Leitfäden rund um die Prüfungsanmeldung
Informationen für Studierende der neuen Bachelor-/Masterstudiengänge
Informationen zu Prüfungen und Modulen Netzwerktag der Sekretariate (PowerPoint)
