Außerkapazitärer Antrag

Fristen zur Antragsstellung

(Ausschlussfristen)

Wintersemester:     16.05. - 15.07.  

Sommersemester:  01.11. - 15.01.

Bitte beachten:

Die Universität Ulm verzichtet ab sofort auf die Bescheidung der außerkapazitären Anträge.

Derzeit ist keine Antragstellung möglich!

Antrag stellen:

Den Antrag auf Zulassung stellen Sie ausschließlich online. Anträge, die in Papierform oder per E-Mail eingehen, werden nicht berücksichtigt. Weitere Unterlagen (Vollmachten, Anerkennungsbescheide usw.) sind nicht erforderlich.

Voraussetzung für die Zulassung außerhalb der Kapazität ist in allen Studiengängen eine Bewerbung innerhalb der Kapazität bei hochschulstart.de bzw. an der Universität Ulm.

Weitere Informationen

Mit einem Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität machen die Antragstellenden geltend, dass die für den begehrten Studiengang festgesetzte Zulassungszahl unzutreffend ist. Eine Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität ist  - wenn überhaupt - nur im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens durchzusetzen (sog. NC-Verfahren). Mit derartigen Gerichtsverfahren sind Kostenrisiken verbunden.
Die Universität lässt sich in diesen Verfahren anwaltlich vertreten.

Auskünfte zu Gerichtsverfahren werden von der Universität nicht erteilt.

Kontakt

Susanne Kufner 

Abt. II-1 Zulassung
Universität Ulm
89069 Ulm
Telefon: +49 (0)731/50-31682
Telefax: +49 (0)731/50-22074