Hochschulzugang
Grundsätzlich berechtigt die Hochschulreife zur Aufnahme eines Studiums. Daneben kann aber auch unter anderen Voraussetzungen, an den baden-württembergischen Hochschulen ein Studium aufgenommen werden.
Hochschulreife
Die Qualifikation für einen universitären Studiengang wird durch ein Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) nachgewiesen. Sie berechtigt uneingeschränkt bzw. nur zum Studium der im Zeugnis ausgewiesenen Studiengänge.
Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an Fachhochschulen, wobei einige Fachhochschulstudiengänge mindestens die fachgebundene Hochschulreife erfordern.
Eingeschränkter Hochschulzugang
Durch den Nachweis einer Eignungsprüfung können bestimmte Berufsgruppen wie z.B. Erzieher, Heilpädagogen sowie Alten- und Krankenpfleger die Zugangsberechtigung für berufsnahe Studiengänge erwerben. Daneben müssen Bewerberinnen und Bewerber ohne Reifezeugnis zur Aufnahme eines Studiums an einer Kunst- oder Musikhochschule sowie einer Fachhochschule für Gestaltung eine Begabtenprüfung absolvieren.
Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
In Baden-Württemberg ist beruflich Qualifizierten mit Meisterprüfung oder anderer gleichwertiger beruflicher Fortbildung der allgemeine Hochschulzugang eröffnet. Sonstige beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung und in der Regel dreijähriger Berufserfahrung können eine Zugangsberechtigung zu einem ihrer beruflichen Vorbildung fachlich entsprechenden Studium durch Bestehen einer Eignungsprüfung erwerben. Bei beiden Zugangswegen findet zusätzlich ein Beratungsgespräch an der Hochschule statt.
Ausländische Bildungsnachweise
Die Anerkennung anderer, insbesondere ausländischer Hochschulzugangsberechtigungen deutscher Staatsangehöriger erfolgt beim Regierungspräsidium Stuttgart, Abt. 7 Schule und Bildung (Zeugnisanerkennungsstelle), Postfach 10 36 42, 70031 Stuttgart. Die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise ausländischer Staatsangehöriger als Hochschulzugangsberechtigung wurde vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst auf die Hochschulen übertragen.
Für alle ausländischen Bewerber mit ausländischen Zeugnissen an Fachhochschulen nimmt das Ausländerstudienkolleg Konstanz als zentrale Einrichtung des Landes Baden-Württemberg die Zeugnisprüfung vor. Dieser Service ist für die Bewerber kostenlos. Ausländerstudienkolleg Konstanz


