Studienbeginner
- 1:
Immatrikulation. - 2:
Studienberatung. - 3:
Beiträge, Zahlungen, Studiengebühren. - 4:
Studienorganisation.- 4.1:
Beurlaubung, Rückmeldung, Studiengangwechsel und Exmatrikulation. - 4.2:
Vorlesungsverzeichnis. - 4.3:
Modulbeschreibungen und Studienpläne. - 4.4:
Stundenpläne. - 4.5:
Vorlesungszeiten. - 4.6:
Ehrenamtszertifikate. - 4.7:
Studierendenausweis (Chipkarte). - 4.8:
Studium und Kinder. - 4.9:
Studium und Behinderung. - 4.10:
Parallelstudium. - 4.11:
Versicherungen.
- 4.1:
- 5:
Fachschaften und Studentenvertretungen. - 6:
Hochschulgruppierungen. - 7:
Hochschulsport. - 8:
Schwarzes Brett.
Informationen rund um die Studienorganisation
Sie interessieren sich dafür, welche Vorlesungen und Lehrveranstaltungen angeboten werden und was diese beinhalten? Sie benötigen Informationen zu Rückmeldung, Beurlaubung oder Studiengangwechsel?
Die Antworten auf diese Fragen und weitere Informationen rund um das Studium finden Sie auf den weiteren Seiten. Außerdem stehen Ihnen Merkblätter und Formulare als Downloads zur Verfügung.
Rückmeldung zum Sommersemester 2013
Die Rückmeldung zum Sommersemester 2013 wird durch Entrichtung der fälligen Beiträge vorgenommen. Bitte beachten Sie, dass der Verwaltungskostenbeitrag zum Sommersemester 2013 um 20,00 Euro auf nun 60,00 Euro erhöht wurde. Zum Wintersemester 2013/14 wird darüber hinaus ein Beitrag für die verfasste Studierendenschaft in Höhe von 19,00 Euro erhoben. Insgesamt ist somit ein Betrag in Höhe von 142,50 Euro zu entrichten. Studierende, die sich rückmelden möchten, überweisen den fälligen Betrag bis spätestens 10. Februar 2013. Die fälligen Gebühren für das nächste Semester können im Hochschulportal unter "Meine Funktionen" - "Studierendenverwaltung" abgerufen werden.
Verwendungszweck für das Sommersemester 2013:
131-Matrikelnummer Nachname Vorname
Ohne die Angabe des richtigen Verwendungszweckes kann eine zeitnahe Rückmeldung nicht garantiert werden.
Mehr Informationen
Die Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrags von 40,00 Euro auf 60,00 Euro wurde vom Landtag Baden-Württemberg im Haushaltsbegleitgesetz 2013/14 vom 14.12.2012 beschlossen. Sie betrifft alle Studierenden in Baden-Württemberg, liegt jedoch nicht im Verantwortungsbereich der Universitäten.
Der Beitrag für die verfasste Studierendenschaft wird nach § 16 Abs. 1 der Organisationssatzung der verfassten Studierendenschaft vom 22.02.2013 erhoben.
Bescheinigungsdruck im Hochschuldiensteportal
Ab sofort können alle Studierenden Studienbescheinigungen über das Hochschuldiensteportal drucken. Es werden keine Bescheinigungen mehr an den SB-Terminals gedruckt oder nach Rückmeldung in ein Semester postalisch versandt.
Informationen zum Bescheinigungsdruck über das Portal.
Sie können Studienbescheinigungen für das aktuelle Semester, Studienverlaufsbescheinigungen und Bescheinigungen über entrichtete Gebühren und Beiträge ausdrucken. Exmatrikulationsbescheinigungen sind für exmatrikulierte Studierende verfügbar. Außerdem erhalten Sie Informationen über die im aktuellen und im kommenden Semester entrichteten bzw. zu entrichtenden Gebühren.
Kontakt
Studiensekretariat
Universität Ulm
89069 Ulm
Telefon: +49 (0)731/50-24444
Telefax: +49 (0)731/50-22058
E-Mail: studiensekretariat@uni-ulm.de
Ansprechpartner und Öffnungszeiten
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Studiensekretariat
Albert-Einstein-Allee 11
89081 Ulm
