Das EU-Bildungsprogramm Lebenslanges Lernen
Mit einem Gesamtbudget von 7 Mrd. EUR ist das EU-Bildungsprogramm Lebenslanges Lernen (LLP, 2007-2013) ausgestattet, es umfasst die Teilprogramme Comenius (Schulbildung), ERASMUS (Hochschulbildung), LEONARDO (Berufsbildung) und GRUNDTVIG (Erwachsenenbildung). Informationen zum LLP finden Sie auf der
Webseite der Europäischen Kommission.
Zentrale ERASMUS-Mobilitätsmaßnahmen (Mutilaterale Projekte, Akademische Netzwerke, Begleitende Maßnahmen) werden von der Exekutivagentur der Europäischen Kommission in Brüssel verwaltet. Informationen dazu finden Sie auf der
Webseite der Exekutivagentur.
LLP-Programm

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
ERASMUS
Das Hochschulprogramm ERASMUS, eine der großen Erfolgsgeschichten der Europäischen Union, fördert seit 1987 grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Hochschuldozenten und Hochschulpersonal in Europa. Bisher haben rund 2 Millionen Studierende und fast 200.000 Dozenten mit diesem Programm einen Auslandsaufenthalt durchgeführt.
Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms für Lebenslanges Lernen (2007-2013) werden durch ERASMUS folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:
Auslandsstudium für Studierende (SMS)-
Auslandspraktikum für Studierende (SMP)
Vorbereitende Sprachkurse für Studierende (EILC)
Gastdozenturen (STA)
Mobilität von Personal (STT)
Vorbereitende Besuche (PV)
Intensivprogramme (IP)
Förderbedingungen:
Studierende, Lehrende oder Mitarbeiter müssen Staatsangehörige eines der ERASMUS-Teilnahmeländer sein um am Programm teilnehmen zu können. Studierende aus Nicht-EU-Ländern können am ERASMUS-Programm teilnehmen, sofern sie regulär an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind und ihr gesamtes Studium dort absolvieren. Lehrende und sonstige Mitarbeiter müssen an einer deutschen Hochschule tätig sein, um am Programm teilnehmen zu können.
Auslandsmobilität mit Behinderung:
Behinderte können einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen eines ERASMUS-Aufenthalts erhalten. Dies gilt für alle ERASMUS-Mobilitätslinien (Studium, Praktika, Mobilität zu Unterrichtszwecken und Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken ebenso wie im Zusammenhang von Vorbereitenden Reisen und Intensivprogrammen).
Teilnehmerländer
Folgende europäische Länder nehmen an ERASMUS teil:
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland , Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern
ferner:
Island, Kroatien, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Türkei
Dazu gehören auch die überseeischen Gebiete: Anguilla, Aruba, Azoren, Britische Jungferninseln, Britisches Territorium im Indischen Ozean, Britisches Territorium in der Antarktis, Falklandinseln, Französisch Guayana, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Französisch-Polynesien, Grönland, Guadeloupe, Kaimaninseln, Kanarische Inseln, Madeira, Martinique, Mayotte, Montserrat, Neukaledonien und Nebengebiete, Niederländische Antillen, Pitcairninseln, Réunion, St. Helena, Ascension, Tristan da Cunha, St. Pierre und Miquelon, Südgeorgien und Südliche Sandwichinseln, Turks- und Caicosinseln, Wallis und Futuna
ERASMUS Universitätscharta
Die ERASMUS Universitätscharta (EUC) wird von der EU-Kommission vergeben, sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilname am ERASMUS-Programm erfüllt.
Europäische Universitäten, die eine ERASMUS University Charta verliehen bekommen haben
ERASMUS Universitätscharta der Universität Ulm
ERASMUS Qualitätssiegel
ERASMUS Qualitätssiegel 2007
verliehen an die Universität Ulm für besondere Verdienste im ERASMUS-Austausch von deutschen und ausländischen Studierenden und Dozenten
Auslandsstudium für Studierende (SMS)
Studierende erhalten mit ERASMUS die Möglichkeit, in einem anderen europäischen Land zu studieren und ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern. Dabei lernen sie das akademische System einer ausländischen Hochschule kennen und profitieren von deren Lehr- und Lernmethoden. Nach Abschluss des ersten Studienjahres können Studierende für einen Studienaufenthalt zwischen drei und zwölf Monaten an einer ausländischen Gasthochschule bis einschließlich zur Promotion gefördert werden.
Das Programm bietet Studierenden folgende Leistungen:
- Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten
- Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
- Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthalts
- Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
Auslandspraktikum für Studierende (SMP)
ERASMUS fördert auch Praktika für Studierende in einer Gasteinrichtung im europäischen Ausland (ausgeschlossen sind EU-Institutionen bzw. Institutionen, die EU-Programme verwalten sowie diplomatische Vertretungen der Herkunftsländer der Studierenden). Studierende können Arbeitserfahrung in einem internationalen Umfeld sammeln. Darüber hinaus können sie ihre Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Offenheit und Kenntnisse über andere Kulturen und Märkte erweitern. Studierende können für ein Pflichtpraktikum oder auch ein freiwilliges Praktikum zwischen drei und zwölf Monaten Förderung erhalten.
Das Programm bietet Studierenden folgende Leistungen:
- Monatlicher Zuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten
- EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierenden
- Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes, dabei ist die Teilnahme an
- einem vorbereitenden ERASMUS-Intensivsprachkurs in sogenannten seltener gesprochenen Sprachen möglich
- Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner in der Heimathochschule und im Unternehmen
- Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen
Vorbereitende Sprachkurse für Studierende (EILC)
Wer erfolgreich im Ausland studieren oder ein Praktikum absolvieren möchte, benötigt dazu eine gute sprachliche Vorbereitung. Das ERASMUS-Programm bietet Studierenden zwei- bis sechswöchige Intensivsprachkurse (EILC) direkt im Gastland. Hierfür können sie eine zusätzliche ERASMUS-Förderung erhalten.
Die ERASMUS Intensive Language Courses (EILC) bereiten die Studierenden in seltener gesprochenen und unterrichteten Sprachen auf ihren Auslandsaufenthalt vor. Sie finden unmittelbar vor dem ERASMUS-Aufenthalt statt und werden in 26 Ländern der EU angeboten.
Gastdozenturen (STA)
ERASMUS fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen (STA1), die im Besitz einer ERASMUS-Universitätscharta sind. Die Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden. Die Lehraufenthalte müssen mindestens fünf Unterrichtsstunden umfassen und dürfen höchstens sechs Wochen dauern.
Auch möglich ist die Förderung von Unterrichtsmaßnahmen von ausländischem Unternehmenspersonal an deutschen Hochschulen (STA2), um die Zusammenarbeit von Hochschulen und Wirtschaftsunternehmen zu stärken.
Folgender Personenkreis kann beispielsweise im Bereich ST (STA und STT) gefördert werden:
- Dozenten, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen
- Dozenten ohne Dotierung
- Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
- emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende
- wissenschaftliche Mitarbeiter Unternehmenspersonal (Incoming)
Das Programm bietet folgende Leistungen:
- Erstattung von Fahrt- und Aufenthaltskosten (Max. Zuschusshöhe abhängig von der tatsächlichen Dauer der Mobilität)
Weiterführende Informationen
Mobilität von Personal (STT)
Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Lehre und Verwaltung) an europäischen Hochschulen und an ausländischen Unternehmen / Einrichtungen möglich.
Die Auslandsaufenthalte sollen mindestens eine Woche (= fünf Arbeitstage) und höchstens sechs Wochen dauern. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Aufenthalte von weniger als einer Woche förderbar.
Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden, Beispiele hierfür sind:
- Allgemeine & technische Verwaltung
- Bibliothek
- Fachbereiche
- Fakultäten
- Finanzen
- International Office
- Öffentlichkeitsarbeit
- Studierendenberatung
- Technologie & Transfer
- Weiterbildung
Das Programm bietet folgende Leistungen:
- Erstattung von Fahrt- und Aufenthaltskosten (Max. Zuschusshöhe abhängig von der tatsächlichen Dauer der Mobilität)
Vorbereitende Besuche (PV)
Das ERASMUS-Programm stellt Mittel für Vorbereitende Besuche (Preparatory Visits, PV) zur Verfügung. Damit können Hochschulen, Konsortien und Unternehmen Vorbereitungsreisen zu europäischen Partnern durchführen, um neue Kooperationen im Rahmen von ERASMUS anzubahnen.
Möglichkeiten im Rahmen von PV
- Besuche auf Hochschul-, Fakultäts- und Fachbereichsebene bei künftigen europäischen Hochschulpartnern (auch bei Hochschulen, die noch keine gültige EUC besitzen) zur Vorbereitung von dezentralen ERASMUS-Mobilitätsmaßnahmen (SM, ST, IP) oder auch von zentralen Maßnahmen (Multinationale Projekte, Multinationale Netzwerke und Begleitende Maßnahmen)
- Besuche von Hochschulvertretern bei europäischen Unternehmen bzw. förderfähigen Einrichtungen zur Anbahnung von Kooperationen im Bereich SMP
- Besuche von Unternehmensvertretern an europäischen Hochschulen bzw. Konsortien zur Anbahnung von Kooperationen im Bereich SMP
- Teilnahme von Hochschulvertretern an Kontaktseminaren im Ausland, die von Nationalen Agenturen organisiert sind.
- Im Rahmen einer Reise können bis zu zwei Teilnahmeländer besucht werden.
Das Programm bietet folgende Leistungen:
- Förderung einer reisenden Person für Reisen von maximal fünf Tagen
- Erstattung von Fahrtkosten
- Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz
Weiterführende Informationen
Intensivprogramme (IP)
Neben der Förderung der Individualmobilität bietet ERASMUS eine Kurzzeitmaßnahme zur fachlichen und interkulturellen Kompetenzerweiterung von Studierenden und Dozenten: Intensivprogramme (IP) als innovatives Experimentierfeld für europäische Partnerhochschulen.
Ein Intensivprogramm ist ein kompaktes Studienprogramm von zwei bis maximal sechs Wochen Dauer, z. B. in Form einer Sommerschule oder eines Blockseminars. Dabei plant eine europäische Hochschule als Projektkoordinator das Programm zusammen mit mindestens zwei weiteren ERASMUS-Partnerhochschulen aus zwei verschiedenen Ländern.
Gefördert werden besonders innovative Projekte mit interdisziplinärem Ansatz, der zudem einen deutlichen europäischen Mehrwert aufweisen sollte. Studierende und Dozenten der beteiligten Partnerhochschulen erhalten so die Möglichkeit, neue Lern- und Lehrmethoden und -inhalte in einer multinationalen Gruppe kennenzulernen. Dabei sollen möglichst auch Experten aus anderen gesellschaftlichen Institutionen und aus der Wirtschaft in dieses innovative Experimentierfeld einbezogen werden. Die erbrachten Studienleistungen sollen durch Anwendung eines Kreditpunktesystems wie z.B. ECTS von allen beteiligten Hochschulen anerkannt werden.



