Erasmus+ Studierendenmobilität Traineeship (SMT)

Auslandspraktika in Europa im Rahmen von Erasmus+

Informationen für Outgoings

Das Erasmus+ Traineeship-Programm richtet sich an alle Studierenden der Universität Ulm, die während ihres Studiums oder unmittelbar im Anschluss an ihr Studium (Graduierte) ein Praktikum im europäischen Ausland absolvieren möchten.

Ein Auslandspraktikum bietet die Chance, internationale Arbeitserfahrung zu sammeln und die Erfordernisse des EU-weiten Arbeitsmarktes kennen zu lernen. Die Erweiterung der Fach- und Fremdsprachenkenntnisse sowie der interkulturellen Kompetenz, erleichtern den späteren Einstieg in den Arbeitsmarkt. Auch praktische Tätigkeiten zur Vorbereitung einer Abschlussarbeit können mit dem Erasmus+ Traineeship-Programm gefördert werden, ebenso Forschungspraktika von Promovierenden.

LOGO der KOOR - Erasmus Services BW

Die Koordinierung und Betreuung der Auslandspraktika im Rahmen von Erasmus+ (SMT) erfolgt nicht an der Universität Ulm, sondern wird über die zentrale Koordinierungsstelle für praktische Studiensemester (KOOR - Erasmus Services BW) an der Hochschule Karlsruhe abgewickelt. Es handelt sich hierbei um ein Konsortium, zu dem sich die baden-württembergischen Hochschulen zusammengeschlossen haben.

Praktikumsstelle finden

Studierende, die sich für eine Förderung im Rahmen von Erasmus+ bewerben wollen, müssen sich selbst eine Praktikumstelle suchen. Das International Office der Universität Ulm kann keine Praktikumsstellen vermitteln. Ideen und Ansatzpunkte für Ihre Stellensuche sowie hilfreiche Links finden Sie ► hier.

Sobald Sie eine passende Praktikumstelle für sich gefunden haben, können Sie ein Erasmus+ Stipendium bei der KOOR - Erasmus Services BW beantragen.

Information in English

For information on Erasmus+ Student Mobility for Traineeships (SMT) in English please refer to KOOR - Erasmus Services BW.

Für eine Beratung wenden Sie sich bitte direkt an:

Koordinierungsstelle für die Praktischen Studiensemester (KOOR - Erasmus Services BW)

Dienstags von 11:00 - 12:00 Uhr: Online-Sprechstunde

Am ersten Dienstag des Monats: Live-Erfahrungsberichte von Geförderten

Tel. 0721 925-2521 / -2522 / -2523 / -2524 / -2525 / + 2526

erasmus.koor[at]h-ka.de

Grundsätzlich können alle Studierenden, die an der Universität Ulm ein gesamtes Studium mit anerkanntem Abschluss absolvieren, im Rahmen von Erasmus+ gefördert werden.

Das Praktikum kann während des Studiums, aber auch innerhalb eines Jahres nach einem Studienabschluss gemacht werden (sog. Graduiertenpraktika).

Wichtig ist:

  • Studierende müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung für ein Erasmus+ Stipendium an der Uni Ulm immatrikuliert sein.
  • Auch Studierende, die ihr Praktikum im Anschluss an ihr Studium absolvieren, müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch immatrikuliert sind; während des Praktikums müssen sie jedoch bereits exmatrikuliert sein.
  • Studierenden müssen zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung für ein Erasmus+ Stipendium bereits eine Praktikumsstelle gefunden haben und über eine feste Zusage verfügen.
  • Studierende dürfen ihre maximale Förderung im Rahmen von Erasmus+ während des jeweiligen Studienabschnitts noch nicht ausgeschöpft haben. Graduiertenpraktika werden auf das Förderkontingent des vorangegangenen Studienabschnitts angerechnet.
Zeitstudierende

Studierende, die nur vorübergehend an der Universität Ulm eingeschrieben sind (z.B. im Rahmen eines Austauschprogramms) können sich nicht über die Universität Ulm für eine Förderung im Rahmen von Erasmus+ bewerben.

Erasmus+ Förderkriterien für Praktika in Europa

Um förderfähig zu sein, müssen Praktika mindestens 2 Monate (= 60 Tage) dauern. Hierbei wird jeder Monat mit 30 Tagen gezählt. Dies entspricht 9 Wochen (nicht 8 Wochen).

In begründeten Ausnahmefällen können auch Kurzzeitpraktika gefördert werden, die mindestens 5 Tage / maximal 30 Tage dauern (physische Mobilität) und einen Arbeitsumfang von 3 ECTS haben. Allerdings müssen diese Kurzzeitpraktika darüber hinaus eine virtuelle Komponente von mindestens einem Tag haben (vor, während und/oder nach dem eigentlichen Praktikum). Ausnahme: Bei Forschungspraktika für Doktorand*innen ist keine virtuelle Komponente erforderlich.

Praktika müssen studienbezogen sein. Es können sowohl Pflichtpraktika als auch freiwillige Praktika gefördert werden.

Praktika müssen in Vollzeit abgeleistet werden (wöchentliche Arbeitszeit abhängig von der jeweils üblichen Arbeitszeit im Gastland bzw. der Gasteinrichtung/Unternehmen).

Praktika in deutschen Kultureinrichtungen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen des Herkunftslandes des Studierenden können nur dann gefördert werden, wenn die Voraussetzungen der Transnationalität und des interkulturellen Mehrwertes erfüllt werden. Der interkulturelle Mehrwert des Praktikums muss in einem solchen Fall in den Bewerbungsunterlagen herausgearbeitet werden.

Nicht förderfähig sind Praktika in:

  • einer europäischen Institution,
  • einer Einrichtung, die EU-Programme verwaltet.

PJ-Tertiale können mit einem Erasmus+ Praktikums-Stipendium gefördert werden, sofern Studierende sich den Platz selbst organisieren. Vorab muss sichergestellt werden, dass die klinische Einrichtung, an der das PJ-Tertial absolviert werden soll, vom Landesprüfungsamt anerkannt ist. Die Äquivalenzprüfung erfolgt durch das Studiendekanat Medizin.

Halbe PJ-Tertiale dauern nur 8 Wochen (= 56 Tage) und sind so nicht über Erasmus+ förderfähig. Es ist aber möglich, ein halbes PJ-Tertial auf 9 Wochen zu verlängern, indem

  • in der letzten Woche des vorhergehenden vollen Tertials für das erste halbe Tertial
  • in der ersten Woche des nachfolgenden vollen Tertials für das zweite halbe Tertial
  • jedoch nicht zwischen zwei halben Tertialen

eine Woche Fehlzeit genommen wird.

WICHTIG: die Fehlzeiten des vollen Tertials sind kein Urlaub; stattdessen müssen sie in dem halben Tertial zusätzlich gearbeitet werden, um die Förderfähigkeit über Erasmus+ herzustellen. Die aufnehmende Einrichtung bescheinigt dann 9 Wochen (= 63 Tage). Das Landesprüfungsamt erkennt aber nur die geforderten 8 Wochen (56 Tage) an.

Famulaturen können ebenfalls mit einem Erasmus+ Praktikums-Stipendium gefördert werden, sofern die Mindestdauer von 2 Monaten (= 60 Tage) eingehalten wird. Außerdem müssen die Bedingungen des Erasmus+ Praktikums-Programms erfüllt werden, sowie die allgemeinen Anforderungen, die sich aus der Studienordnung/Vorgaben für Famulaturen im Ausland ergeben.

Die Famulatur bzw. das PJ-Tertial kann nicht an einer Universität absolviert werden, mit der die Universität Ulm ein Erasmus+ Austauschabkommen in Medizin (SMS) hat, damit der Aufenthalt an dieser Universität nicht auf das Ulmer Austauschkontingent angerechnet wird.

Mit dem Programm Erasmus+ Student Mobility for Traineeships (SMT) können auch "praktische Tätigkeiten zur Vorbereitung einer Abschlussarbeit/Masterarbeit" in Europa als Auslandspraktika gefördert werden. 

Bei den Learning Agreements sollte vor allem die praktische Tätigkeit (berufsvorbereitende Erfahrung) dargestellt werden. Wichtig: am Ende muss von der Praktikumseinreichtung ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erstellt werden. Ein Gutachten für die Abschlussarbeit kann gesondert vereinbart werden; das Gutachten kann aber das Arbeitszeugnis nicht ersetzen.

Schulpraxissemester können im Rahmen von Erasmus+ SMT gefördert werden, sofern die Mindestdauer von 60 Tagen erfüllt wird, d.h. die Praktika müssen mindestens 9 Wochen dauern.

Gemäß der geltenden Studienordnung dürfen Schulpraxissemester nur an Deutschen Auslandsschulen absolviert werden.

Auf der Homepage der Zen­tral­stel­le für das Aus­lands­schul­we­sen (ZfA) finden Sie ausführliche Informationen zum Thema Schulpraxissemester im Ausland. U.a. finden Sie hier eine Liste der Deutschen Schulen im Ausland, an denen ein Schulpraktikum im Sinne eines Praxissemesters absolviert werden kann.

Erasmus+ Programmländer

Mitgliedsstaaten der Europäischen Union:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal,  Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern

Sowie die Kandidaten-Länder:
Mazedonien, Türkei, Serbien

Ferner die EWR/EFTA-Länder:
Island, Liechtenstein, Norwegen

sowie die dazugehörigen überseeischen Gebiete

Erasmus+ Partnerländer

Seit 2021 fördert Erasmus+ auch Praktika weltweit. Länder, die keine Programmländer sind, werden als Partnerländer bezeichnet. Das Budget für eine Förderung von Praktika in Partnerländern ist allerdings verhältnismäßig klein. Eine frühzeitige Bewerbung ist daher ratsam.

Förderung über PROMOS

Bei Praktika, die nicht über Erasmus+ gefördert werden können, kommt eine Förderung über das PROMOS-Stipendium in Betracht.

Erasmus+ Stipendien ("Mobilitätsbeihilfen")

Die finanzielle Förderung für ein Erasmus+ Praktikum ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig:

  • jährliches Budget ("Projektmittel") der KOOR - Erasmus-Services BW
  • Zielland
  • Langzeit- oder Kurzzeitpraktikum
  • ggf. Reisekostenpauschale
  • ggf. Top-up für Green Travel (nachhaltiges Reisen, emissionsarm) sowie ggf. zusätzliche Reisetage
  • ggf. Top-up für Studierende mit chronischer Erkrankung, Behinderung (GdB > 20) oder Kind(ern), die mit ins Ausland genommen werden
    • ggf. Realkostenerstattung für aussergewöhnliche Kosten oder vorbereitende Reisen
  • ggf. Top-up für Erstakademiker*innen bzw. erwerbstätige Studierende

Aktuelle Informationen finden Sie auf den Seiten der KOOR.

Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder eine bestimmte Zuschusshöhe besteht. Es kann unter Umständen nicht die gesamte Dauer des Praktikums (Mobilität) gefördert werden sondern nur eine bestimmte Dauer.

Studierende können im Rahmen von Erasmus+ mehrfach gefördert werden:

Studierende in einphasigen Studiengängen
(Staatsexamen)

Studierende in gestuften Studiengängen
(Bachelor/Master)

 
  • Bis zu 24 Monaten
  • Bis zu 12 Monaten während des Bachelor-Studiums
  • Bis zu weiteren 12 Monaten während des Master-Studiums
  •  Bis zu weiteren 12 Monaten während der Promotion

Damit sind für alle Studierenden theoretisch bis zu maximal 36 Auslandsmonate möglich. Die Zeiträume können individuell auf Studienabschnitte (SMS) und Auslandspraktika (SMT) verteilt werden. Dabei muss die Mindestdauer je Mobilitätstyp eingehalten werden.

Die Angaben zur Dauer beziehen sich auf die Mobilitätsphase (mobility period). Der Zeitraum, der davon durch ein Stipendium gefördert wird (grant period), kann u.U. kürzer ausfallen. Auch sog. Zero Grants sind möglich.

Doppelförderung?

Sie dürfen kein weiteres EU-Stipendium oder DAAD-Stipendium (zusätzlich zum Erasmus+ Stipendium) für Ihr Auslandspraktikum beantragen oder beziehen.

Das Erasmus+ Stipendium ist mit BAföG vereinbar. Allerdings werden Stipendien von mehr als € 300/Monat auf das BAföG angerechnet.

Kombination Studium + Praktikum

Im Rahmen von Erasmus+ ist eine Kombination von Auslandssemester und Auslandspraktikum möglich. Das Auslandspraktikum muss in einem solchen Fall jedoch unter der Aufsicht der Gasthochschule stattfinden und im Learning Agreement for Studies verankert sein. D.h. eine Kombination Praktikum + Studium kann nur im Rahmen von Erasmus+ SMS (Student Mobility Studies) realisiert werden.

Ein Praktikum im Rahmen von Erasmus+ Praktikumsprogramm (SMT) kann nicht mit einem Auslandssemester oder mit Vorlesungen an einer ausländischen Universität kombiniert werden.

Ihre Bewerbung für ein Erasmus+ Praktikums-Stipendium erfolgt online direkt bei der Koordinierungsstelle für praktische Studiensemester (KOOR – Erasmus Services BW).

Sie können sich ganzjährig fortlaufend bewerben. Wichtig ist, dass Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen spätestens einen Monat vor Praktikumsbeginn bei der KOOR eingegangen sind.

Bei der Online-Registrierung müssen Sie Angaben zu Ihrer Person, Ihrem Praktikum und Ihrem Studium an der Universität Ulm machen.

  • Unter „Kontaktperson an der Heimathochschule im Fachbereich (nicht im Akademischen Auslandsamt/International Office)“ geben Sie bitte die Daten der Person ein, die ihr Learning Agreement for Traineeships unterschreibt (i.d.R. Vorsitzende des Prüfungsausschusses//Humanmedizin: Frau Claudia Grab//Informatik: Prof. Toran).
  • Unter „Kontaktperson im Akademischen Auslandsamt/International Office“ wählen Sie bitte Frau Dr. Sabine Habermalz aus.

Im Rahmen der Online-Bewerbung wird ein Bewerbungsformular generiert, das von der Erasmus Hochschulkoordinatorin bestätigt und unterschrieben werden muss. Bitte schicken Sie das vollständig ausgefüllte Formular zusammen mit einer Immatrikulationsbescheinigung für das Semester, in dem das Praktikum durchgeführt wird, an: erasmus-traineeships(at)uni-ulm.de. Das unterschriebene Formular erhalten Sie per eMail und per Post (an die im Bewerbungsformular angegebene Anschrift) wieder zurück.

Das Learning Agreement for Traineeships (früher auch Training Agreement genannt) ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen

  • Studierenden
  • Vertreter der Gasteinrichtung/Unternehmen
  • Vertreter der Heimathochschule (Vorsitzende der Prüfungsausschüsse bzw. ERASMUS Fachkoordinatorin in der Medizin)

Learning Agreement for Traineeships (Beispiel)

Leitfaden zum Learning Agreement for Traineeships

Unter "Before the Mobility" Table A - Traineeship Programme at the Receiving Organisation/Enterprise müssen Angaben zum Praktikum gemacht werden – zum Aufgabenbereich, Ablauf, der Betreuung während des Praktikums und zu den erforderlichen Sprachkenntnissen. Außerdem muss das Praktikumsunternehmen unter Table C - Receiving Organisation/Enterprise Angaben machen zu den finanziellen Zuwendungen und Sachleistungen sowie zu dem Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz des Praktikanten am Arbeitsplatz.

An der Universität Ulm muss der Studierende das Learning Agreement for Traineeships dem Prüfungsausschussvorsitzenden bzw. der ERASMUS-Fachkoordinatorin (Medizin) zum Ausfüllen und Unterschreiben vorlegen. Unter Table B - Sending Institution muss der Prüfungsausschussvorsitzende bzw. die ERASMUS-Fachkoordinatorin (Medizin) Angaben machen, wie die akademische Anerkennung erfolgen wird und ob es sich um ein Pflicht- oder ein freiwilliges Praktikum handelt.

Alle drei Parteien müssen am Ende unterschreiben.

Bitte beachten Sie des Weiteren, dass KOOR – Erasmus Services BW aufgrund der Vorgaben der Europäischen Kommission nur ein fortlaufendes Learning Agreement akzeptieren darf.

Die Abschnitte "During the Mobility" und "After the Mobility" werden während (nur bei Änderungen) und nach der Mobilität ausgefüllt.

Study Cycle

Bachelor = First Cycle
Master = Second Cycle
Promotion = Third Cycle

Einphasige Studiengänge (Staatsexamen) = First Cycle

Subject Area Codes

<link file:70411 download>Übersicht der Fächerzuordnungen der Studiengänge an der Universität Ulm

Das Erasmus+ Praktikumsprogramm ist ein reines Förderprogramm. Mit der Teilnahme an diesem Programm ist jedoch keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Teilnehmer sind daher verpflichtet, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.

Ein ausreichender Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz am Arbeitsplatz ist Voraussetzung für die Erasmus+ Praktikums-Förderung.

Erasmus+ SMT Praktikanten genießen im Ausland keinerlei Versicherungsschutz durch die Uni Ulm: weder Unfall- noch Haftpflichtversicherung.

Pflichtversicherungen

Studierende, die ein Auslandspraktikum im Rahmen von Erasmus+ (SMT) absolvieren, müssen über ausreichenden Versicherungsschutz in diesen drei Bereichen verfügen:

Die nationale Krankenversicherung des Teilnehmers bietet mit der Europäischen Krankenversicherungskarte im Allgemeinen auch für den Aufenthalt in einem anderen EU-Land einen Grundversicherungsschutz. Die Abdeckung durch die Europäische Krankenversicherungskarte oder eine private Versicherung ist jedoch möglicherweise unzureichend, insbesondere, wenn ein Rücktransport oder besondere medizinische Eingriffe vonnöten sind. Für solche Fälle kann eine ergänzende private Versicherung sinnvoll sein.

Eine Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die der Teilnehmer während des Auslandsaufenthaltes verursacht (unabhängig davon, ob der Teilnehmer sich dabei bei der Arbeit befindet oder nicht). Da in den einzelnen Ländern unterschiedliche Haftpflichtregelungen gelten, laufen Praktikanten Gefahr, nicht abgedeckt zu sein.

Studierenden der Medizin wird außerdem empfohlen eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte abzuschließen.

Eine Unfallversicherung deckt Schäden zulasten von Mitarbeitern durch Arbeitsunfälle ab. In vielen Ländern sind Mitarbeiter bei Arbeitsunfällen versichert. Der Umfang kann sich jedoch in den einzelnen Ländern unterscheiden.

Es besteht die Möglichkeit , an der Gruppenversicherung des DAAD teilzunehmen, die einen speziellen Tarif für Teilnehmer am Erasmus+ Programm anbietet, welcher Kranken-/Unfall- und Haftpflichtversicherung enthält (SMT: Tarif 720)

Informationen über weitere Versicherungsträger finden Sie hier.

Haftungsausschluss

Weder die EU-Kommission, noch die Nationale Agentur für Erasmus+ in Deutschland (DAAD), noch die Universität Ulm oder die KOOR - Erasmus Services BW haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit Erasmus+ Auslandsaufenthalten entstehen.

Erasmus+ Online Language Support (OLS)

Teilnehmende am Erasmus+ Programm können kostenlose online Sprachkurse absolvieren, die von der EU-Academy angeboten werden. Darüber hinaus fördert die KOOR - Erasmus-Services BW ihre Stipendiat*innen durch

  • Finanzieller Zuschuss für Selbstlernmaterialien und selbstorganisierte Sprachkurse
  • Hands-on Learning! Interkulturelles Online-Training
  • Interkulturelles Training in Präsenz- und virtueller Form

Visum

Das Erasmus+ Programm ist heutzutage kein reines EU-Programm mehr:

  • Es können Studierende aller Nationalitäten an dem Programm teilnehmen (vorausgesetzt, sie sind an der entsendenden Universität voll immatrikuliert für ein Studium mit Abschluss)
  • Es nehmen Länder am Erasmus+ Programm teil, die nicht Mitglied der europäischen Union sind, manche davon nicht einmal EFTA- oder Schengen Staaten

Die Frage, ob ein Studierender ein Visum für einen Erasmus+ Aufenthalt benötigt, hängt also sowohl von der Nationalität eines einzelnen Erasmus+ Studierenden wie auch vom Status des Gastlandes ab.

Arbeitsgenehmigung

Auch die Frage, ob ein Studierender eine Arbeitsgenehmigung für sein Praktikum benötigt hängt von der Staatsangehörigkeit des Studierenden und vom Zielland ab.

Studierende mit bestimmter Staatsangehörigkeit benötigen in manchen Ländern auch für Praktika eine Arbeitserlaubnis. In den meisten Ländern gibt es aber Ausnahmen für Erasmus+ Praktikanten. Bitte erkundigen Sie sich bei der jeweils zuständigen Botschaft bzw. dem jeweils zuständigen Konsulat.

In diesem Zusammenhang ist wichtig, dass man den Status „Erasmus+ Praktikant“ auch bekommen kann, wenn keine finanzielle Förderung erfolgt (so genannte „Zero Grant“-Studierende). „Zero Grant“-Studierende müssen bezüglich des Praktikums trotzdem alle Erasmus+ Förderbedingungen erfüllen.

Ihre im Auslandspraktikum erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen können im europass Mobilität nachvollziehbar dokumentiert werden. Ziel ist es, dass Personalverantwortliche in Unternehmen sich somit zukünftig ein genaues Bild von Ihren im Ausland erworbenen Fähigkeiten machen können und deren Qualität besser einschätzen können.

Besonders für Graduierte empfiehlt sich die Aufnahme des Auslandspraktikums in den europass Mobilität. 

Abschlussunterlagen

Nach Beendigung der Mobilität muss man innerhalb von 8 Wochen sämtliche Abschlussunterlagen bei der KOOR - Erasmus Services BW einreichen, um die letzte Rate des Stipendiums ausbezahlt zu bekommen. Dazu zählen:

  • Kurzbericht über den Praktikumsaufenthalt
  • Traineeship Certificate / Praktikumszeugnis (Unterschrift der Praktikumsstelle!)
  • EU-Umfrage (Participant Report) im Mobility Tool+
  • Bei Pflicht- und freiwilligen Praktika: Bescheinigung der Hochschule über die Anerkennung

Die Bescheinigung der Hochschule über die Anrechnung und Dokumentation muss von derselben Person (bzw. Funktionsträger*in, falls die Person gewechselt haben sollte) ausgestellt werden, wie das Learning Agreement. Sollten Sie ein freiwilliges Praktikum absolviert haben, so können Sie es sich zwar nicht anrechnen, wohl aber als Zusatzleistung im Transcript of Records aufnehmen lassen. Reichen Sie dazu bitte auch das Traineeship Certificte / Praktikumsbescheinigung ein, die die Gasteinrichtung Ihnen ausgestellt hat. Bitte beachten Sie, dass Sie diese Schritte unbedingt vor Exmatrikulation erledigen müssen, falls Sie Ihr Praktikum am Ende des Studiums absolviert haben sollten.

Derzeit ist es aus technischen Gründen noch nicht möglich, das Praktikum auch im Diploma Supplement zu dokumentieren. Gerne stellen wir Ihnen stattdessen eine Teilnahmebescheinigung auf einer Schmuckurkunde aus. Reichen Sie dazu bitte das Traineeship Certificate / das Praktikumszeugnis der Gasteinrichtung sowie die Bescheinigung der Hochschule per eMail an  erasmus-traineeships(at)uni-ulm.de ein.