Internationales
- 1:
News, Dates & Events. - 2:
Wege ins Ausland.- 2.1:
Bilaterale und Baden-Württemberg Austauschprogramme. - 2.2:
LLP / ERASMUS-Programm (EU). - 2.3:
PROMOS Stipendienprogramm. - 2.4:
Selbstorganisation. - 2.5:
Auslandspraktikum. - 2.6:
Studienabschlussarbeit. - 2.7:
Promotion. - 2.8:
Stipendien und Finanzierung. - 2.9:
Erfahrungsberichte.
- 2.1:
- 3:
Internationale Studierende (Abschluss). - 4:
ERASMUS/EXCHANGE Students. - 5:
PhD/Promotion, (Nachwuchs-) Wissenschaftler/innen. - 6:
Visiting Students. - 7:
German University in Cairo. - 8:
Willkommen in Ulm. - 9:
International Office Team.
Studienabschlussarbeit im Ausland
Grundsätzlich ist es möglich, Studienabschlussarbeiten (Diplom, Bachelor, Master) an Hochschulen bzw. bei Unternehmen im Ausland anzufertigen. Dabei ist zu beachten, dass Studienabschlussarbeiten nach den Regeln der Universität vergeben und bewertet werden, an der man immatrikuliert ist (vgl. Studienordnung u Prüfungsordnung des jeweiligen Studienganges an der Universität Ulm). Dies gilt z. B. für Fristen, Umfang, Anmeldung. Außerdem ist das Thema mit einem Betreuer der Heimatuniversität abzustimmen; er wird die Arbeit auch benoten.
Wie finde ich ein Thema / einen Betreuer im Ausland?
Am einfachsten ist es sicherlich, zunächst an der Heimatuniversität einen Betreuer zu suchen, dessen internationale Forschungskontakte sich für die Anfertigung einer Abschlussarbeit im Ausland nutzen lassen. – Es ist aber auch der umgekehrte Weg denkbar: Thema mit einem Betreuer an einer ausländischen Institution / Unternehmen abstimmen, danach den eigentlichen Betreuer an der Heimathochschule finden – im Fachbereich, dessen Schwerpunkt zum Thema der möglichen Abschlussarbeit passt.
Sind Studiengebühren im Ausland zu entrichten?
Da der Aufenthalt an der Gasthochschule in diesem Fall nicht mehr den Besuch von Lehrveranstaltungen beinhaltet, sind in der Regel keine Studiengebühren zu entrichten.
Ist für außereuropäische Länder ein Studentenvisum notwendig?
Dies ist im Einzelfall mit der Gasthochschule (International Office) zu klären. In der Regel wird bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten zur Einreise ein Studentenvisum benötigt. Zur Beantragung ist unter anderem eine schriftliche Bestätigung des Betreuers der Gasthochschule mit Angabe des Themas der Abschlussarbeit und des vereinbarten Aufenthaltszeitraumes notwendig.
Finanzierungsmöglichkeiten
Gelegentlich geben die aufnehmenden Hochschulen und Unternehmen ein Stipendium oder eine Vergütung. Dies ist jedoch eher selten der Fall.
- ERASMUS-Programm (SMS)
Eine Förderung aus Mitteln des ERASMUS-Programms SMS (Studierendenmobilität Studium) ist möglich, sofern
Sie Ihre Abschlussarbeit an einer Hochschule anfertigen wollen, mit der es einAustauschabkommen in Ihrem Fach gibt und
Sie bislang noch keine Förderung im Rahmen von ERASMUS SMS erhalten haben.Förderbar sind Aufenthalte von mind. 3 bis max. 12 Monaten
Regulärer Bewerbungstermin im ERASMUS-Programm (SMS) ist der 15. Dezember für das darauf folgende akademische Jahr. Auch nachträgliche Bewerbungen sind möglich, sofern es noch freie Plätze gibt und die Meldefrist an der Partnerhochschule noch nicht abgelaufen ist.
Ausführliche Informationen:
Homepage des International Office
- ERASMUS-Programm (SMP)
Mit dem neuen ERASMUS Programm SMP (Studierenden Mobilität Placement) können Praktika in europäischen Unternehmen, aber auch in Forschungseinrichtungen oder ggf. Universitätsinstituten gefördert werden. Damit können auch Aufenthalte in solchen Einrichtungen, die in Art und Umfang einem Praktikum vergleichbar sind und zur Vorbereitung einer Abschlussarbeit dienen (Forschung, Recherche, Datensammlung), durch ERASMUS SMP gefördert werden.
Förderbar sind Aufenthalte von mind. 3 bis max. 12 Monaten.
Bewerbungen sind bis spätestens 14 Tage vor Beginn des Auslandsaufenthalts beim International Office einzureichen.
Ausführliche Informationen:
Homepage des International Office
- PROMOS Stipendium
Früher konnte man sich beim DAAD um ein "Stipendium für kurzfristige Auslandsaufenthalte zur Anfertigung einer Abschlussarbeit" bewerben. Dieses Stipendienprogramm wurde gestrichen. Stattdessen erhalten die Universitäten vom DAAD Gelder, aus denen sie sog. PROMOS-Stipendien vergeben können. Die Universität Ulm vergibt diese Stipendien vorrangig an Studierende zur Anfertigung einer Masterarbeit im Ausland.
Förderbar sind Aufenthalte von mind. 3 bis max. 12 Monaten. Eine Förderung innerhalb Europas aus dem PROMOS-Programm ist nur möglich, wenn ein eine Förderung aus dem ERASMUS-Programm (SMS oder SMP) ausgeschlossen ist.
Bewerbungsfristen:
- 15. Dezember 2012
- 30. April 2013
Ausführliche Informationen:
Homepage des International Office
- Reisekostenzuschuss des International Office
Das International Office verfügt in begrenztem Umfang über Landesmittel, die in Form von Reisekostenzuschüssen an Studierende mit guten bis sehr guten Prüfungsleistungen zur Unterstützung von Auslandsstudienabschnitten im überwiegend außereuropäischen Ausland vergeben werden können.
Bewerben können sich Studierende, die bereits eine Zusage zum Aufenthalt an der ausländischen Institution vorweisen können und keine Förderung von anderer Seite hierfür erhalten (z. B. BAföG, Fulbright Travel Grant, DAAD-Stipendium, o.ä.)
Bewerbungen sind 3 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts beim International Office einzureichen.
Weitere Informationen:
Homepage des International Office
