Internationales
- 1:
News, Dates & Events. - 2:
Wege ins Ausland.- 2.1:
Bilaterale und Baden-Württemberg Austauschprogramme. - 2.2:
LLP / ERASMUS-Programm (EU).- 2.2.1:
Partnerhochschulen und Fächer. - 2.2.2:
Auslandsstudium (SMS).- 2.2.2.1:
ERASMUS SMS 2012/13. - 2.2.2.2:
ERASMUS SMS 2013/14. - 2.2.2.3:
ERASMUS SMS 2014/15.
- 2.2.2.1:
- 2.2.3:
Auslandspraktikum (SMP). - 2.2.4:
Dozentenmobilität (STA). - 2.2.5:
Personalmobilität (STT).
- 2.2.1:
- 2.3:
PROMOS Stipendienprogramm. - 2.4:
Selbstorganisation. - 2.5:
Auslandspraktikum. - 2.6:
Studienabschlussarbeit. - 2.7:
Promotion. - 2.8:
Stipendien und Finanzierung. - 2.9:
Erfahrungsberichte.
- 2.1:
- 3:
Internationale Studierende (Abschluss). - 4:
ERASMUS/EXCHANGE Students. - 5:
PhD/Promotion, (Nachwuchs-) Wissenschaftler/innen. - 6:
Visiting Students. - 7:
German University in Cairo. - 8:
Willkommen in Ulm. - 9:
International Office Team.
Auslandsstudium im Rahmen von Erasmus (SMS)
Mit dem ERASMUS-Programm erhalten Studierende die Möglichkeit, in einem fremden Land zu leben und ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern. Dabei lernen sie das akademische System einer ausländischen Hochschule kennen und profitieren von deren Lehr- und Lernmethoden
Alle Studierenden, die an der Universität Ulm für ein Vollstudium (mit Abschluss) eingeschrieben sind, können sich für einen Studienabschnitt im Ausland im Rahmen des ERASMUS-Programms bewerben, unabhängig von Ihrer Nationalität. (Sogennannte "Zeitstudenten", die nur eine befristete Zulassung an der Universität Ulm haben, die also nur "Gaststudenten/Visiting Students" oder "Austauschstudenten/Exchange Students" sind, sind von einer Teilnahme jedoch ausgeschlossen.)
Es können Studierende aller Niveaus (vom Bachelor über Master bis zur Promotion, ebenso Diplom- und Staatsexamens-Studiengänge) gefördert werden, sofern bis zum Antritt des Auslandsstudiums mindestens ein Studienjahr erfolgreich abgeschlossen wurde. Ein ERASMUS-Aufenthalt im ersten Master-Jahr ist möglich, da mit dem abgeschlossenen Bachelor diese Bedingung erfüllt ist.
Die Förderperiode von ERASMUS beginnt immer am 1. Juni eines Jahres und endet am 30. September des darauf folgenden Jahres. Da sich die Vorschriften, Formulare und Abläufe von Jahr zu Jahr verändern, finden Sie detaillierte Informationen, Merkblätter und Formulare jeweils auf einer gesonderten Seite für Auslandsaufenthalte im
Akademischen Jahr 2012/13 (Bewerbungsfrist: 15. Dezember 2011)
Akademischen Jahr 2013/14 (Bewerbungsfrist: 15. Dezember 2012)
Es können Aufenthalte von mindestens drei Monaten und maximal 12 Monaten gefördert, sofern
- es ein gültiges
Austauschabkommen mit der gewünschten Gasthochschule und im entsprechenden Studienniveau im Studienfach des Bewerbers gibt - die Aufenthalte zwischen dem 1. Juni eines Jahres und dem 30. September des darauffolgenden Jahres beginnen und enden, jedoch max. für die Dauer, die im Austauschabkommen vereinbart ist
Das Programm bietet Studierenden folgende Leistungen:
- Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten (ca. 100 - 150 € / Monat - die Stipendienhöhe ändert sich jährlich)
- Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
- Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes
- Teilnahme an vorbereitenden ERASMUS-Intensivsprachkursen in sogenannten seltener gesprochenen Sprachen (EILC) mit separatem Stipendium möglich
- Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
ERASMUS Studentencharta (pdf)
LLP/ERASMUS
Allgemeine Öffnungszeiten - neu!!
Abgabe/Abholung von Unterlagen
Allgemeine Fragen (Helpdesk)
Mo, Mi, Do, Fr 9:00 - 14:00
Di 9:00 - 17:00
Beratungszeiten zu Austauschprogrammen
Dienstag 13:30 - 17:00
Donnerstag 9:00 - 11:30
Keine Terminvereinbarung erforderlich
ERASMUS Programm:
Keine Beratung am Donnerstag, 20. Juni 2013
Fachbezogene Beratung
Das International Office berät sie zu allgemeinen Fragen bzgl. des ERASMUS-Programms.
Fragen zu Studieninhalten und Studienorganisation klären Sie bitte mit dem zuständigen
ERASMUS-Fachkoordinator.
Für Fragen zur Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen sind die jeweiligen Prüfungsausschüsse zuständig.

