Internationales
- 1:
News, Dates & Events. - 2:
Wege ins Ausland.- 2.1:
Bilaterale und Baden-Württemberg Austauschprogramme. - 2.2:
LLP / ERASMUS-Programm (EU).- 2.2.1:
Partnerhochschulen und Fächer. - 2.2.2:
Auslandsstudium (SMS). - 2.2.3:
Auslandspraktikum (SMP). - 2.2.4:
Dozentenmobilität (STA). - 2.2.5:
Personalmobilität (STT).
- 2.2.1:
- 2.3:
PROMOS Stipendienprogramm. - 2.4:
Selbstorganisation. - 2.5:
Auslandspraktikum. - 2.6:
Studienabschlussarbeit. - 2.7:
Promotion. - 2.8:
Stipendien und Finanzierung. - 2.9:
Erfahrungsberichte.
- 2.1:
- 3:
Internationale Studierende (Abschluss). - 4:
ERASMUS/EXCHANGE Students. - 5:
PhD/Promotion, (Nachwuchs-) Wissenschaftler/innen. - 6:
Visiting Students. - 7:
German University in Cairo. - 8:
Willkommen in Ulm. - 9:
International Office Team.
Weiterführende Links
Dozentenmobilität im Rahmen von Erasmus
ERASMUS fördert Gastdozenturen an
europäischen Partnerhochschulen, die im Besitz einer
ERASMUS Universitätscharta sind. Die Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden. Die Lehraufenthalte müssen mindestens fünf Unterrichtsstunden umfassen und dürfen höchstens sechs Wochen dauern.
Antragsteller müssen an der Universität Ulm angestellt und in der Lehre tätig sein. Auf Wunsch unterstützt das International Office Interessenten bei der Kontaktaufnahme mit Partnerhochschulen zur Vorbereitung eines solchen Lehraufenthaltes. Alles weitere ist vom Bewerber selbstständig zu organisieren (Reise, Unterbringung, Abstimmung des Unterrichtsprogramms).
Um frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem International Office wird gebeten, um abzuklären, ob ausreichend Fördermittel für eine geplante Maßnahme zur Verfügung stehen und ob der geplante Auslandsaufenthalt den Förderkriterien entspricht.
ERASMUS STA 2012/13
Je nach tatsächlicher Dauer der geförderten Mobilitäten können im akademischen Jahr 2012/13 voraussichtlich 5-8 Aufenthalte zu Unterrichtszwecken an
ERASMUS-Partnerhochschulen im Rahmen von ERASMUS STA gefördert werden, die zwischen dem 1. Juni 2012 und dem 30. September 2013 beginnen und enden.
Die max. Zuschusshöhe bemisst sich nach der Anzahl der Tage, an denen unterrichtet wird plus An- und Abreise. Für einen Aufenthalt von 5 Unterrichtstagen sowie 2 zusätzlichen Reisetagen können max. € 1.000 bewilligt werden. Aufenthalte bis zu 6 Wochen sind theoretisch förderbar; aufgrund des knappen Budgets sind die Zuschüsse jedoch auf max. € 1.000 begrenzt. Tage, an denen weder unterrichtet noch gereist wird, können weder bei der Berechnung der Zuschusshöhe noch bei der Erstattung der Kosten (Übernachtung und Tagegelder) berücksichtigt werden. Die Abrechnung erfolgt nach Landesreisekostengesetz (LRKG).
Vor Antritt des Auslandsaufenthalts
Antrag auf Förderung eines Auslandsaufenthalts im Rahmen der ERASMUS Dozentenmobilität (doc)
Muss vom Antragsteller sowie vom zuständigen
ERASMUS Fachkoordinator unterschrieben sein.
Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise (pdf)
Muss vom Antragsteller sowie vom Vorgesetzten unterschrieben sein. Unter Buchungsstelle "ERASMUS STA" eintragen.
Teaching Agreement (doc)
Das Teaching Agreement (Unterrichtsprogramm) muss mit der aufnehmenden Einrichtung vereinbart werden und vom Antragsteller, von einem Vertreter der aufnehmenden Hochschule sowie vom hiesigen
ERASMUS Fachkoordinator unterschrieben sein.
ERASMUS Fachkoordinatoren und Fächercodes
Vollständige Unterlagen bitte bis spätestens 4 Wochen vor Antritt des Auslandsaufenthalts beim International Office einreichen. Wenn die Maßnahme förderfähig ist, erhält der Bewerber einen Bescheid und eine Annahmeerklärung, die unterschrieben an das International Office zurück gesandt werden muss.
Ab dem Zeitpunkt, zu dem die Annahmeerklärung im International Office vorliegt, können Ausgaben für die betreffende Auslandsmobilität erstattet werden, z.B. Auslagen für Flug- oder Hotelbuchungen. Es müssen die Originalrechnungen eingereicht werden. Bitte keine Auslagen aus Abteilungsmitteln zwischenfinanzieren!
Mit der Teilnahme am ERASMUS-Programm ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Es besteht die Möglichkeit, auf eigene Kosten an der
Gruppenversicherung des DAAD teilzunehmen. Auskunft bei der Versicherungsstelle des DAAD (Tel. 0228-882-294).
Sondermittel
Personen mit Kindern können auf Antrag zusätzliche Fördermittel (pro Kind) erhalten. Die Beträge sind nach Zahl der Kinder und festgelegter Fördersätze pro Gastland gestaffelt.
Antrag auf Sondermittel für Dozenten mit Kindern (doc)
Personen mit Behinderung können auf Antrag zusätzliche Fördermittel erhalten. Dabei werden jedoch nur durch den Auslandsaufenthalt bedingte Mehrkosten, die nicht durch nationale Stellen (wie z.B. Krankenkasse, Sozialämter, Landschaftsverbände) abgedeckt sind, bezuschusst werden.
Antrag auf Sondermittel für Dozenten mit Behinderung (doc)
Diese Anträge sollten spätestens zwei Monate vor Antritt des Auslandsaufenthalts über das International Office beim DAAD eingereicht werden.
An der Gasthochschule
Mit dem Bewilligungsbescheid erhalten die Bewerber einen Vordruck "Letter of Confirmation for Teaching Assignment". Diese Anwesenheitsbescheinigung muss von der aufnehmenden Einrichtung unterschrieben und zusammen mit dem Abschlussbericht und der Reisekostenabrechnung spätestens 4 Wochen nach Beendigung des Auslandsaufenthalts beim International Office eingereicht werden.
Nach Beendigung des Auslandsaufenthalts
Folgende Unterlagen sind innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung des Auslandsaufenthalts beim International Office einzureichen:
Letter of Confirmation for Teaching Assignment (s.o.)
Erfahrungsbericht (doc)
Antrag auf Reisekostenabrechnung (pdf)
1 Original - 2 Kopien
mit sämtlichen Originalbelegen, einschl. Bahn- oder Flugtickets (mit Boarding Pass)
LLP/ERASMUS
Kontakt
Dr. Sabine Habermalz
ERASMUS Hochschulkoordinatorin
Albert-Einstein-Allee 5
D-89081 Ulm
Fax: +49 (0)731/50-22016
Einladung von Dozenten von Partnerhochschulen
Wenn es ein gültiges ERASMUS-Abkommen für Dozentenaustausch gibt, können auch Kollegen von Partnerhochschulen zu Lehraufenthalten an die Universität Ulm eingeladen werden. Gastdozenten beantragen ihre Förderung grundsätzlich bei ihrer Heimathochschule (nicht an der Gasthochschule).
Einladung von Mitarbeitern von Unternehmen
Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, Mitarbeiter von Unternehmen aus einem
ERASMUS-Teilnehmerland für eine Kurzzeitdozentur (min. 5 Unterrichtsstunden) an die Universität Ulm einzuladen. In diesem Fall ist der Mobilitätszuschuss durch das International Office der Universität zu beantragen. Modalitäten und Formulare auf Anfrage.
Betreuung der Gastdozenten
Grundsätzlich ist die einladende/aufnehmende Abteilung für die Betreuung der Gastdozenten zuständig, insbesondere für Organisation und Ankündigung der Lehrveranstaltung.
Das International Office kann bei der Reservierung von Unterkunft behilflich sein. Auf Anfrage versuchen wir auch, einen Tutor für eine Stadt- und Campusführung zu stellen. Gerne stehen wir für ein Informationsgespräch mit dem Gast zur Verfügung.
Die Anwesenheitsbescheinigung (Letter of Confirmation for Teaching Assignment) muss nicht zwangsläufig vom ERASMUS Fachkoordinator oder der ERASMUS Hochschulkoordinatorin unterschrieben werden. Dies richtet sich nach den Anforderungen der Heimathochschule des Gastes. Wenn diese Bescheinigung von der gastgebenden Abteilung ausgestellt wird, bitte eine Kopie an das International Office senden, damit wir einen Überblick über stattgefundene Incoming Mobilitäten haben.

