Das PROMOS Stipendienprogramm

Das PROMOS-Programm ist ein neues Stipendienprogramm des DAAD, finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), das den Universitäten erlaubt, eigene Schwerpunkte bei den geförderten Aktivitäten zu setzen. 

Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Stipendienmittel ist sehr begrenzt, so dass u.U. nicht alle qualifizierten Bewerber ein Stipendium erhalten werden. Den Interessenten wird daher empfohlen, in jedem Fall auch noch bei einer anderen Förderorganisation einen Antrag zu stellen, sofern dies möglich ist. Stipendien und Finanzierung. Bitte beachten Sie, dass der DAAD mit dem Start von PROMOS eine Reihe von bisherigen Förderprogrammen eingestellt hat.

Wer und was kann gefördert werden?

Gefördert werden können deutsche Studierende (bzw. Studierende, die deutschen Studierenden gleichgestellt sind gem. der Definition beim BAFöG), die an der Universität Ulm für ein Studium mit Abschluss immatrikuliert sind.

Förderbar sind selbstorganisierte Auslandsaufenthalte von mindestens 3 bis maximal 6 Monaten Dauer. Eine Verlängerung der Förderung ist nicht möglich.

Eine Förderung durch PROMOS im unmittelbaren Anschluss an ein anderes DAAD Stipendium in der gleichen Studienphase (z. B. ISAP Studienstipendium, anschließend PROMOS Masterarbeit) ist ausgeschlossen!

Bewerben können sich

  • Studierende in Master-Studiengängen für einen selbstorganisierten Auslandsaufenthalt zur Vorbereitung/Anfertigung einer Master-Arbeit an einer ausländischen Hochschule, Forschungseinrichtung oder einem Unternehmen (weltweit*)
  • Studierende der Humanmedizin für ein selbstorganisiertes PJ-Tertial (weltweit*)

Die Förderung für selbstorganisierte Semesteraufenthalte im Master/Klinik muss vorläufig ausgesetzt werden.

*Bei Aufenthalten an einer Hochschule oder sonstigen Einrichtung in einem am ERASMUS-Programm teilnehmenden Land ist vorab mit dem International Office zu klären, ob ein solcher Aufenthalt nicht im Rahmen von ERASMUS SMP bzw. ERASMUS SMS förderfähig wäre bzw. ggf. über den Abschluss eines ERASMUS-Austauschabkommens mit dieser Hochschule verhandelt werden müsste. Wenn eine Förderung über ERASMUS möglich ist, darf nicht über PROMOS gefördert werden.

Eine Förderung von Kongressreisen ist durch die Programmrichtlinien explizit ausgeschlossen. Darüber hinaus hat sich die Universität Ulm entschieden zu geringer Fördermittel,Teilnahme an Sprachkursen, Fachkursen bzw. Summer Schools nicht zu fördern.

Studierende müssen während der gesamten Laufzeit Ihrer Förderung durch ein PROMOS-Stipendium immatrikuliert bleiben. Sie können sich jedoch auf Antrag beim Studiensekretariat beurlauben bzw. von Studiengebühren befreien lassen.

Aufenthalte in Neuseeland: aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem neuseeländischen Bildungsministerium und dem DAAD müssen auch PROMOS-Stipendiaten nur die günstigeren Studiengebühren für Inländer ("in-state tuition" oder "domestic fee") entrichten. Dies ist aber vor Beginn des Aufenthalts mit der Gasthochschule zu klären. Studiengebühren können nicht aus PROMOS übernommen werden!

Informationen zur Selbstorganisation von Auslandsaufenthalten.

Förderleistungen

Ausgewählte Studierende erhalten ein monatliches Teilstipendium und/oder eine Reisekostenpauschale. Studierende, die während dieses Auslandsaufenthalts BAFöG beziehen, erhalten ein Teilstipendium, jedoch keine Reisekostenpauschale. 

Teilstipendien sowie Reisekostenzuschüsse sind nach Zielland gestaffelt, die Reisekostenzuschüsse variieren je nach Aufenthaltsdauer (bis 3 Monate / mehr als 3 bis 6 Monate). Teilstipendienraten bis € 300/Monat sind beim BAFöG anrechnungsfrei; darüber hinausgehende Förderungen können ggf. auf das Auslands-BAFöG angerechnet werden.

Aufgrund sehr begrenzter Fördermittel im PROMOS-Programm können die Auslandsaufenthalte zumeist nicht in voller Länger gefördert werden. D.h., dass für einen 6-monatigen Aufenthalt das PROMOS-Stipendium i.d.R. nur für 3-4 Monate gezahlt werden kann.

Studiengebühren an der Gasthochschule können nicht übernommen werden.

Übersicht Förderleistungen 2011

Bewerbung

Bewerbungsfristen:

  • 15. Dezember 2011
  • 30. April 2012
  • 31. August
  • 15. Dezember 2012

Anmerkung: es ist durchaus möglich, sich zu einem früheren Termin zu bewerben, selbst wenn ein Auslandsaufenthalt erst in einem späteren Zeitfenster beginnt, wenn zu der früheren Bewerbungsfrist bereits eine vollständige Bewerbung eingereicht werden kann. Da die Stipendienmittel sehr begrenzt sind, erhöhen sich dadurch die Chancen, eine Förderung zu erhalten.

Einzureichende Unterlagen:

Welche Unterlagen im Einzelfall eingereicht werden müssen, variiert je nach Zielgruppe. Eine Übersicht finden Sie auf den jeweiligen Checklisten, die Sie bitte als Deckblatt zusammen mit den restlichen Bewerbungsunterlagen einreichen:

Masterarbeit im Ausland
PJ-Tertial im Ausland

Online-Bewerbung

Zugang zur Online Bewerbung

Anlagen zur Bewerbung - Formular Download

Statement of Motivation
Learning Agreement (alle Fächer außer Humanmedizin)
Learning Agreement (Medizin - PJ)
Gutachten und Hinweise zum Gutachten

Nach Nominierung für das DAAD PROMOS Teilstipendium

Nominierte Studierende erhalten einen Zuwendungsbescheid und eine Verpflichtungserklärung, die sie unterschreiben und im International Office einreichen müssen.

Hinweis: Mit der Teilnahme am PROMOS-Stipendienprogramm ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Geförderte Studierende haben jedoch die Möglichkeit, über den DAAD eine Versicherung abzuschließen.

Es kommen insbesondere folgende Tarife in Betracht:
720 (Deutsche Praktikanten ins Ausland)
726 (Deutsche Studierende und Doktoranden ins europäische Ausland)
750 (Deutsche Studierende & Doktoranden weltweit)

Broschüren mit Angeboten anderer Versicherer erhalten Sie auf Anfrage im International Office.

Siehe auch Allgemeine Informationen zu Versicherungsschutz im Ausland.

Nach Ankunft an der Gasthochschule

Arrival Confirmation 

(innerhalb einer Woche nach Ankunft von der Gasteinrichtung bestätigen und an das International Office faxen lassen)

Learning Agreement Modifications

(bei Änderung des Studienvorhabens innerhalb von vier Wochen nach Studienbeginn an das International Office schicken zur Weiterleitung an den Prüfungsausschussvorsitzenden bzw. Studiendekanat Medizin - Rücksendeadresse bzw. Fax oder eMail angeben)

Zum Ende des fachbezogenen Auslandsaufenthaltes

Attendance Confirmation

(zeitnah von der Gasteinrichtung bestätigen lassen - nicht mehr als eine Woche vor oder nach Beendigung des fachbezogenen Auslandsaufenthalts - Verlängerungen des Aufenthaltes am Gastort/im Gastland wirken nicht fristverlängernd und sind bei der Bestätigung der Dauer des Auslandsaufenthalts nicht einzurechnen)

Nach Abschluss des Auslandsaufenthalts

Innerhalb eines Monats nach Beendigung des fachbezogenen Auslandsaufenthalts müssen folgende Unterlagen im International Office eingereicht werden:

(Verlängerung des Aufenthalts aus privaten Gründen oder Urlaub haben keine fristaufschiebende Wirkung!)

Allgemeine Öffnungszeiten

Abgabe/Abholung von Unterlagen
Allgemeine Fragen (Helpdesk)
Mo - Do 9:00 - 15:30
Freitags geschlossen

Kontakt

Martina Lau
PROMOS Koordinatorin

Albert-Einstein-Allee 5
D-89081 Ulm

Fax: +49 (0)731/50-22016

Beratung zum PROMOS-Programm

Dienstag 13:30 - 15:30