Internationales
- 1:
News, Dates & Events. - 2:
Wege ins Ausland.- 2.1:
Bilaterale und Baden-Württemberg Austauschprogramme. - 2.2:
LLP / ERASMUS-Programm (EU). - 2.3:
PROMOS Stipendienprogramm.- 2.3.1:
Förderung. - 2.3.2:
Bewerbung. - 2.3.3:
Nominierung und Aufenthalt.
- 2.3.1:
- 2.4:
Selbstorganisation. - 2.5:
Auslandspraktikum. - 2.6:
Studienabschlussarbeit. - 2.7:
Promotion. - 2.8:
Stipendien und Finanzierung. - 2.9:
Erfahrungsberichte.
- 2.1:
- 3:
Internationale Studierende (Abschluss). - 4:
ERASMUS/EXCHANGE Students. - 5:
PhD/Promotion, (Nachwuchs-) Wissenschaftler/innen. - 6:
Visiting Students. - 7:
German University in Cairo. - 8:
Willkommen in Ulm. - 9:
International Office Team.
Nach Nominierung für das DAAD PROMOS Teilstipendium
Nominierte Studierende erhalten nach der Auswahlsitzung einen Zuwendungsbescheid und eine Verpflichtungserklärung, die sie unterschreiben und vor der Abreise im International Office einreichen müssen.
Versicherung
Hinweis: Mit der Teilnahme am PROMOS-Stipendienprogramm ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Geförderte Studierende haben jedoch die Möglichkeit, über den
DAAD eine Versicherung abzuschließen.
Es kommen insbesondere folgende Tarife in Betracht:
720 (Deutsche Praktikanten ins Ausland)
726 (Deutsche Studierende und Doktoranden ins europäische Ausland)
750 (Deutsche Studierende & Doktoranden weltweit)
Broschüren mit Angeboten anderer Versicherer erhalten Sie auf Anfrage im International Office.
Siehe auch
Allgemeine Informationen zu Versicherungsschutz im Ausland.
Nach Ankunft an der Gasthochschule
(innerhalb einer Woche nach Ankunft von der Gasteinrichtung bestätigen und an das International Office faxen lassen)
Learning Agreement Modifications
(bei Änderung des Studienvorhabens innerhalb von vier Wochen nach Studienbeginn an das International Office schicken zur Weiterleitung an den Prüfungsausschussvorsitzenden bzw. Studiendekanat Medizin - Rücksendeadresse bzw. Fax oder eMail angeben)
Zum Ende des fachbezogenen Auslandsaufenthaltes
(zeitnah von der Gasteinrichtung bestätigen lassen - nicht mehr als eine Woche vor oder nach Beendigung des fachbezogenen Auslandsaufenthalts - Verlängerungen des Aufenthaltes am Gastort/im Gastland wirken nicht fristverlängernd und sind bei der Bestätigung der Dauer des Auslandsaufenthalts nicht einzurechnen)
Nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes
Innerhalb eines Monats nach Beendigung des fachbezogenen Auslandsaufenthalts müssen folgende Unterlagen im International Office eingereicht werden:
- Attendance Confirmation (Original)
- Transcript of Record (Kopie)
Erfahrungsbericht (elektronisch an
promos@uni-ulm.de)
(Verlängerung des Aufenthalts aus privaten Gründen oder Urlaub haben keine fristaufschiebende Wirkung!)
Allgemeine Öffnungszeiten - neu!!
Abgabe/Abholung von Unterlagen
Allgemeine Fragen (Helpdesk)
Mo, Mi, Do, Fr 9:00 - 14:00
Di 9:00 - 17:00
Beratung zum PROMOS-Programm
Dienstag 13:30 - 17:00
