Internationales
- 1:
News, Dates & Events. - 2:
Wege ins Ausland.- 2.1:
Bilaterale und Baden-Württemberg Austauschprogramme. - 2.2:
LLP / ERASMUS-Programm (EU). - 2.3:
PROMOS Stipendienprogramm. - 2.4:
Selbstorganisation. - 2.5:
Auslandspraktikum. - 2.6:
Studienabschlussarbeit. - 2.7:
Promotion. - 2.8:
Stipendien und Finanzierung.- 2.8.1:
Reisekostenzuschuss. - 2.8.2:
Baden-Württemberg- STIPENDIUM.
- 2.8.1:
- 2.9:
Erfahrungsberichte.
- 2.1:
- 3:
Internationale Studierende (Abschluss). - 4:
ERASMUS/EXCHANGE Students. - 5:
PhD/Promotion, (Nachwuchs-) Wissenschaftler/innen. - 6:
Visiting Students. - 7:
German University in Cairo. - 8:
Willkommen in Ulm. - 9:
International Office Team.
Reisekostenzuschuss
Das International Office verfügt in begrenztem Umfang über Landesmittel, die in Form von Reisekostenzuschüssen an Studierende mit guten bis sehr guten Prüfungsleistungen zur Unterstützung von individuell organisierten Auslandsstudienabschnitten im überwiegend außereuropäischen Ausland vergeben werden können.
Bewerben können sich Studierende frühestens 3 Monate vor dem geplanten Beginn des Auslandsstudienabschnittes. Bewerber müssen bereits eine Zusage zum Aufenthalt an der ausländischen Institution vorweisen können und dürfen keine andere Förderung hierfür erhalten (z. B. BAföG, Fulbright Travel Grant, DAAD-Stipendium, Deutscher Famulantenaustausch etc...).
Ausgeschlossen von der Förderung sind in der Regel:
- Auslandsaufenthalte, die kürzer als 8 Wochen sind
- Teilnehmer in bilateralen und Baden-Württemberg-Austauschprogrammen;
- Studienaufenthalte im Ausland, die dort einen Abschluss vorsehen;
- bezahlte Praktika (monatl. Einkommen höher als 500 Euro). Kostenlose Unterkunft am Praktikumsort wird anteilig u regionenbezogen als Einkommen angerechnet.
Bewerbungszeitpunkt
3 Monate vor Beginn des Auslandsabschnittes.
Das International Office entscheidet vierteljährlich über die Vergabe von Zuschüssen. Alle BewerberInnen werden per email benachrichtigt, d. h. sie können mit einer Entscheidung im Februar / März bzw. April / Mai bzw. Juli / August bzw. Oktober / November rechnen. Von den geförderten Studierenden wird erwartet, dass sie spätestens einen Monat nach Ende des Auslandsstudienabschnittes dem International Office einen Erfahrungsbericht vorlegen.
Antragsformular (pdf)
