Arztbesuch / Ärztinnenbesuch

  • Im Krankheitsfall geht man in Deutschland immer erst zum/r Allgemeinarzt/-ärztin. In die Ambulanz einer Klinik geht man nur im Notfall, nachts oder am Wochenende, wenn der Allgemeinarzt/-ärztin nicht erreichbar ist.
  • Eine Liste mit Allgemeinärzt/inn/en finden Sie in den Gelben Seiten oder auch unter www.ulmer-aerzte.de. Lassen Sie sich am besten von Nachbar*innen oder anderen Kommiliton*innen eine*n Arzt/Ärztin empfehlen, noch bevor Sie krank werden.
  • Achten Sie bei der Arzt-/Ärztinnenauswahl darauf, dass er/sie gesetzlich versicherte Patient/inn/en annimmt (Schriftzug „Alle Kassen“ auf dem Namensschild). Ansonsten werden Sie wie ein*e Privatpatient*in behandelt und bekommen von Ihrer Krankenkasse nicht alle Kosten erstattet, wenn Sie gesetzlich versichert sind.
  • Bringen Sie bei jedem Arzt-/Ärztinnenbesuch Ihre Krankenkassen- oder EHIC-Karte mit.
  • Bei jedem ersten Besuch in einem Quartal müssen Sie 10,00 € Praxisgebühr bezahlen. Heben Sie die Quittung dafür gut auf: Sie dient als Beleg dafür, dass Sie beim nächsten Besuch im gleichen Quartal nicht noch einmal zahlen müssen.
  • Ausnahme: Zahnärzt/inn/e/n. Sie können nicht an eine*n Zahnarzt/-ärztin überwiesen werden und müssen dort ebenfalls 10,00 € Praxisgebühr bezahlen.
  • Der/die Allgemeinarzt/-ärztin wird Sie bei Bedarf an eine*n Facharzt/-ärztin oder ins Krankenhaus überweisen. Wenn Sie ohne Überweisung zu einem/r Facharzt/-ärztin gehen, müssen Sie auf jeden Fall noch einmal 10,00 € bezahlen. Der/die Facharzt/-ärztin kann Sie an eine*n weitere/n Facharzt/-ärztin überweisen.
  • Falls Sie einmal ins Krankenhaus zur stationären Behandlung überwiesen werden, so beträgt die Zuzahlung dort 10,00 € pro Tag, jedoch nur für maximal 28 Tage im Jahr.

Medikamente

  • Sie erhalten alle benötigten Medikamente in einer Apotheke. Oft finden Sie eine Apotheke in der Nähe eines/r Allgemeinarztes/-ärztin.
  • Die Zuzahlung für vom/von der Arzt/Ärztin verschriebene Medikamente beträgt in der Regel 5,00 - 10,00 €.