Bürgeramt / Ausländerbehörde

Sie müssen sich innerhalb einer Woche nach Ankunft in Ulm oder Neu-Ulm beim Einwohnermeldeamt der jeweiligen Stadt anmelden.
Informationen zum Ausländerrecht finden Sie hier (nur Deutsch).

Wohnort Ulm

Stadt Ulm (Bürgerdienste)
Kornhausplatz 4
89073 Ulm

Abteilung Melde- und Ausländerwesen, Dienstleistungszentren
Sachgebiet Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen

Studierende, die in Ulm wohnen, müssen sich hier anmelden. Zusätzlich müssen Studierende aus Nicht-EU-Staaten ihr vorläufiges Visum vorlegen und eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Wohnort Neu-Ulm

Bürgerbüro der Stadt Neu-Ulm
Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm

Anmeldung

Landratsamt Neu-Ulm
Kantstraße 8
89231 Neu-Ulm

Öffnungszeiten
Anschrift

Studierende, die in Neu-Ulm wohnen, müssen sich im Bügerbüro anmelden (auch wenn sie in an der Uni Ulm oder der Hochschule Ulm studieren). Als Nicht-EU-Angehörige/r müssen Sie sich im Bürgerbüro anmelden und im Landsratamt eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Sie müssen den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis im Bürgerbüro stempeln lassen und damit zur Ausländerbehörde im Landratsamt gehen. Dort müssen Sie Ihr Visum vorlegen und den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis abgeben. EU Bürger/innen bekommen im Landratsamt oder im Bürgerbüro eine Freizügigkeitsbescheinigung bei Vorlage des Ausweises.

Wohnort außerhalb von Ulm und Neu-Ulm

Melden Sie sich im Rathaus Ihrer Stadt an und fragen Sie dort nach den weiteren Schritten bzw. informieren Sie sich auf der Homepage Ihres Wohnortes.

Benötigte Dokumente bei der Anmeldung

  • Personalausweis (bei EU-Staaten)/Reisepass (bei Nicht-EU-Staaten)
  • Immatrikulationsbescheinigung oder die Zulassung zum Studium (die Immatrikulationsbescheinigung muss dann noch nachgereicht werden)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • 2 biometrische Passfotos
  • Finanzierungsnachweis (zum Beispiel eine Stipendienbescheinigung oder eine Erklärung Ihrer Eltern, mit wie viel Geld Sie pro Monat finanziell unterstützt werden - mindestes jedoch mit 670,00 € (entspricht dem Bafög-Höchstsatz)
  • Mietvertrag

Wenn Sie in Ulm wohnen werden, bringen Sie schon das ausgefüllte Anmeldeformular mit zur Anmeldung bei der Stadt Ulm – wenn Sie in Neu-Ulm wohnen, brauchen Sie das nicht zu machen, da die Anmeldung elektronisch erfolgt. Nicht-EU-Bürger*innen müssen außerdem den ausgefüllten „Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung“ und das vorläufige Visum vorlegen. 

Wenn Sie in Ihr Heimatland zurückkehren, müssen Sie sich dort, wo Sie sich angemeldet haben, auch wieder abmelden. Bei einem Umzug innerhalb von Ulm oder innerhalb von Neu-Ulm müssen Sie Ihre neue Anschrift der Stadt Ulm beziehungsweise dem Bürgerbüro der Stadt Neu-Ulm mitteilen.

Wenn Sie Student*in im ersten Semester sind (Ersteinschreibung) und sich das erste Mal in Ulm mit Ihrem Hauptwohnsitz melden, bekommen Sie von der Stadt einmalig ein Semesterticket (für öffentliche Verkehrsmittel) geschenkt.

Benötigte Dokumente zur Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels

Zur Beantragung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels müssen Sie persönlich ca. 4-8 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit Ihrer bisherigen Aufenthaltserlaubnis erscheinen. Sind Sie in Ulm gemeldet, müssen Sie zum Einwohnermeldeamt – Abteilung Melde- und Ausländerwesen (Kornhausplatz 4; 89073 Ulm) gehen, wohnen Sie in Neu-Ulm gehen Sie bitte zum Landratsamt- Ausländerbehörde (Kantstrasse 8; 89231 Neu-Ulm). Im Zuge der Antragstellung werden Ihre Fingerabdrücke genommen und auf dem eAT gespeichert.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • ein biometrisches Passfoto
  • Ihren Reisepass
  • für Neu-Ulm: Ihre Meldebestätigung