Versicherungspflicht

  • In Deutschland besteht für alle Studierende grundsätzlich Krankenversicherungspflicht. Das heißt, Sie müssen für die Immatrikulation an einer Hochschule die Versicherungsbescheinigung einer Krankenversicherung (gesetzliche oder private) vorlegen. Ohne diesen Nachweis können Sie nicht anfangen zu studieren! 
  • Studierende können günstig bei einer gesetzlichen Krankenkasse eine studentische Krankenversicherung abschließen. Seit dem 01.04.2011 liegen die Monatsbeiträge für Studierende, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, bei 76,41 € pro Monat (458,46 € pro Semester an der Hochschule Neu-Ulm) und für den Rest der Studierenden bei 77,90 € pro Monat (467,40 € pro Semester an der Hochschule Neu-Ulm).
    Ausnahmen:
    • Studierende, die das 30. Lebensjahr vollendet haben
    • Studierende, die bereits ihr 14. Semester abgeschlossen haben
    • Doktoranden
      Diese Studierenden müssen sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern oder sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse „freiwillig“ versichern (höhere Beiträge als die studentische Krankenversicherung). Die Tarife der privaten Krankenversicherungen werden individuell berechnet und können stark variieren.Studierende, die das 30. Lebensjahr vollendet haben

    Möchten sich Studierende unter 30 Jahren privat versichern, benötigen zur Immatrikulation eine Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Befreiung ist innerhalb eines Studienaufenthalts in Deutschland irreversibel. Das bedeutet, dass man danach nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse aufgenommen wird.

    Studierende aus Ländern mit Sozialabkommen mit Deutschland

    Alle Studierenden aus EU-Ländern und aus Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Türkei, Tunesien und den früheren Staaten Jugoslawiens müssen keine Krankenversicherung in Deutschland abschließen, wenn Sie eine Krankenversicherung in Ihrem Heimatland besitzen. Besorgen Sie sich einen Nachweis über Ihre Krankenversicherung und beantragen sie die EHIC (European Health Insurance Card) bei Ihrer Versicherung. 

    Studierende, die die Versicherung ihres Heimatlandes in Deutschland benutzen möchten

    Alle anderen Studierenden mit privater Krankenversicherung in ihrem Heimatland müssen einen Nachweis (in Deutsch oder Englisch) erbringen, dass ihre Krankenkasse alle Kosten in Deutschland übernimmt. Damit können Sie sich in Deutschland bei einer gesetzlichen Krankenkasse von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Eine Reiseversicherung ist hierfür nicht ausreichend.

    Gesetzliche Krankenkassen

    Es gibt in Ulm/Neu-Ulm viele gesetzliche Krankenversicherungsgesellschaften. Sie können wählen, bei welcher Krankenkasse Sie sich versichern lassen möchten.

    • Techniker Krankenkasse (TK), Hirschstrasse 21, 89073 Ulm
      Ansprechpartner: Herr Michel Jaquet, Tel.: +49 (0)731/9642157,  0151/14534978, www.tk.de/vt/michel.jaquet
    • Allgemeine Ortskrankenkasse Ulm (AOK), Pfauengasse 24, 89073 Ulm, www.aok-bw.de
      Für Ulm: Tel.: +49 (0)731/168-880
      Ansprechpartner für die Hochschule Neu-Ulm: Herr Craven, Tel.: +49 (0)8221/94369
    • Barmer Ersatzkasse, Münchner Straße 17, 89073 Ulm, Tel.: +49 (0)800/332060340, www.barmer.de
    • Deutsche Angestellten Krankenkasse, Bahnhofstr. 17, 89073 Ulm, Tel.: +49 (0)731/7157880, www.dak.de

    Die TK bietet ihren Service während des Semesters und der Orientierungswochen auch auf dem Campus an. Fragen Sie Ihr Akademisches Auslandsamt/International Office nach den Terminen.

    Private Krankenversicherungen

    Ab dem 30. Lebensjahr bzw. ab dem 15. Fachsemester ist nur noch eine Versicherung bei einer privaten Krankenkasse oder bei einer „freiwilligen“ Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse möglich (höhere Beiträge als die „studentische Versicherung“). Die Tarife der privaten Krankenversicherungen werden individuell berechnet und können stark variieren.

    Studierende, die aus den EU/EWR-Staaten und der Schweiz kommen und bei einer privaten Krankenkasse versichert sind, müssen bei der Immatrikulation in Deutschland eine Bestätigung ihrer Krankenkasse vorlegen. Im Krankheitsfall müssen alle ärztlichen Leistungen und Medikamente in Deutschland im Voraus selbst bezahlt und anschließend mit der Krankenkasse im Herkunftsland abgerechnet werden.

    Günstige private Krankenversicherungen kann sind in unter anderem in folgenden Online-Börsen zu finden:
    www.studentenwerke.de
    www.testberichte.de
    www.test.de (PKV-344-Tarife-im-Test, 2006, kostenfrei)
    www.test.de (PKV-Massgeschneiderte-Angebote, 2011, kostenpflichtig)

    Private Reise- oder Notfallversicherungen werden ebenfalls NICHT als Studentenkrankenversicherung anerkannt. Zwar sind die oft für die Beantragung eines Visums nötig, doch reicht das für die Immatrikulation und die Ausländerbehörde nicht aus.