Mathematik und Wirtschaftswissenschaften
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Studium und Lehre. - 2:
Forschung. - 3:
Institute und Einrichtungen. 4: - 5:
Gremien und Prüfungswesen.- 5.1:
Dekanat. - 5.2:
Fakultätsrat. 5.3: - 5.4:
Studentische Organisationen. 5.5: - 5.6:
Studienkommission Mathematische Studiengänge. - 5.7:
Studienkommission Wirtschaftswissenschaften. - 5.8:
Gemeinsame Kommission und Studienkommission CSE. 5.9: - 5.10:
Prüfungsausschuss Mathematik / Wirtschaftsmathematik / Finance. - 5.11:
Prüfungsausschuss Wirtschaftswissenschaften. - 5.12:
Prüfungsausschuss Mathematische Biometrie. - 5.13:
Prüfungsausschuss CSE. 5.14: - 5.15:
Promotionsausschuss Dr. rer. nat.. - 5.16:
Promotionsausschuss Dr. rer. pol..
- 5.1:
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Über uns. 7: - 8:
Kontakt.
Promotionsausschuss Dr. rer. pol.
Promotionssekretariat für den Dr. rer. pol.
Barbara Graf- Helmholtzstraße 22
- 89081 Ulm
- EG, Raum E 07
- Telefon: +49 (0)731/50-32301
- Telefax: +49 (0)731/50-32309
Vorsitzender des Promotionsausschusses
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Prof. Dr. Georg Gebhardt - Helmholtzstraße 18
- 89081 Ulm
- Niv 1, Raum 109
- Telefon: +49 (0)731/50-23550
- E-Mail:
georg.gebhardt(at)uni-ulm.de
Stellvertreter
Prof. Dr. Kai-Uwe Marten- Helmholtzstraße 22
- 89081 Ulm
- Niv. 1, Raum 103
- Telefon: +49 (0)731/50-31020
- E-Mail:
kai-uwe.marten(at)uni-ulm.de
Mitglieder des Promotionsausschusses
Prof. Dr. Martin Müller
Prof. Dr. Werner Smolny (Stellvertreter)-
Prof. Dr. Leo Brecht
Juniorprof. Dr. Peter Posch (Stellvertreter)
Links zu Informationen und Formularen
Promotionsordnung
Antrag auf Annahme als Doktorand/Doktorandin
Checkliste Äquivalenzprüfung
Infoblatt Äquivalenzprüfung
Zulassungsgesuch
Checkliste Kumulative Dissertation
FAQ Promotionen Dr. rer. pol.
Wir haben eine Reihe von Fragen und Antworten zusammengestellt, die häufig von Personen, die an einer Promotion interessiert sind, gestellt werden. Dies ist ein Angebot der Fakultät für Mathematik und Wirtschaftswissenschaften und erhebt trotz größter Sorgfalt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Verbindliche Informationen finden Sie ausschließlich in der Promotionsordnung
Bitte wenden Sie sich bei Unklarheiten und weiteren Fragen an das Promotionssekretariat.
A. Antrag auf Annahme / Voraussetzungen
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1. Wie und bei wem stelle ich den Antrag auf Annahme als Doktorand?
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Den Antrag auf Annahme als Doktorand finden Sie hier:Siehe
Antrag auf Annahme.
Bitte legen Sie die unter Punkt 4. geforderten Dokumente (beglaubigte Kopien) bei.
Den Antrag (zwei Exemplare) können Sie im Sekretariat des Promotionsausschusses abgeben oder per Post schicken.
Siehe
§ 3 Promotionsordnung Dr. rer. pol. -
2. Welche Voraussetzungen muss der Antragssteller erfüllen?
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Die Zulassung zur Promotion setzt in der Regel voraus, dass der Bewerber- einen Masterstudiengang,
- einen Studiengang an einer Universität (mind. vier Jahre Regelstudienzeit) oder
- einen auf einen grundständigen Studiengang aufbauenden Studiengang an einer Universität oder einer anderen Hochschule mit Promotionsrecht in Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsmathematik, Wirtschaftsingenieurwesen, Mathematik oder Informatik mit der Gesamtnote gut oder besser abgeschlossen hat oder an Hand eines Rankings die Überdurchschnittlichkeit des Abschlusses nachgewiesen hat.
Im Ausnahmefall kann von der Gesamtnote gut oder besser oder von den o. g. Studiengängen abgewichen werden; in der Regel in Verbindung mit Ergänzungsleistungen.
Siehe
§ 3 Promotionsordnung Dr. rer. pol.
Der Promotionsausschuss behält sich vor, Ergänzungsleistungen festzulegen für Antragsteller, die ihr Studium nicht an der Universität Ulm abgeschlossen haben (die letzten zwei Semester) oder keine wissenschaftliche Tätigkeit an der Universität Ulm (mind. ein Jahr) nachweisen können.
Siehe
§ 5 (2) S. 8 Promotionsordnung Dr. rer. pol.
Voraussetzung ist auch, dass sich ein Professor/eine Professorin an der Fakultät bereit erklärt, die Betreuung der Dissertation zu übernehmen.
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3. Welche Regelungen gelten für Antragsteller mit ausländischen Bildungsabschlüssen?
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Antragsteller mit ausländischen Bildungsabschlüssen müssen nachweisen, dass diese äquivalent zu den geforderten deutschen Abschlüssen sind.
Diese Äquivalenzprüfung erfolgt durch die Zulassungsabteilung Dez. II - 1 der Universität Ulm und kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten die unten angeführten Nachweise vollständig und rechtzeitig zusammen mit dem Antrag auf Annahme als Doktorand beim Promotionssekretariat eingereicht werden:- Urkunden aller Hochschulabschlüsse:
Bachelor / Master / Diplom / Doktorgrad oder ein entsprechender Abschluss
jeweils in der Heimatsprache sowie in deutscher oder englischer Übersetzung - Transcript of Records (= Fächer und Notenübersicht) aller Hochschulabschlüsse
Bachelor / Master / Diplom / Doktorgrad oder ein entsprechender Abschluss
jeweils in der Heimatsprache sowie in deutscher oder englischer Übersetzung - ggfs. Lebenslauf
Siehe
Checkliste Äquivalenzprüfungen
Siehe
§ 3 (5) Promotionsordnung Dr. rer. pol.
Die ZAB stellt eine individuelle Zeugnisbewertung aus, die als offizielles Dokument die Hochschulqualifikation beschreibt und ihre berufliche und akademische Verwendungs-möglichkeit bescheinigt.
Siehe
Infoblatt zur Äquivalenzprüfung
Siehe
www.kmk.org/zab/zeugnisbewertungen.html - Urkunden aller Hochschulabschlüsse:
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4. Welche Regelungen gelten für Antragsteller mit Diplom-Abschluss einer Fachhochschule?
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Gemäß § 3 (3) Promotionsordnung Dr. rer. pol. können Absolventen eines Diplom-Studiengangs (siehe auch § 3 Absatz (1) und (2) Promotionsordnung Dr. rer. pol.) zur Promotion zugelassen werden, sofern sie mit ihrer Gesamtnote zu den 10 Prozent Besten ihres Jahrgangs gehören, was durch eine entsprechende Bestätigung der jeweiligen Fachhochschule nachzuweisen ist.Der Bewerber stellt dann beim Promotionsausschuss einen Antrag auf ein Eignungs-feststellungsverfahren.
Siehe
§ 3 (3) und (4) Promotionsordnung Dr. rer. pol.
Ansonsten gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber mit einem Master- bzw. Universitätsabschluss.
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5. Was ist unter Ergänzungsleistungen zu verstehen?
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Als Ergänzungsleistung kann beispielsweise der Besuch von Lehrveranstaltungen und das Bestehen der entsprechenden Abschlussprüfungen mit einer Mindestnote festgelegt werden. -
6. Müssen sich Doktoranden als Promotionsstudenten im Studiensekretariat einschreiben?
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Nein, eine Einschreibung als Promotionsstudent ist für das Promotionsverfahren rechtlich nicht zwingend. -
7. Wo und wie kann sich der Antragsteller als Promotionsstudent einschreiben?
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Interne Doktoranden - Doktoranden, die ihr grundständiges Studium an der Universität Ulm absolviert haben, schreiben sich direkt im Studiensekretariat ein:Siehe
www.uni-ulm.de/studium/bewerbung-und-immatrikulation/promotion/promotion-einschreibung.html
Externe Doktoranden - Doktoranden die ihr grundständiges, zur Promotion berechtigendes Studium nicht an der Universität Ulm absolviert und erfolgreich abgeschlossen haben, folgen dem Link:
Siehe
www.uni-ulm.de/studium/bewerbung-und-immatrikulation/promotion/promotion-bewerbung.html
Für die Einschreibung gibt es keine Fristen, sie kann auch während des Semesters erfolgen.
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8. Wie hoch sind die Beiträge für Promotionsstudenten?
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Die Beiträge belaufen sich auf EUR 123,50 / Semester (ab Sommersemester 2013). Gebühren werden keine erhoben. -
9. Welche Vorteile hat die Einschreibung als Promotionsstudent?
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Neben verschiedenen studentischen Vorteilen erhält der Promotionsstudent Zugang zum Service des Kommunikations- und Informationszentrums (kiz) der Universität Ulm (z. B. Bibliothek, E-Mail-Account, Mensa, Semesterticket etc.).Siehe
www.uni-ulm.de/einrichtungen/kiz.html
B. Promotionsverfahren
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10. Gibt es bestimmte Vorgaben bezüglich des Deckblatts der Dissertation?
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Die Promotionsordnung verlangt lediglich, dass Monographie sowie kumulative Dissertation ein Titelblatt enthalten sollte. Sinnvollerweise sollte auf diesem neben Titel, ggf. Untertitel und Verfasser auch Universität Ulm und Datum vermerkt sein. Viele Doktoranden vermerken außerdem die Namen der Gutachter.Siehe
§ 5 (2) S. 1. a) Promotionsordnung Dr. rer. pol. -
11. Welche Schritte muss der Doktorand einleiten, nachdem er die Arbeit an seiner Dissertation beendet hat und zur Begutachtung einreichen möchte?
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Nachdem die Dissertation fertiggestellt ist, stellt der Doktorand das Zulassungsgesuch zum Promotionsverfahren.Formulare und Checkliste finden sie hier:
Siehe
Zulassungsgesuch Promotion
Siehe
§ 5 Promotionsordnung Dr. rer. pol. -
12. Was muss bei der Einreichung einer kumulativen Dissertation beachtet werden?
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In der Promotionsordnung finden Sie die Anforderungen, die in der Checkliste zusammengefasst sind:Siehe
§ 5 (2) S. 1. b) Promotionsordnung Dr. rer. pol.
Siehe
Checkliste -
13. Gibt es Vorgaben bezüglich der Thesen, die für das Kolloquium einzureichen sind?
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Die wissenschaftlichen Thesen sollten, unter Berücksichtigung der Vorgaben der Promotionsordnung, ein aktuelles Thema betreffen sowie eine kontroverse wissenschaftliche Diskussion zulassen.Siehe
§ 11 (1) Promotionsordnung Dr. rer. pol. -
14. Wie ist der zeitliche Ablauf, nachdem die Dissertation eingereicht und das Promotionsverfahren eröffnet wurde?
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- Zeitgleich mit Eröffnung des Verfahrens werden die Gutachten angefordert und ein Wahlmitglied bestellt.
- Sobald alle Gutachten eingetroffen sind, werden diese 14 Tage zur Einsicht im Promotionssekretariat (Dekanat) ausgelegt. Einsicht erhalten die Professoren und habilitierten wissenschaftlichen Mitarbeiter der Fakultät.
- Nach der 14-tägigen Auslage erfolgt die Annahme der Dissertation und die Einladung zum Promotionskolloquium kann verschickt werden. Die Einladung soll spätestens sieben Tage vor Beginn der mündlichen Prüfung zugestellt werden (§ 2 (5) Verfahrensordnung der Universität Ulm).
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15. Können Auslage der Gutachten und Kolloquium auch während der Semesterferien stattfinden?
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Es ist nicht sinnvoll, dass Auslage der Gutachten und Kolloquium während der Semesterferien stattfinden, da in dieser Zeit viele Gutachter in Urlaub sind; es könnte daher zu Verzögerungen beim Recht zur Einsichtnahme in die Gutachten kommen oder Hochschullehrer als Teilnehmer für ein Kolloquium nicht zur Verfügung stehen. Ausnahmen sind jedoch möglich. Wir bitten Sie, das zu berücksichtigen und das Promotionssekretariat rechtzeitig über Ihre Pläne zur Abgabe der Dissertation zu informieren. -
16. Wann ist ein Drittgutachten erforderlich?
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Sobald der Promotionsausschuss ein Gutachten mit dem Prädikat "summa cum laude" erhält, wird ein drittes Gutachten von einem externen Gutachter angefordert.Siehe
§ 8 (2) Promotionsordnung Dr. rer. pol.
Auch wird ein dritter Gutachter bestellt, wenn einer der Gutachter die Dissertation ablehnt.
Siehe
§ 10 (1) Promotionsordnung Dr. rer. pol. -
17. Wann erfährt der Doktorand die Noten der Gutachter?
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Dem Doktoranden werden die Noten der Gutachter nicht mitgeteilt; die Gesamtnote seiner Dissertation erhält er nach dem Kolloquium. -
18. Wer erhält Einsicht in die Gutachten?
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Die Professoren und die habilitierten wissenschaftlichen Mitarbeiter der Fakultät erhalten im Rahmen des Auslageverfahrens Einsicht in die Gutachten.Siehe
§ 9 (4) Promotionsordnung Dr. rer. pol.
Nach Abschluss des Promotionsverfahrens kann der Doktorand - innerhalb eines Jahres - einen Antrag auf Akteneinsicht stellen.
Siehe
§ 20 Promotionsordnung Dr. rer. pol. -
19. Dürfen die Gutachten an den Doktoranden oder an Dritte herausgegeben werden?
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Gutachten werden in der Regel nicht an den Doktoranden (Einsichtnahme beim Promotionsausschuss) oder an Dritte herausgegeben; Ausnahme: gerichtliches Verfahren. -
20. Aus welchen Mitgliedern besteht die Prüfungskommission für das Kolloquium?
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Die Prüfungskommission besteht aus- mindestens einem Gutachter,
- mindestens einem Mitglied des Promotionsausschusses und
- einem Wahlmitglied.
Das Kolloquium findet unter der Leitung des Vorsitzenden des Promotionsausschusses oder seines Stellvertreters statt.
Siehe
§ 11 (2) Promotionsordnung Dr. rer. pol. -
21. Wer koordiniert den Termin für das Kolloquium?
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In der Regel koordiniert der Doktorand den Termin mit den Mitgliedern der Prüfungskommission, organisiert den Raum und teilt dies dann dem Sekretariat des Promotionsausschusses mit. Zur Raumsuche können Sie sich an
Herrn Kai Braunwarth wenden oder selbst auf
der Website zur Raumsuche nachsehen.
Behilflich in dieser Angelegenheit sind auch die Sekretariate der Institute Ihres Betreuers oder das Promotionssekretariat.
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22. Können Familienmitglieder und Freunde zum Kolloquium eingeladen werden?
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Das Kolloquium findet hochschulöffentlich statt, aber auch Nichtmitglieder der Universität dürfen eingeladen werden. Dies sollte mit dem Promotionsausschuss vorab kurz abgesprochen werden.Siehe
§ 11 (6) Promotionsordnung Dr. rer. pol.
C. Abschluss des Promotionsverfahrens
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23. Wann darf der Doktorand seinen Titel tragen?
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Erst nach Aushändigung der Promotionsurkunde ist der Doktorand zur Führung des akademischen Grades Dr. rer. pol. berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass alle Promotionsleistungen erfüllt sind. Die Verleihung der Urkunden durch den Dekan erfolgt zweimal im Jahr (am Dies Academicus der Universität Ulm).Siehe
§ 17 Promotionsordnung Dr. rer. pol. -
24. Wann findet der Dies Academicus statt?
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Der Dies Academicus findet zweimal im Jahr statt: am ersten Freitag im Februar und (i. d. R.) am ersten Freitag vor Schwörmontag (ca. um dem 20. Juli). -
25. Was muss der Doktorand nach Einreichung der Dissertation und bestandenem Kolloquium tun, damit alle Promotionsleistungen erfüllt sind?
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Nach der Begutachtung der wissenschaftlichen Arbeit und der mündlichen Prüfung muss der Doktorand seiner Pflicht zur Veröffentlichung nachkommen, die verpflichtender Teil des Promotionsverfahrens ist.Siehe
§ 7 (1) und 16 Promotionsordnung Dr. rer. pol.
Alle Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage des kiz Service-Point Hochschulschriften.
Siehe
www.uni-ulm.de/index.php
Bitte vergessen Sie nicht, dass der Betreuer der Dissertation die inhaltliche Übereinstimmung der zur Begutachtung eingereichten Dissertation mit den Pflichtexemplaren für die Universitätsbibliothek bestätigen muss. Dies gilt auch bei Veröffentlichungen durch einen Verlag gemäß § 16 (3) b)!
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26. Wann ist das Promotionsverfahren abgeschlossen?
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Nachdem alle Promotionsleistungen erfüllt sind,- die Annahme der Dissertation,
- das Bestehen des Kolloquiums,
- die Publikation (Abgabe der Pflichtexemplare und Bestätigung des Betreuers gemäß § 16 (4) Promotionsordnung, dass die Exemplare für die Universitätsbibliothek mit der zur Begutachtung eingereichten Dissertation inhaltlich und umfänglich übereinstimmen), erhält der Doktorand die Promotionsurkunde aus der Hand des Dekans.
Siehe
§ 17 Promotionsordnung Dr. rer. pol. -
27. In welchen Sprachen ist die Promotionsurkunde erhältlich?
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Standardmäßig erhalten Sie die Urkunde zur Promotion Dr. rer. pol. in deutscher sowie englischer Sprache.Auf Antrag erhalten Sie die Urkunde auch – gegen eine Gebühr – in lateinischer Sprache
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28. Wie erhält man eine Urkunde in lateinischer Sprache und was kostet diese?
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Bitte geben Sie in diesem Fall dem Sekretariat des Promotionsausschusses rechtzeitig vor der Promotionsfeier Bescheid. Eine zusätzliche Urkunde in lateinischer Sprache kostet EUR 20,-.Bitte überweisen Sie das Geld:
(bei Zahlungen aus dem Inland)
Kontoinhaber: Kasse der Universität Ulm Bundesbank Ulm BLZ 630 000 00
Konto Nr. 6300 1505 BIC (SWIFT-Code): MARKDEF1630
IBAN: DE72 6300 0000 0063 0015 05(bei Zahlungen aus dem Ausland)
Kontoinhaber: Kasse der Universität Ulm
LBBW/BW-Bank Stuttgart, Filiale Ulm
BIC (SWIFT-Code): SOLADESTXXX
IBAN: DE15 6005 0101 7439 5032 50Geben Sie als Verwendungszweck "Lateinurkunde" und Ihren Namen an.
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29. Wo kann ich Unterstützung bekommen für den kleinen Umtrunk am Ende des Kolloquiums?
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In der Regel feiern die Doktoranden das Bestehen der mündlichen Promotionsprüfung mit einem kleinen Umtrunk, dabei wird meist der Catering-Service des Studentenwerks beauftragt.Infos finden Sie hier
www.studentenwerk-ulm.de/hochschulgastronomie/catering.html
Auf Anfrage erhalten Sie eine aktuelle Liste mit Artikeln und Preisen zugeschickt:
jochen.kieslich(at)studentenwerk-ulm.de
Selbstverständlich können Sie auch jeden anderen Caterer in der Umgebung engagieren. Die Sekretariate der Institute Ihres Betreuers oder das Promotionssekretariat helfen Ihnen gerne weiter. Die Kosten sind vom Promovenden zu tragen.
