Mathematik und Wirtschaftswissenschaften
- 1:
Studium und Lehre. - 2:
Forschung. - 3:
Institute und Einrichtungen. 4: - 5:
Gremien und Prüfungswesen.- 5.1:
Dekanat. - 5.2:
Fakultätsrat. 5.3: - 5.4:
Studentische Organisationen. 5.5: - 5.6:
Studienkommission Mathematische Studiengänge. - 5.7:
Studienkommission Wirtschaftswissenschaften. - 5.8:
Gemeinsame Kommission und Studienkommission CSE. 5.9: - 5.10:
Prüfungsausschuss Mathematik / Wirtschaftsmathematik / Finance. - 5.11:
Prüfungsausschuss Wirtschaftswissenschaften. - 5.12:
Prüfungsausschuss Mathematische Biometrie. - 5.13:
Prüfungsausschuss CSE. 5.14: - 5.15:
Promotionsausschuss Dr. rer. nat.. - 5.16:
Promotionsausschuss Dr. rer. pol..
- 5.1:
- 6:
Über uns. 7: - 8:
Kontakt.
Prüfungsausschuss Wirtschaftswissenschaften
Zusammensetzung des Prüfungsausschusses
Vorsitzender
Gunter Löffler
Institut für Finanzwirtschaft
Helmholtzstraße 18, Raum 1.02
Telefon: 0731/50-23597
Sprechstunde: siehe
hier
Sekretariat
Vanessa Fink
Institut für Wirtschaftswissenschaften
Helmholtzstraße 18, Raum 1.09
Telefon: 0731/50-23551
Mitarbeiter
Maximilian Franke
Institut für Finanzwirtschaft
Helmholtzstraße 18, Raum 1.00
Telefon: 0731/50-23951
Sprechstunde: Dienstag 14-15 Uhr
Form der Antragstellung
Informationen zu Lehrveranstaltungen
Auslandsstudium
Abschlussarbeiten
Informationen zur Prüfungsordnung Bachelor
Informationen zur Prüfungsordnung Diplom-Wiwi
Form der Antragstellung
Bitte geben Sie Anträge (auf Anerkennung etc.) formlos und in Papierform mit den entsprechenden Unterlagen im Sekretariat ab. Kopien können nur akzeptiert werden, wenn sie amtlich beglaubigt sind oder das Original im Sekretariat zum Abgleich vorgelegt wird. Anträge per e-mail werden nicht angenommen.
Informationen zu Lehrveranstaltungen
Fächer-Zuordnungen und Leistungspunkte (für Diplom-Wiwi) für
Wintersemester 2012/13
Sommersemester 2012
Wintersemester 2011/2012
Sommersemester 2011
Wintersemester 2010/2011
Sommersemester 2010
Wintersemester 2009/2010
Sommersemester 2009
Wintersemester 2008/2009
Sommersemester 2008
Wintersemester 2007/2008
Sommersemester 2007
Wintersemester 2006/2007
Sommersemester 2006
Wintersemester 2005/2006
Sommersemester 2005
Wintersemester 2004/2005
Sommersemester 2004
Auslandsstudium
Für Auskünfte und Antragstellung wenden Sie sich bitte an Herrn
Florian Hepperle (Institut für Wirtschaftspolitik). Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen ist innerhalb des ersten auf den Auslandsaufenthalt folgenden Semesters an der Uni Ulm zu beantragen.
Abschlussarbeiten
- Bitte folgen Sie bei Ihrer Abschlussarbeit folgender Vorlage für Titelblatt und Erklärung:
- Bei etwaigen Sperrvermerken (z.B. wegen vertraulicher Unternehmensdaten) soll der Kreis der Einsichtsberechtigten nicht enger als "Professoren und Habilitierte der Fakultät" gezogen werden.
- Die Frist zur Anmeldung der Abschlussarbeit beginnt mit dem Datum der letzten Prüfung (nicht mit dem Tag der Bekanntgabe der Ergebnisse).
Informationen zur Prüfungsordnung Bachelor
- Bitte beachten Sie den
Leitfaden zur Anerkennung des Pflichtpraktikums.
Dazu:
Formular für Beratungsgespräch. - Bitte beachten Sie bei Anträgen zur Verlängerung von Fristen (insb. § 7 der Prüfungsordnung), dass der Antrag begründet sein muss und die Gründe auch belegt sein müssen (z.B. durch ärztliche Atteste).
Anträge zur Verlängerung der Fristen von § 7 werden in der Regel erst dann entgegengenommen, wenn die Ergebnisse der Prüfungen vorliegen, die vor Fristablauf noch abgelegt werden können. - Auf Antrag (mit aktuellem Notenspiegel beim Prüfungsausschuss einzureichen) kann Studierenden genehmigt werden, die Bachelorarbeit auch dann anzumelden, wenn die Voraussetzungen aus $ 20 (1) a) und b) der Fachprüfungsordnung nicht erfüllt sind, aber zu erwarten ist, dass die fehlenden Module (maximal drei) im zeitlichen Zusammenhang mit der Bachelorarbeit erfolgreich absolviert werden können.
Informationen zur Prüfungsordnung Diplom-Wiwi
- Bitte beachten Sie unsere
Hinweise zur Sicherstellung von Prüfungsmöglichkeiten im Übergang von Diplom auf Bachelor. - Auslandsstudium: Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen ist innerhalb des ersten auf den Auslandsaufenthalt folgenden Semesters an der Uni Ulm zu beantragen. Notenverbesserungsversuche können - sofern dies aufgrund des Auslandsstudiums nicht früher möglich war - auf Antrag auch bis Ende des 7. Fachsemesters absolviert werden, nicht nur bis Beginn des 7. Fachsemesters. Bitte prüfen Sie rechtzeitig andere Möglichkeiten (Schreiben der Klausur an der Hochschule im Ausland etc.).
- Sprachenscheine: Jeder von beiden Scheinen kann durch je zwei fortgeschrittene Sprachkurse (III, IV, Wirtschaftssprache, Konversation) in einer anderen Sprache ersetzt werden. D.h. zum Beispiel, dass man die zwei Scheine durch Italienisch III und IV sowie Spanisch IV und Wirtschaftsspanisch ersetzen kann (man kann natürlich auch nur einen ersetzen).
Andere Englisch-Kurse der Uni Ulm können nicht als Ersatz für Business English belegt werden. Grund ist, dass die Business Englisch Kurse extra für Diplom-WiWis angeboten werden. Wenn Business English aufgrund der Umstellung zu Bachelor einmal nicht mehr in der jetzigen Form angeboten wird, können nach diesem Zeitpunkt besuchte Englisch-Kurse als Business Englisch anerkannt werden, siehe dazu die
Hinweise zur Sicherstellung von Prüfungsmöglichkeiten im Übergang von Diplom auf Bachelor. - In begründeten Fällen können auf Antrag bis max. zwei Leistungsnachweise nach der Anmeldung zur letzten Prüfung vorgelegt werden. Die Leistungsnachweise müssen spätestens vor der Ausgabe des Diplomzeugnisses vorgelegt werden.
- Wechsel des Schwerpunktfaches. Entsprechend § 27 auf Antrag möglich, sofern (von Ausnahmen abgesehen) die bereits abgelegten Prüfungen umgebucht werden können (entweder ins neue Schwerpunktfach oder in eines der Vertiefungsfächer).
- Notenverbesserung bei Studienfach- und Studienortwechslern: Es ist möglich, anerkannte Scheine oder Prüfungsleistungen im Rahmen der allgemein dafür geltenden Regelungen durch eine erneute Prüfung zu verbessern.
- Schema zur Notenermittlung: eine Kappung einzelner Prüfungen gibt es nicht. Ein Überschreiten der Mindestpunktzahl wird dadurch berücksichtigt, dass zur Berechnung der Gesamtnote die mit den jeweiligen Leistungspunkten gewichtete Summe aller Einzelnoten durch die Summe aller eingebrachten Leistungspunkte dividiert wird (also nicht durch die Mindestpunktzahl dividiert wird). Einzelnoten sind hierbei die Noten einzelner Prüfungen, nicht Durchschnittsnoten mehrerer, zu Fächern zusammengefasster Prüfungen.
- Laut § 15 (4) der Prüfungsordnung ist im Wahlpflichtbereich ein Wechsel der Prüfung bis zu zwei Mal möglich. Dies beinhaltet auch die Möglichkeit, zur selben Prüfung (d.h. zur selben Veranstaltung) zu "wechseln" und diese damit mehr als einmal zu wiederholen.
- Für Studierende, die ein zweites Schwerpunktfach gewählt haben, gelten die regulären Fristen bezüglich der Anmeldung zur Diplomarbeit. Ausstehende Prüfungen im zweiten Schwerpunktfach haben keine Auswirkung auf Fristen.
- Notenverbesserungsversuche können - sofern dies aufgrund des Auslandsstudiums nicht früher möglich war - auf Antrag auch bis Ende des 7. Fachsemesters absolviert werden, nicht nur bis Beginn des 7. Fachsemesters. Bitte prüfen Sie rechtzeitig andere Möglichkeiten (Schreiben der Klausur an der Hochschule im Ausland etc.).
